HirnTumor Diskussionsforum

Hirntumorarten => Meningeom / Meningiom => Nach der OP => Thema gestartet von: Zino am 06. Dezember 2006, 19:57:08

Titel: Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Zino am 06. Dezember 2006, 19:57:08
Hallo,
da mir die OP jetzt doch unmittelbarer bevorsteht habe ich etwas genauer gelesen, wie es anderen damit ging und zu meinem Schrecken gelesen, dass einige wohl nach der OP mitgeteilt bekamen, dass sie eine Zeit lang kein Auto fahren dürfen. (Es klang nicht so, als wären Anfälle der Grund gewesen). Mein Neurochirurg hatte heute (bevor ich das gelesen hatte) verneint, dass die OP sich auf die Fahrerlaubnis auswirkt. Kann das noch kommen? Mich würden Erfahrungen interessieren. Ohne Auto bin ich aufgeschmissen. Ich kann meinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen und brauche auch für meine Arbeit ein Auto!

Danke für Hinweise
Zino
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Jo am 06. Dezember 2006, 20:54:17
Hallo Zino,
wenn du noch nie Anfälle hattest, darfst du normalerweise 12 Wochen nach einer Schädel-Op
wieder ans Steuer. Eigentlich muß dein Operateur dich darüber aufklären. Mann hat die Möglichkeit beim Neurologen einige Zeit nach der Op ein Provokations- Eeg zu machen, ich habe es nach acht Wochen gemacht und er kann einem dann ein Attest schreiben, dass es aus neurologischer Sicht keine Einschränkungen für das Führen eines Fahrzeugs gibt.


Du solltest, auch mit allem Optimismus, wenigstens eine Zeit von zwei Monaten einrechnen, um dich zu erholen. Ich bin nach zehn Wochen wieder arbeiten gegangen und hatte nur eine Chance das so durchzuziehen, weil bis zu den grossen Ferien nicht allzulang hin war und ich dann nochmal sechs Wochen langsam tun konnte.
Nimm dir nicht so viel vor.
Ich drück dir die Daumen,
 Gruß, Jo
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: maja am 06. Dezember 2006, 21:35:58
Hallo Zino,
ich hatte kein Fahrverbot nach der OP. Jedoch hat mein Operateur mit mir darüber gesprochen. Ich hatte vor und nach der OP nie Ausfälle. Jedoch ist man nach der OP sowieso noch  ein bisschen eingeschränkt. Bei mir war es so: ich fühlte mich eigentlich sehr fit aber man merkte halt, dass man am Kopf operiert ist und ich hatte so das Gefühl, der Kopf gehört noch nicht richtig zu mir. Das wurde jeden Tag besser, aber man fährt dann ja sowieso kein Auto, wenn man sich kopfmäßig nicht fit fühlt. Das meinte auch mein Arzt und er sagte, er würde mich so einschätzen, dass ich erst fahre, wenn ich es mir hundert Prozent zutraue und so war es auch. Ich hatte sogar etwas Angst mich am Anfang ins Auto zu setzen. Es ist jetzt schon 7 jahre her und ich weiss es nicht mehr so genau, aber ich glaube ich habe 3 Monate gewartet mit dem Autofahren.
Ich denke, es ist schon richtig wenn sie ein Fahrverbot aussprechen, das wird schon seine Gründe haben.
Dir wünsche ich noch alles Gute
LG Jutta
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: scarlett am 06. Dezember 2006, 21:48:33
Hallo Zino,

ich bin zwei Wochen nach meiner OP wieder Auto gefahren. Ich hatte vor der OP keine Ausfälle und nach der OP auch nicht. Das einzige was ca. 4 Tage lan nach der OP war, daß ich die Abstände nicht richtig einschätzen konnte. Aber danach war alles i.O. Ich war froh, daß ich wieder hinterm Steuer saß.

