Wenn ich ein Jahr (vom 01.01.-31.12.) nicht gearbeitet habe, habe ich nach einem BSG Urteil Anspruch den Uralub in das nächste Jahr mit rüber zu nehmen. Wenn ich dann aber 2012 ebenfalls nicht arbeiten gehen werde, sondern in die EU Rente rutsche... Wie ist es dann mit dem Urlaub??
LG
NEIN
Wer nicht arbeitet hat auch keinen Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Urlaubsandpruch kann auch um die Krankheitszeit nach der Lohnfortzahlung gekürzt werden.
Stichtag ist Datum Ende der Lohnfortzahlung.
Ist auch logisch, da die Entlohnung bis zu diesem Datum reicht und ab diesem Datum eine RUHENDES Beschäftigungsverhältnis besteht.
Beispiel
Man erkrankt im ersten Halbjahr. Die Lohnfortzahlung endet am 31.6. und es stehen 30 Urlaubstage/Jahr zu.
30/12x6 sind 15 Tage Urlaubsanspruch der dem Mitarbeiter zusteht.
Wenn man auf den Tag genau ausrechnen will gilt, Urlaubstage/365 Kalendertage x Kalendertage bis zum Lohnfortzahlungsendetag. Bruchtage werden grundet.
Urlaub kann man wähernd der Krankheitszeit natürlich machen, wenn der Arzt Diesen, wegen positiver Genesungsaussicht, genehmigt und der Urlaub bei der Krankenkasse angemeldet sowie der Arbeitgeber, falls das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, auch darüber informiert wird.
Für den Resturlaub der noch während des Beschäftigungsverhältnisses bestand, kann u.U. eine Entschädigung zustehen. Das muss man aber in den entsprechenden Tarifverträgen nachlesen, da das unterschiedlich geregelt sein kann.
Manche Tarifverträge schließen aber auch einen geldwerten Ausgleich (Urlaubsauszahlung) für entgangenen Urlaubszeit generell aus (meist öffentlicher Dienst). Da hat man eben Pech gehabt
Gruß Fips2