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Autor Thema: Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit  (Gelesen 7241 mal)

Offline Nina85

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Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« am: 29. September 2011, 06:59:00 »
Guten Morgen,

sagt mal ich habe mal wieder eine Frage an euch...
Mein Dad hat die Diagnose im Dezember 2010 bekommen. Seit dem 04.01.2011 bekommt er Krankengeld. Davor hat er Lohnfortzahlung duch den Arbeitgeber bekommen.
Nun kam die Frage bezüglich Uralubsanspruch auf.
Wenn ich ein Jahr (vom 01.01.-31.12.) nicht gearbeitet habe, habe ich nach einem BSG Urteil Anspruch den Uralub in das nächste Jahr mit rüber zu nehmen. Wenn ich dann aber 2012 ebenfalls nicht arbeiten gehen werde, sondern in die EU Rente rutsche... Wie ist es dann mit dem Urlaub??

Hattet ihr bereits schon einen solchen Fall? Meist ist ja jeder Einzelfall unterschiedlich. Nach meinen Recherchen ist dann der Uralub abzugelten, wenn der Abreitnehmer nicht die Möglichkeit hatte, den Uralub zu nehmen!

@Gitte, was hat der Doc gesagt???

P.S. Unsere Emma ist immer noch nicht wieder da  >:(

LG

fips2

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Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #1 am: 29. September 2011, 08:38:17 »

Wenn ich ein Jahr (vom 01.01.-31.12.) nicht gearbeitet habe, habe ich nach einem BSG Urteil Anspruch den Uralub in das nächste Jahr mit rüber zu nehmen. Wenn ich dann aber 2012 ebenfalls nicht arbeiten gehen werde, sondern in die EU Rente rutsche... Wie ist es dann mit dem Urlaub??

LG
NEIN
Wer nicht arbeitet hat auch keinen Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Urlaubsandpruch kann auch um die Krankheitszeit nach der Lohnfortzahlung gekürzt werden.
Stichtag ist Datum Ende der Lohnfortzahlung.
Ist auch logisch, da die Entlohnung bis zu diesem Datum reicht und ab diesem Datum eine RUHENDES Beschäftigungsverhältnis besteht.

Beispiel
 Man erkrankt im ersten Halbjahr. Die Lohnfortzahlung endet am 31.6. und es stehen 30 Urlaubstage/Jahr zu.

30/12x6 sind 15 Tage Urlaubsanspruch der dem Mitarbeiter zusteht.
Wenn man auf den Tag genau ausrechnen will gilt, Urlaubstage/365 Kalendertage x Kalendertage bis zum Lohnfortzahlungsendetag. Bruchtage werden grundet.

Urlaub kann man wähernd der Krankheitszeit natürlich machen, wenn der Arzt Diesen, wegen positiver Genesungsaussicht, genehmigt und der Urlaub bei der Krankenkasse angemeldet sowie der Arbeitgeber, falls das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, auch darüber informiert wird.

Für den Resturlaub der noch während des Beschäftigungsverhältnisses bestand, kann u.U. eine Entschädigung zustehen. Das muss man aber in den entsprechenden Tarifverträgen nachlesen, da das unterschiedlich geregelt sein kann.
Manche Tarifverträge schließen aber auch einen geldwerten Ausgleich (Urlaubsauszahlung) für entgangenen Urlaubszeit generell aus (meist öffentlicher Dienst). Da hat man eben Pech gehabt


Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 29. September 2011, 09:05:48 von fips2 »

Offline Caro

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #2 am: 29. September 2011, 10:34:40 »
Hallo Nina,

ich muss fips widersprechen (sorry dafür  ;) ), aber Urlaubsansprüche entstehen auch, wenn man wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Nach einem neueren Urteil des EuGH verfällt der (gesetzliche Mindest-) Urlaubsanspruch auch dann nicht, wenn er wegen Krankheit längere Zeit nicht genommen werden kann. Er muss dann nach Genesung nachgewährt oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Unklar ist nur noch, über welchen Zeitraum (mehrere Jahre?) Urlaubsansprüche angesammelt werden können und ob Urlaub auch im ruhenden Arbeitsverhältnis (zB bei Rentenbezug) entsteht. Wenn also 2011 durchgehend nicht gearbeitet wird, bleibt (zumindest) der Mindesturlaub von 20 Tagen erhalten und müsste, wenn das Arbeitsverhältnis in 2012 wegen Rentenbezuges endet, ausgezahlt werden.

Lieben Gruß, Caro

fips2

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #3 am: 29. September 2011, 12:54:36 »
Hey Caro
Du brauchst dich für Richtigstellungen bei mir nicht zu entschuldigen.Das ist durchaus erwünscht, dass Korrekturen vorgenommen werden.