scarlett
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Zino am 06. Dezember 2006, 22:33:45
Danke Scarlett, Jutta und Jo
auf den ersten Blick ist die Sache bei mir etwas komplizierter, weil ich schon seit Jahren Antiepileptika nehme - aber wegen einer ganz anderen Sache: Ich habe eine Gefäßanomalie im Okzipitallappen. Ich bin aber prima eingestellt und darf fahren. Beide Geschichten (Gefäßanomalie und Meningiom) haben miteinander überhaupt nichts zu tun und sind auch in verschiedenen Regionen. Mein Hausarzt würde sagen ich habe "Läuse und Flöhe".
Wie hast du das praktisch gehandhabt, Jo, wenn du nicht fahren durftest, aber nach 10 Wochen wieder arbeiten konntest - ich nehme an du konntest deinen Arbeitsplatz ohne Auto erreichen?
Das wird bei mir ein Riesenproblem, und ich weiß noch nicht wo ich da fragen kann, wer da hilft... Ich kann mich ja schlecht deshalb weiter krank schreiben lassen, falls es so kommt.
Einfach der ersten Aussage des Neurochirurgen trauen, dass ich schon wieder fahren könnte will ich auch nicht, ... dann stehe ich am Ende unvorbereitet da.
Und vorbereitet sein ist mir unheimlich wichtig.
Euch vielen Dank
Zino
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: michaela am 07. Dezember 2006, 09:04:07
Hallo Zino
Ich durfte 3 Monate von ärztlicher Seite mit dem Autofahren pausieren.In der AHB mußte ich auch so einen Test machen.Da wurde am PC Reaktionsvermögen,Konzentration und Aufmerksamkeit getestet.
Da ich aber nach wie vor links Doppelbilder habe, fahre ich bis heute kaum Auto.Ich habe einfach auch ein ungutes Gefühl und werde schnell müde.
Ich hatte natürlich auch das Glück, dass meine Arbeitsstelle nur 1,5 km entfernt liegt.
Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte mein Arbeitgeber mir nach meiner Gesundschreibung einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen müssen, den ich ausüben und auch erreichen kann.So sagt es zumindest unsere Betriebsvereinbarung aus.Aber das wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein.
Ich drück dir die Daumen für deine Op!
Liebe Grüße
Michaela

Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Bea am 07. Dezember 2006, 09:10:25
Hallo Zino,

man sagte mir 7 Monate nach der OP, dass ja nun die 6 Monate vorüber sind in denen man nach einer Gehirn-OP generell kein Auto fahren darf.
In meinem Fall war das zu spät da ich mich nach zwei Wochen wieder hinters Steuer gesetzt habe.... aus Unwissenheit.
Allerdings hatte ich auch keine Ausfälle und habe keinen Grund gesehen meine Fahrerlaubnis zu hinterfragen.

Ich würde an deiner Stelle den behandelnden Arzt fragen.
Und wenn du nicht fahren darfst und deine Arbeitsstelle nicht mit öffentl. Verkehrsmittel erreichbar ist, dann sollte dein Doc wirklich mit dir überlegen, wie lange er dich krank schreibt.

Alles Gute,
Bea
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Ciconia am 07. Dezember 2006, 13:38:31
Zitat
ich bin zwei Wochen nach meiner OP wieder Auto gefahren. Ich hatte vor der OP keine Ausfälle und nach der OP auch nicht. Das einzige was ca. 4 Tage lan nach der OP war, daß ich die Abstände nicht richtig einschätzen konnte. Aber danach war alles i.O. Ich war froh, daß ich wieder hinterm Steuer saß.

scarlett
Hallo scarlett, da hattest du aber ein Riesenglück. Wenn du einen Unfall in der Zeitgehabt hättest, hätte es sicher Probleme gegeben.

Also bei mir war es so, daß man mir in der Klinik gesagt hat, ich sollte 3 Monate warten mit dem Autofahren. Daran habe ich mich gehalten, fühlte mich auch nicht so, daß ich es mir zugetraut hätte.
Bei der 2. OP habe ich auch den Reaktionstest ähnlich MPU bei der Reha gemacht. Da ich bestanden habe, hätte ich wieder fahren können nach 6 Wochen. Auch in dem Falle habe ich aber 3 Monate gewartet.

LG
Ciconia
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Jo am 07. Dezember 2006, 14:27:08
Hallo Zino,
wie schon erwähnt habe ich erst das Provokations- EEg gemacht und ein Attest schreiben lassen, bevor ich gefahren bin.

