Liebe Nina,
das Gesetz über die Familienpflege ist im Januar in Kraft getreten. Vereinfacht gesagt, reduziert man für maximal 2 JAhre seine Arbeitszeit um die Hälfte, bekommt 75 % des Gehalts weitergezahlt und bekommt dann in der Nachpflegephase bei Vollzeitarbeit wieder nur 75 % des Gehalts, bis das Wertguthaben ausgeglichen ist. Details findest Du bspw. hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,thema=thema-familienpflegezeit.htmlAllerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Der Arbeitgeber muss also freiwillig zustimmen und eine entsprechende Vereinbarung abschließen (Muster beim BMFSFJ erhältlich).
Alternativ gibt es schon länger die "allgemeine" Pflegezeit. Damit kann für maximal 6 Monate aussetzen. Hierauf hat man einen Rechtsanspruch, allerdings gibt es in dieser Zeit dann auch kein Gehalt.
In beiden Fällen muss für den zu pflegenden Angehörigen eine Pflegestufe festgestellt sein. Ist das bei Deinem Dad der Fall ? Falls nein, kann man vielleicht mit dem Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung über unbezahlten Urlaub oder ähnliches treffen.
Die Idee mit dem Hund übrigens ist super. Nachdem mein Mann zu Hause bleiben musste, haben wir seinen langjährigen Wunsch nach einem Hund auch erfüllt. Mit der gleichen Zielsetzung - damit er tagsüber beschäftigt ist und an die Luft kommt. Allerdings ist unsere kleine Maus bei weitem nicht so unkomliziert, wie sich meinem Mann seinen Hund gewünscht hätte (von wegen Hündinnen sind pflegeleichter, das hab ich auch mal gedacht
) und mein Mann für Spaziergänge bei Wind und Wetter auch mit Hund nur begrenzt zu begeistern, so daß es letztlich immer mehr mein Hund geworden ist (wir können unsere Zicken wechselseitig besser einschätzen
). Insgesamt für uns beide eine ganz große Bereicherung.
Liebe Grüße, Caro