Hallo an alle die sich Gedanken über das Fahrverbot machen ein wichtiger Hinweis der oft übersehen wird und fatale Folgen hat.
LEST ALLES GENAU DURCH WAS IHR ZUR UNTERSCHRIFT VORGELEGT BEKOMMT!!!!!!
Der Rat hat folgenden Grund.
Ich will euch nicht ins offene Messer laufen lassen.
Euch wird irgendwann,irgendwo, ein Wisch zur Unterschrift untergeschoben der den Artzt gegenüber der Verkehrsbehörde der Schweigepflicht entbindet.
Unterschreibt ihr dieses Formular,meldet der Arzt euer Leiden der Führerscheinstelle und die weiter an das KBA in Flensburg.
Diese Vorgehnsweise und Folgen erklärt euch der Arzt natürlich nur in den seltensten Fällen.
Meldepflicht für den Arzt besteht erst NACH eurer Unterschrift des Formulars.
So jetzt kommts.
Ihr bekommt den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis nicht automatisch nach der Frist zurück.Nein-----.Da sich in unserem Lande keiner in die Nesseln setzen will und überall absichert,wird eine MPU vom Patienten verlangt um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.
Jede Epilepsie oder Ausfall äußert sich anders.Das wird aber bei Entscheidung auf Aktenlage nicht berücksichtigt. Da heisst es nur"Ausfälle" und schon bist du in einer Schublade aus der du nur schlecht raus kommst.
Mein Sohn z.B. leidet an Epilepsie. Und hat nur Anfälle in der Schlaf bzw. Aufwachphase. Also besteht keine Gefahr im Straßenverkehr.Aber wenn nun bei der Verkehrsbehörde Epilepsieerkrankung gemeldet wird, wird davon ausgegangen, dass die Anfälle auch über Tag eintreten.Somit hätte er ein Problem wo eigentlich gar keines vorliegt.
Epilepsie oder Kreislaufprobleme haben hunderte von Auftrittsformen.
Beim Einen tritt de Ausfall von jetzt auf gleich ohne Vorwarnung auf.Andere haben Minuten oder Stunden davor schon Anzeichen und können somit entsprechend reagieren.Also ist jeder Fall unterschiedlich zu bewerten, was aber vorerst bei der Verkehrsbehörde keine Rolle spielt.
Fact ist aber.
Diese MPU kostet richtig Kohle,so um die 2000 Euro p/MPU,vorausgesetzt ihr schafft die MPU beim 1. mal,was seltenst der Fall ist. Die Kosten der MPU sind vom Antragsteller,sprich Patienten zu tragen.
Bedenkt das bitte bei der Unterschrift.
ZU DIESER UNTERSCHRIFT SEID IHR NICHT VERPFLICHTET DA IHR FESTLEGEN KÖNNT AN WEN WELCHE INFORMATIONEN ÜBER EURE KRANKHEIT GEMELDET WIRD.
Die Kehrseite der Medallie ist natürlich,wenn ihr Auto fahrt während der angeratenen Pausierung durch den Arzt, kann euch die Haftpflicht-Versicherung in Regress nehmen.Aber nur bis max. 5000 Euro. Das ist die Existenzschutzklausel und die lässt also nicht zu, dass ihr eure Hütte oder sonst was verscherbeln müsst um für den Schaden einzustehen.
Ein prominentes Beispiel hierzu war der Superstarflapsi der den Gurkenlaster 2005 ohne Pappe umgerannt hat.Obwohl er bestimmt in der Lage war mehr an Schaden zu begleichen wurde er auch nur für die 5000 Euro in Regess genommen.
Ich erwarte bei meinem Tip hierbei aber, dass sich jeder seiner geistigen, wie seines körperlichen Zustandes, im Klaren ist und nur Auto fährt, wenn er wirklich in der Lage dazu ist.
Denkt immer daran,dass ihr euer Kind oder einen Menschen den ihr liebt in Gefahr bringen könntet, durch verantwortungsloses Handeln.
Besprecht bitte die Gefahren genau mit dem Arzt eures Vertrauens und wägt mit ihm die Situation ab.Richtet euch nach den Vorgaben die er euch gibt.
Auf diese Weise kann die Sache viel unbürokratischer und einfacher über die Bühne gehen als mit MPU.
Siehe hierzu auch den von Ulrich erstellten Link:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htmEs ist hier schon vom Text her zu erahnen in welche Tretmühle man gerät.
Gruß Fips2