Allgemein: Es verbietet dir niemand zu fahren, oder spricht ein Fahrverbot aus....die Versicherung ist schlicht und ergreifend nicht verpflichtet deinen Schaden oder einen Fremdschaden abzudecken, wenn es soweit kommt.
Ausserdem weiß ich nicht, wie es sich damit lebt, vielleicht jemanden verletzt zu haben, wegen eines neurologischen Ausfalls nach der Op.
Frag mal deinen Neurochirurgen, ob er das Thema mit deiner Versicherung klären möchte...ich glaube kaum.
Es geht um Eigenverantwortung und ich glaube, nach so einer Op kann man es selber sehr schlecht beurteilen, wie es um eine mögliche Anfallsbereitschaft bestellt ist.

Nichts für ungut,
Gruß, Jo
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Zino am 13. Dezember 2006, 20:16:39
Ich habe zum Thema Auto fahren folgende beide links gefunden, die mich und andere betreffen könnten:
http://www.dog.org/publikationen-verkehrskommission/gutachten322.html
Hier geht es um die Beurteilung von Gesichtsfeldeinschränkungen - die habe ich auch.
 Und
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htm
Darin heißt es aber ausdrücklich: Hirnoperationen mit Substanzschäden. Ist das bei einer Meningeom - OP immer so?
Viele Grüße

Zino
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Ciconia am 14. Dezember 2006, 11:58:15
Mit einer neuropsychologischen Untersuchung ist man immer auf der sicheren Seite. Auch wenn keine Teile des Hirns entfernt worden sind, kann allein das Verschieben von Hirnteilen während der OP zu Problemen führen. Es wird ja in dem 2. Link ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Patient selbst symptomfrei sein kann und es wohl oft zu einer falschen Selbsteinschätzung kommt. Nur ein Neurologe bzw. Neuropsychologe kann mit Sicherheit feststellen, ob man vor der 3-Monatsfrist fahrtüchtig ist. Wie Jo schreibt, sollte man unbedingt vermeiden, etwa andre Menschen zu gefährden.
So habe ich es jedenfalls auch gemacht.

LG
Ciconia
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Jo am 14. Dezember 2006, 14:31:31
Hallo,
eine Gehirnerschütterung kann auch zu einer vorübergehenden Substanzschädigung des Gehirns führen.
Im Zweifelsfall glaube ich nicht, das ein (frisch) operierter Hirntumorpatient auch nur den Hauch einer Chance hätte die Versicherungsleistung einzuklagen.
Was ist so schlimm daran,  sich zusätzliche 20 Minuten beim Neurologen anschauen zu lassen?
Lieben Gruß, Jo
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Zino am 14. Dezember 2006, 15:29:57
Hallo,
dass hier nicht der falsche Eindruck entsteht, ich wollte andere Leute gefährden, eine Untersuchung vermeiden oder irgend etwas aus dem Weg gehen. Aber ich möchte jetzt, vor der OP, wenn ich fit bin möglichst genau wissen, was anschließend zu tun ist. Und wenn man wie ich fernab im Odenwald wohnt, wo man beim Stichwort ÖPNV nur lachen kann, heißt dass: sich frühzeitig überlegen, wie man ohne Auto zurecht kommt, und welche Zeiträume evtl zu überbrücken sind. Mir nützt es nichts nach 8 Wochen gesund geschrieben aber x (?) Wochen nicht fahrtüchtig zu sein! Ich sehe absolut keine Möglichkeit dann zur Arbeit zu kommen. Wenn mir das droht, dann muss ich jetzt klären, wass dann zu tun wäre. Ihr versteht! Ich meine nicht: Fahren um jeden Preis - sondern: Wer ist zuständig für "Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes", wie und wo werden die beantragt, wie sieht so etwas aus???
Und ich möchte auch nicht unbedingt krank geschrieben werden, obwohl ich mich fit fühle, nur weil ich nicht Auto fahren darf. Das finde ich auch keine Lösung...

