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Autor Thema: Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen  (Gelesen 7595 mal)

Offline Lotta 35

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Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« am: 04. März 2014, 20:33:04 »
Hallo Zusammen,

bei struktueller Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen, wieviel Prozent einer Schwerbehinderung hat man damit?
Hab ich Anspruch auf einen Schwerbehinderungsgrad/ Ausweis?

Danke,
LG Lotta!
« Letzte Änderung: 05. August 2014, 17:46:56 von Lotta 35 »

Offline krimi

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #1 am: 04. März 2014, 20:42:10 »
Hallo Lotta,

du hast schon auf Grund der Gehirnoperationen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Die Epilepsie ist ein weiterer Grund einen solchen zu beantragen.

Hast du schon einen Schwerbehindertenausweis?
Wie viel Prozent für die einzelnen Krankheiten errechnet werden kann ich nicht sagen.
Auf Grund meiner Meningeom-OP und meiner Epilepsie hatte ich 60% erhalten.
Manche bekamen mehr, andere erhielten auch weniger.

Wenn du schon einen Schwerbehindertenausweis besitzt, solltest du auf alle Fälle einen Veränderungsantrag stellen.
Das habe ich wegen einer anderen schweren Erkrankung auch gemacht und es wurde erhöht.

Viele Grüße
krimi
Wer einen Platz im Herzen eines Menschen hat, ist nie allein.
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http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,6956.msg50233.html#msg50233

Offline Lotta 35

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #2 am: 04. März 2014, 21:04:44 »
Hallo Krimi,

habe einen Antrag gestellt und "nur" 30% bekommen.
Also keinen Ausweis.
Habe alles vernünftig und gewissenhaft ausgefüllt (mit Hilfe, weil ich es alleine gar nicht gekonnt hätte) und die A.......... haben es sehr halbherzig behandelt und nur im UKM sich informiert, wo ich operiert wurde.
Anstatt auch beim Hausarzt und Neurologen, wie ich heute am Telefon erfahren habe.
Jetzt kann ich Widerspruch einlegen wenn ich möchte.

Danke für Deine Hilfe!

LG
Lotta!

Offline krimi

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #3 am: 04. März 2014, 21:17:19 »
Hallo Lotta,

wie ich es verstehe, hattest du jetzt erst einen Antrag gestellt.
Hast du "nur" die Epilepsie angegeben oder auch die Gehirn-OPs?

Führe in deinem Widerspruch alles auf und füge auch alle Arztberichte mit bei.
Nenne alle deine Ärzte, vom Hausarzt über den Neurologen bis zum Neurochirurgen im UKM.
Bei den meisten Versorgungsämtern kann man sich auch online ein Formular ausdrucken,
mit dem du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden kannst.
Das fügst du deinem Widerspruch bei.

Viel Glück wünscht dir
krimi
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http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,6956.msg50233.html#msg50233

Offline haijaa

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #4 am: 05. März 2014, 00:23:06 »
ich war vor ein paar Tagen auf auf der Suche nach "wieviel Prozent für was"
diese Seiten scheinen mir am aktuellsten:

http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/GdB_Ausweis/ausweis_node.html

irgendwo gab es noch eine übersichtlichere Tabelle zu GdB, doch ich finde sie gerade nicht...
lg

Offline KaSy

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #5 am: 05. März 2014, 02:00:56 »
1. Link von haijaa: Teil B, Gliederungspunkt 3, darunter 3.1.2. und 3.3.
2. Link von haijaa: führt auf die gleiche Verordnung vom 11.10.2012
« Letzte Änderung: 05. März 2014, 02:03:58 von KaSy »
Wenn man schon im Müllkasten landet, sollte man schauen, ob er bunt angemalt ist.

Der Hirntumor hat einen geänderten und deswegen nicht weniger wertvollen Menschen aus uns gemacht!

Offline frauypsilon

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #6 am: 05. März 2014, 07:27:58 »
Hallo Lotta,

als Ergänzung zu meinen Vorschreibern:

Schau mal dort: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.3.1.htm#hirntumoren

Welche Vorteile es je nach GdB bringt, den du zugeteilt bekommst, kannst du hier nachschauen

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Behinderung---Steuervorteile-384.html

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Und: Du hast vier Wochen Zeit nach Zustellung des Bescheides, Einspruch einzulegen
Ich habe meinem Antrag noch eine ausführliche Krankengeschichte beigelegt, meine Therapien, wann ich wo behandelt wurde etc. Und die angegebenen Ärzte informiert, dass ich einen Antrag gestellt habe mit Kopie meiner Krankengeschichte, damit sie informiert sind. Das hat viel gebracht.

Du kannst auch jederzeit einen Verschlechterungsantrag stellen. Und dann im Text den Arzt angeben, der dich am besten kennt. Ich habe die anderen mit angegeben, aber meinem Hausarzt alle Befunde zugesandt und das auch im Antrag geschrieben, damit es für das Amt leicht ist und sie nur diesen ansprechen müssen. Das macht es für das Amt leichter, als wenn die drei Stellen anfragen müssen, dazu haben die meist weder Zeit noch Kapazitäten.

Viel Erfolg!
lg
frauypsilon
"Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende..." (Oscar Wilde)

Offline enie_ledam

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Re:Struktuelle Epilepsie nach mehreren Hirnoperationen
« Antwort #7 am: 05. März 2014, 17:17:20 »
Hi,

Wie oft hast du einen Anfall? Sind das dann Grand mal?

Danach wird das entschieden. Es gibt auf der Seite eine Übersicht für. epilepsie nach Gehirnschädigung. Ich habe für seltene GM 50% bekommen. Aber meine Defizite sind da nicht berücksichtigt, ich gebe die 2015 an wenn meiner. Ausläuft. Man ist glaube auch noch 3Jahre nach absetzen der Medikamente  "Epileptiker".

Viel Glück!
Enie
Man kann nicht alles mit seinen Willen erreichen, aber man sollte wollen was man erreichen kann.

 



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