Hier hab ich die Fakten gefunden.
Wir haben im Prinzip beide Recht.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-krankheit.htm

Vorsicht. das Betrifft aber nicht den vollen Urlaubsanspruch. Tariflicher Urlaub ist ausgeschlossen.
Der Anspruch auf den Mehrurlaub aufgrund der Schwerbehinderung bleibt bestehen, da Dieser gesetzlich zugesichert ist und nicht den Tarifurlaub betrifft.
So verstehe ich zumindest als Laie den Text.
Also ganz so klar ist die Sache immer noch nicht. Juristendeutsch halt.

Zitat
Die EG-Richtline erfasst allerdings nicht tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, was im vorliegenden Fall wegen einer Sonderregelung im Tarifvertrag zur Folge hatte, dass die zwei Wochen Mehrurlaub für 2004 verfallen waren, wohingegen der Mehrurlaub für 2005 voll entstanden und abzugelten war.

Quelle : http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_04_09.pdf

Ich würde mich bei einem Sozial oder Arbeitsrechtsjuristen schlau machen.

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 29. September 2011, 13:36:55 von fips2 »

Offline Nina85

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #4 am: 29. September 2011, 13:49:09 »
Huhu ihr,

vielen Dank für eure Beteiligung.

Das Urteil hat mir meine Personalservicestelle auch schon zur Verfügung gestellt. Auch die Info mit den 20 AT pro Jahr habe ich erhalten. Die Basisdaten/ Recht kenne ich bereits.

Der Fall tritt erst im Sommer 2012 (Rentenbeginn) ein. Denn dann ist die Maximaldauer des KG ausgeschöpft. Hätte bloß gern mal Erfahrungsberichte dazu gehört. Wie die Arbeitgeber so damit umgegangen sind?! Ob es auch andere Wege gab? Ob man es ohne Rechtsstreit bekommen hat usw. usw., Kommt es erst zur Auszahlung wenn man berentet wird? Wird das jährlich ausgezahlt?

Naja all solche Sachen :o)

Aber danke schonmal für eure Berichte!

LG Nina

Offline Caro

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #5 am: 29. September 2011, 13:59:11 »
Hallo Nina,

vernünftige Arbeitgeber zahlen den Urlaub von alleine ordnungsgemäß aus. Gezahlt wird aber erst, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist

LG Caro

Offline Andorra97

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #6 am: 29. September 2011, 15:45:46 »
Mein Mann hat den Urlaub nicht ausgezahlt bekommen. Allerdings wurde sein Arbeitsverhältnis auch nie beendet. Er ist zwar jetzt erwerbsunfähig und hat die Erwerbsunfähigkeitsrente auch gleich unbefristet bekommen, aber das Arbeitsverhältnis besteht rein formal wohl immer noch.
____________________________
Ich wünsche euch einen wunderschönen Tag!
Liebe Grüße
Nicole

Mein Mann 31.10.2007 Diagnose Diffuses großzelliges B-Zell Lymphom - 31.10.2008 Diagnose Glioblastom

Zur Zeit geht es uns gut!

Offline Gitte1711

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #7 am: 29. September 2011, 17:36:53 »
Hallo Nina,

tja sie Bilder sind gestern noch ins Tumorboard gegangen. Heute die erlösende Nachricht zur Vorsicht wie sich alles entwickelt nächste MR in 2 Monaten.
Hätte mich auch ein wenig gewundert da 2 Radiologen getrennt voneinander die Bilder gesehen haben und beide fast das Gleiche gesagt haben.
Unser Doc war wegen der kontrastmittelanreichender Stelle etwas besorgt. Fakt ist nicht mehr und nicht weniger ist doch schon ein Fortschritt oder??
 

Schaue jetzt positiv nach vorne so wie Eva und Schwede es mir geraten haben sonst gehe ich über das Grübeln kaputt.
Also November nächste MR. Bis dahin viel schöne Zeitmitmeinem Schatzi. ;D

GLG Gitte

Offline Hase

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #8 am: 29. September 2011, 20:50:35 »
Hallo Gitte,

genau das musste ich heute Abend noch lesen. Ich wünsche Dir ganz ganz viel schöne Zeit. Wir haben ein langes WE vor uns und so wie es aussieht Traumwetter. Genießt diese Zeit.

LG Hase :D

Offline Gitte1711

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #9 am: 30. September 2011, 16:38:17 »
Hallo Häsin,

schicke Dir eine ganz große Portion Kraft. Ich drücke Euch ganz doll die Daumen.
Es ist vielleicht nicht schlecht wenn sie Bestrahlung beimDeinem Schatz stationär gemacht wird.
Es wird Dir auch helfen ein bisschen zur Ruhe zu kommen.
Denke an Dich.

G Gitte

Offline chucks

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Re:Urlaubsanspruch Ausgleich während Krankheit
« Antwort #10 am: 30. September 2011, 20:41:26 »
Lieber Hase;

möchte Dir auch ein Portion Kraft schicken!!! Weiß gar nicht, was ich sonst schreiben kann, was Dich aufbaut: Tank Kraft und glaub weiterhin daran, dass alles nochmal gut wird!

Ganz liebe Grüße

Carola

 



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