Ihr versteht???
Viele Grüße
Zino
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: fips2 am 19. Dezember 2006, 12:55:40
Hallo an alle die sich Gedanken über das Fahrverbot machen ein wichtiger Hinweis der oft übersehen wird und fatale Folgen hat.

LEST ALLES GENAU DURCH WAS IHR ZUR UNTERSCHRIFT VORGELEGT BEKOMMT!!!!!!

Der Rat hat folgenden Grund.

Ich will euch nicht ins offene Messer laufen lassen.

Euch wird irgendwann,irgendwo, ein Wisch zur Unterschrift untergeschoben der den Artzt gegenüber der Verkehrsbehörde der Schweigepflicht entbindet.
Unterschreibt ihr dieses Formular,meldet der Arzt euer Leiden der Führerscheinstelle und die weiter an das KBA in Flensburg.
Diese Vorgehnsweise und Folgen erklärt euch der Arzt natürlich nur in den seltensten Fällen.
Meldepflicht für den Arzt besteht erst NACH eurer Unterschrift des Formulars.

So jetzt kommts.
Ihr bekommt den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis nicht automatisch nach der Frist zurück.Nein-----.Da sich in unserem Lande keiner in die Nesseln setzen will und überall absichert,wird eine MPU vom Patienten verlangt um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Jede Epilepsie oder Ausfall äußert sich anders.Das wird aber bei Entscheidung auf Aktenlage nicht berücksichtigt. Da heisst es nur"Ausfälle" und schon bist du in einer Schublade aus der du nur schlecht raus kommst.

Mein Sohn z.B. leidet an Epilepsie. Und hat nur Anfälle in der Schlaf bzw. Aufwachphase. Also besteht keine Gefahr im Straßenverkehr.Aber wenn nun bei der Verkehrsbehörde Epilepsieerkrankung gemeldet wird, wird davon ausgegangen, dass die Anfälle auch über Tag eintreten.Somit hätte er ein Problem wo eigentlich gar keines vorliegt.
Epilepsie oder Kreislaufprobleme haben hunderte von Auftrittsformen.
Beim Einen tritt de Ausfall von jetzt auf gleich ohne Vorwarnung auf.Andere haben Minuten oder Stunden davor schon Anzeichen und können somit entsprechend reagieren.Also ist jeder Fall unterschiedlich zu bewerten, was aber vorerst bei der Verkehrsbehörde keine Rolle spielt.

Fact ist aber.
 Diese MPU kostet richtig Kohle,so um die 2000 Euro p/MPU,vorausgesetzt ihr schafft die MPU beim 1. mal,was seltenst der Fall ist. Die Kosten der MPU sind vom Antragsteller,sprich Patienten zu tragen.
Bedenkt das bitte bei der Unterschrift.

ZU DIESER UNTERSCHRIFT SEID IHR NICHT VERPFLICHTET DA IHR FESTLEGEN KÖNNT AN WEN WELCHE INFORMATIONEN ÜBER EURE KRANKHEIT GEMELDET WIRD.

Die Kehrseite der Medallie ist natürlich,wenn ihr Auto fahrt während der angeratenen Pausierung durch den Arzt, kann euch die Haftpflicht-Versicherung in Regress nehmen.Aber nur bis max. 5000 Euro. Das ist die Existenzschutzklausel und die lässt also nicht zu, dass ihr eure Hütte oder sonst was verscherbeln müsst um für den Schaden einzustehen.
Ein prominentes Beispiel hierzu war der Superstarflapsi der den Gurkenlaster 2005  ohne Pappe umgerannt hat.Obwohl er bestimmt in der Lage war mehr an Schaden zu begleichen wurde er auch nur für die 5000 Euro in Regess genommen.

Ich erwarte bei meinem Tip hierbei aber, dass sich jeder seiner geistigen, wie seines körperlichen Zustandes, im Klaren ist und nur Auto fährt, wenn er wirklich in der Lage dazu ist.
Denkt immer daran,dass ihr euer Kind oder einen Menschen den ihr liebt in Gefahr bringen könntet, durch verantwortungsloses Handeln.

Besprecht bitte die Gefahren genau mit dem Arzt eures Vertrauens und wägt mit ihm die Situation ab.Richtet euch nach den Vorgaben die er euch gibt.
Auf diese Weise kann die Sache viel unbürokratischer und einfacher über die Bühne gehen als mit MPU.

