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Autor Thema: Neueinstufung GdB nach 5 Jahren  (Gelesen 5959 mal)

Offline markri

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Neueinstufung GdB nach 5 Jahren
« am: 27. Juli 2014, 13:51:00 »
Moin Moin Zusammen!

Das Amt für Soziale Dienste hat mich angeschrieben und eine Stellungnahme bezüglich der Neueinstufung angefordert.
Ich soll nach 5 Jahren im GdB von 100 auf 30 zurückgestuft werden. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden.
Wie argumentiert man da? Zum Glück habe ich nur geringe Einschränkungen (beidseitigen Tinnitus,
unsicheres Auftreten und kein "Greifen" beim Laufen mit dem rechten Fuß, häufiger Schwindel, schnelles Ermüden).
Aber leider ist ein Glio nun mal unberechenbar und noch immer unheilbar.

Kann mir jemand helfen?

Schöne Grüße von der sonnigen Ostsee
Martin
Ich fang erst an mir Sorgen zu machen, wenn mein Professor sagt, das da wieder was drin ist in der Murmel, was da nicht reingehört und er nichts mehr daran tun kann.

Offline chucks

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Re:Neueinstufung GdB nach 5 Jahren
« Antwort #1 am: 27. Juli 2014, 17:00:30 »
Soweit ich weiß, versuchen sie immer wieder die GdB-Einstufung zurückzunehmen, obwohl Du ohne Einschränkungen bereits aufgrund der Diagnose einen GdB von 100% hast. So steht es in den Richtlinien zur GdB-Einstufung. Deshalb wird der GdB bei Glios normalerweise ohne zeitliche Begrenzung gewährt.

Einfach Einspruch einlegen, vielleicht reicht das schon.

VG

Carola

Siehe Link und

Zitat aus Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html


"3.3 Hirntumoren
        
Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.
        
Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdS allein nach dem verbliebenen Schaden.
        
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.
        
Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist der GdS mit wenigstens 80 zu bewerten.
        
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z. B. Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50."

Offline markri

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Re:Neueinstufung GdB nach 5 Jahren
« Antwort #2 am: 08. November 2014, 20:01:02 »
Moin Moin Zusammen!

Danke an Chucks für den guten Hinweis. Die Einstufung bleibt auf 100 mit der Begründung, dass sich ja seit der letzten Einstufung nichts verändert hat. Die Diagnose bestand in 05/2009 und besteht heute immer noch. Allerdings musste ich nach einem Bescheid über die Einstufung auf 30 einen Widerspruch einlegen.

Schöne Grüße von der nachtdunklen Ostsee
Martin
Ich fang erst an mir Sorgen zu machen, wenn mein Professor sagt, das da wieder was drin ist in der Murmel, was da nicht reingehört und er nichts mehr daran tun kann.

 



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