Siehe hierzu auch den von Ulrich erstellten Link: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htm

Es ist hier schon vom Text her zu erahnen in welche Tretmühle man gerät.

Gruß Fips2

Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Jo am 19. Dezember 2006, 17:18:24
Hallo fips2,
Zitat
ZU DIESER UNTERSCHRIFT SEID IHR NICHT VERPFLICHTET DA IHR FESTLEGEN KÖNNT AN WEN WELCHE INFORMATIONEN ÜBER EURE KRANKHEIT GEMELDET WIRD.

Wenn ich ein Neurochirurg wäre, der der Meinung ist, bei einem bestimmten Patienten sollte ich die Führerscheinstelle benachrichtigen und dieser Patient würde sich weigern, mir das Formular zu unterschreiben, würde ich ihn zum operieren anderswo hinschicken.

Mir ist dieses Formular allerdings noch nie untergekommen. Selbst meine Mutter, die zwei grosse Hirnoperationen (Glio) hinter sich gebracht hat, wurde zum Thema Autofahren leider nie belehrt. Sie hat auch keine Unterschrift auf einem Formular geleistet.
 
Ich habe eher die Erfahrung, dass die Neurochirurgen die Verantwortung an den nachbehandelnden Neurologen abgeben...
...der im günstigsten  Fall seinen Patienten gründlich untersucht und die Fahrtüchtigkeit am besten schriftlich dokumentiert.

Lieben Gruß, Jo
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: thueringer am 19. Dezember 2006, 18:14:55
also bei mir hat man nur bei der AHB gesagt, daß ich 3 Montae nicht fahren darf, das war alles. Keiner hats kontrolliert (könnte natürlich sein, daß falls etwas passiert wäre (wenn ich gefahren wäre), alles hochgekommen wäre)
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: fips2 am 19. Dezember 2006, 20:52:44
Vorgelegt wurde dieses Formular meiner Frau in der AHB.
Lag ganz unauffällig zwischen den Formularen für die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse.Deshalb alles genau durchlesen.

@ Jo
Du verstehst hier evtl. etwas falsch oder wir reden aneinander vorbei.
Ich meine nicht das Formular für dein Einverständnis zur OP das jeder unterschreiben  muss wegen den Nebenwirkungen,Gefahren und Regressansprüchen gegen den Arzt.
Sondern speziell das Formular für die Schweigepflichentbindung gegnüber der  Verkehrsbehörde.
Der Arzt darf ohne dein Einverständnis die Meldung nicht machen da das gegen seine Schweigepflicht verstoßen würde.Er kann dir nur anraten es selbst zu melden oder du beauftragst ihn durch deine Unterschrift.

Merkst du was???? Clever vom Doc gelle?

Es gibt nur ganz,ganz wenige Erkrankungen die Behörden vom Arzt zwangsweise gemeldet bekommen müssen.Das sind meist Seuchenerkrankungen und deren Meldung ist rechtlich speziell abgesichert.

Gruß fips2

Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Ciconia am 20. Dezember 2006, 16:48:13
Bei meiner 2. AHB war es so, daß diejenigen Kopfpatienten, die den MPU-Test nicht bestanden hatten, auch ein Formular unterschreiben mußten. Dort stand sinngemäß, daß sie in Kenntnis gesetzt worden seien über ihre gegenwärtige Fahruntauglichkeit und daß die Reha-Klinik auf Anfrage durch das Landratsamt berechtigt wäre, die Testergebnisse weiterzuleiten.
Fairerweise wurde aber auch angeboten, den Test kostenlos in einem Vierteljahr zu wiederholen. Alternativ gibt es kostenpflichtige Tests beim TÜV.
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Zino am 20. Dezember 2006, 18:25:13
Hallo allerseits,
von dieser Unterschrift weiß ich nichts.

Aber zum Thema Autofahren nach Meningeom Op generell: bei meiner neusten Untersuchung bei meinem  - 2.! - Neurochirurgen habe ich ihn extra auf dias Thema Auto fahren festgenagelt, und er hat bestätigt: nach einer M.- Op kann man nach 8 Wochen wieder Auto fahren, wenn man keine Anfälle hatte und keine Ausfälle hat.
Ansonsten heißt es natürlich wie immer: EIgenverantwortung!!!!!!!!
Viele Grüße
Zino
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: Ralf-Juergen am 20. Dezember 2006, 21:34:03
Hallo,

von dieser Unterschrift weiß ich auch nichts. Bei mir wurde im Oktober ein Meningiom entfernt. Hatte einen gutartigen Hirnhauttumor, der nur durch Zufall entdeckt wurde. Hatte vorher keinerlei Beschwerden wie auch nach der OP.
Ich habe mich auch nach der OP nicht gleich ans Steuer gesetzt (Verantwortungsbewusst wie ich bin), jedoch nach ca. 4 Wochen bin ich wieder mit dem Auto gefahren auch wenn nur immer kurz.
Ich gehe jetzt auch nach 10 Wochen im Krankenstand wieder zur Arbeit, denn ich fühle mich auch nicht anders als vor der OP(Gott sei Dank).
Also warum sollte einer nicht wieder sich ans Steuer setzen wenn er keine körperlichen Einschränkungen hat und sich wieder gesund fühlt? Natürlich ist dies anders, wenn einem der Arzt "ausdrücklich" abgeraten hat wegen gesundheitlichen Bedenken.  
Ein Versicherungsschutz besteht auch nach einer Kopf-OP für den Fahrzeugführer solange er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Also sollte jeder der kein ausdrückliches Fahrverbot vom Arzt ausgesprochen bekommen hat, selber entscheiden, wann er wieder sich hinters Steuer setzen kann.

Viele Grüße
Ralf
Titel: Re:Meningiom-OP und Autofahren
Beitrag von: fips2 am 21. Dezember 2006, 07:24:44
Bei meiner 2. AHB war es so, daß diejenigen Kopfpatienten, die den MPU-Test nicht bestanden hatten, auch ein Formular unterschreiben mußten. Dort stand sinngemäß, daß sie in Kenntnis gesetzt worden seien über ihre gegenwärtige Fahruntauglichkeit und daß die Reha-Klinik auf Anfrage durch das Landratsamt berechtigt wäre, die Testergebnisse weiterzuleiten.
Fairerweise wurde aber auch angeboten, den Test kostenlos in einem Vierteljahr zu wiederholen. Alternativ gibt es kostenpflichtige Tests beim TÜV.

Genau das ist das Formular.
Wichtig ist der Satz "daß die Reha-Klinik auf Anfrage durch das Landratsamt berechtigt wäre, die Testergebnisse weiterzuleiten."
Durch die Unterschrift gibst du genau hierfür die Erlaubnis dazu.


Wir haben uns wegen meiner Frau mit einem befreundeten Fahrlehrer darüber unterhalten und der hat uns ausdrücklich davor gewarnt zu unterschreiben und den Sachverhalt so erklärt wie ich ihn hier wiedergegeben habe.

Wir sind überein gekommen, dass meine Frau bei ihm,wenn sie sich in der Lage genug zum Fahren fühlt, zwei bis drei  praktische Fahrstunden nimmt damit er eingreifen kann wenn die Reaktionen doch nicht so wären wie sie sein sollten.
Er bestätigt dann wenn er zu einer positiven Beurteilung kommt,dass sie dem Verkehr wieder gewachsen ist.Diese Beurteilungen dürfen seit geraumer Zeit Fahrlehrer machen.Diese Änderung ist in Kraft, seit es die Reglung mit den angeordneten Nachschulungen gibt.Dafür müssen Fahrlehrer auch eine Beurteilung über den Nachschüler abgeben.
Somit hat man seiner Sorgfaltspflicht genüge getan und kann nicht von der Versicherung belangt werden.

Gruß Fips2
Titel: Re:Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Cira am 21. Dezember 2006, 14:41:29
Hallo an alle, war lang nicht hier.....

mir wurde damals auch von niemanden gesagt ob ich fahren darf oder nicht,ich bin nach drei wochen das erste mal ins auto, sonntags zum sportstudio was 3 strassen weiter ist gefahren,es war schon ein mulmiges gefühl.....ich habe es dann weiter so gehalten in der mittagszeit und an sonntagen etwas zu fahren,nur aus angst es könnte etwas passieren. ich hatte vor und nach der op auch keine anfälle.
auch in der reha wurde mir nichts gesagt.

was mein vorredner sagte ist richtig mit der prüfung und bescheinigung einer fahrschule!
ich hatte im sommer 2005 einen sportumfall,mein rechter arm, die schulter und die hand , totalausfall der nerven und knochenbrüche....schaltwagen war also nicht mehr möglich,lenken lernen mit einem arm war angesagt...parr wocen nach dem umfall ging ich zur reha,in der gleichen in der ich damals nach der hirn op war....
dort sagte ich, das ich mitlerweile ein automatikauto habe,ca 3-4 mal gefahren bin, ich aber doch garnicht weiß ob ich es überhaupt darf,weil auch das lenken mit rechts ja nicht geht und ich dazu noch zwei schienen am arm tragen muss ,eine für 1 jahr die andere evtl. für immer.....sagte auch das ich oft angst habe wegen meinen konzentrations schwierigkeiten,(die aber hauptsächlich und extrem bei schriftlichen und behörden angelegenheiten sind,sowie bei der orintierung,aber nicht beim strassenverkehr)

man sagte mir, kein probl. wir lassen sie hier testen von unserer fahrschule am ort....ich musste 70 minuten fahren, stadt, land und autobahn,viele enge aufeinander folgene strassen rechts und links rum...der fahrlehrer sagte am schluss, alles ok, sie reagieren schnell, sie lenken schnell genug, sie können bei hoher geschwindigkeit das lenkrad halten usw.
ich bekam dann ein gutachten,welches ich immer im auto haben muss, dort steht das ich trotz hirn op in der lage bin richtig zu reagieren und das ich auch mit dem nur linken arm ein fahrzeug sicher steuen kann, ich fahren darf ,aber nur ein automatik auto mit lenkhilfe(also servolenkung) die kosten der prüfung musste ich nicht selber tragen.
cih würde auf jeden fall zu so einer prüfung,ob nun privat oder von der reha aus raten.

cira
Titel: Re:Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Bri am 02. Januar 2007, 23:18:08
Hallo,
ich wurde bereits in der Klinik vor der OP darüber aufgeklärt, dass ich für mindestens 3 Monate das Autofahren sein lassen sollte (vor OP eben wegen des Tumors und nach der OP wegen erhöhter Krampfbereitschaft - immer möglich nach Eingriffen in den Kopf). Mir wurd auch gesagt, dass es bis heute noch nie nötig war, behördlicherseits einzugreifen, da der Appell an die Vernunft und Verantwortlichkeit der Patienten bislang gereicht hätte.
So seh ich das auch und hab mich dran gehalten. Heute genau sind 3 Monate um, im Moment lass ich mich in der Reha aber noch - freiwillig - von der Neuropsychologin testen. Am Donnerstag werd ich das o.k. kriegen und fang dann langsam an.
Zum Thema Arbeit und Auto seh ich das so: wenn ich meinen Arbeitsplatz nur per Auto erreichen kann (dies also zu meiner "Berufsausstattung" gehört), zur Zeit aber nicht Autofahren darf/kann - dann bin ich nicht arbeitsfähig (manche müssen schließlich auch während der Arbeit Autofahren).
Liebe Grüße
Bri
Titel: Re: Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Kat_38 am 12. Juli 2009, 14:35:47
Hallo Zusammen,

ich möchte kurz berichten, wie es in meinem Fall hinsichtlich des "Fahrverbotes" war.

Sowohl das KH als auch die Reha-Klinik haben darauf hingewiesen, dass Autofahren nach der OP für mind. 3 Monaten nicht empfehlenswert ist.
Die Neurochirurgin hat nun das  Autofahren in meinem Fall nach bereits 4 Monaten grundsätzlich wieder befürwortet. Verboten war es in meinem Fall nicht, sondern es wurde wegen möglicher Anfälle und der Versicherungproblematik im Schadensfall nicht befürwortet. Im Schadensfall wäre die Versicherung für den Schaden nicht eingetreten.
 Nach ihrer Aussage gibt sie fallbezogen ihr OK meist erst nach 6 Monaten. Wie gesagt, fallbezogen.

 Die Bestätigung erhielt ich schriftlich(!) von ihr, jedoch unter der Voraussetzung, dass sowohl mein Neurologe als auch die Augenärztin dieses befürworten würden, was beide taten. Das Schriftliche war für mich wegen der Absicherung im Versicherungsfall wichtig.

Ob und wann ich nach Ablauf dieser Zeit wieder fahre werde, mache ich aber von meinem Befinden abhängig. 

Beste Grüße
Kat

Titel: Re: Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: motte am 12. Juli 2009, 21:07:08
Moin!

Mein Neurologe hat mir empfohlen, 3 Monate lang nicht Auto zu fahren - wegen der Gefahr epileptischer Anfälle.
Das hat nichts mit einem Fahrverbot zu tun! Ein Fahrverbot kann nur die Polizei aussprechen. Dann würde der Führerscheinentzogen. Aber das passiert nur, wenn du IM Straßenverkehr auffällig wirst.

Solltest du allerdings einen Unfall bauen und es besteht der Verdacht, das die Ursache in der Op liegt (oder mit daran) verlierst du deinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund raten die Ärzte zur Vorsicht. - Verbieten können sie dir das Autofahren nicht!

Ich wäre allerdings auch nicht in der Lage gewesen zu fahren bis ca. 10 Wochen nach der Op. Ich habe dann eine Fahrstunde gemacht mit einem befreundeten Fahrlehrer und nachdem der sein OK gegeben hatte und das EEG auch unauffällig war bin ich wieder gefahren.

Allerdings muß ich sagen, das mir vor der Op auch schon empfohlen wurde, nicht zu fahren, da der Tumor doch recht groß war.

Gruß motte
Titel: Re: Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Ratzebär am 13. Juli 2009, 14:49:59
Hallo zusammen,
ich versuch mal mein Glück, möchte nicht Äpfel mit Birnen vertauschen:
1. Es gibt  k e i n  Fahrverbot  nach einer Gehirnoperation  s o n d e r n
    
             eine Fahrerlaubnis - Einschränkung
steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung "Krankenheiten des Nervensystems"
www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
oder
www.bundesrecht.juris.de/fev/anlage_4_105.html
zur Erklärung der Begutachtungsrechtlinien
www.epilepsie-online.de/index.php?docid=28pdf=default
bitte rechts unten den Link, Epilpsie und Führerschein anklicken.

Ich durfte nach einem Test beim Neurologen innerhalb von 6Wochen wieder ein Fahrzeug führen.
Die Verantwortung liegt bei einem selber, niemand möchte andere im Straßenverkehr gefährden
und einen Versicherungsschutz riskieren.

Birgit
Titel: Re: Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Winema am 25. Juli 2009, 12:53:12
Hallo zusammen,

ich wurde am 30.01.09 operriert und mir wurde gesagt ich darf 3 Monate nicht Auto fahren. Schock!!! Ich bin auch auf mein Auto angewiesen. Hab mich dann erkundigt und der ADAC hat mir gesagt das es gesetzlich verankert ist das man nach einer Kopf OP immer 3 Monat nicht fahren darf. Wenn was passiert hat man immer eine Teilschuld, wenn nichts passiert, Glück gehabt.

Ich habe mein Glück nicht nochmal herausgefordert, hab doch die OP schon gut überstanden und hab auch alles gut organisieren können.

Wurde am 12.07.09 nochmals operriert, bei mir hat sich ein Liquorkissen gebildet, danach durfte ich gleich wieder Auto fahren. Das Verbot gilt nur wenn sie in den Schädel reingehen.

Ich würde mich schon an das halten was die Ärzte sagen.

Liebe Grüße

Barbara

Titel: Re: Meningeom-OP und Autofahren
Beitrag von: Jo am 25. Juli 2009, 15:21:58
Hier, nochmal Einiges zum Nachlesen:

http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.html (http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.html)
Gruß, Jo