HirnTumor-Forum

Autor Thema: Neue Behandlungsmethode für Glioblastom - Nanotherm ?!?--Vorst.sailing089(Angeh)  (Gelesen 7323 mal)

sailing089

  • Gast
Hallo Zusammen, da ich neu im Forum bin, kurz zu mir, bzw. meinem Problem. Mein Vater ist mit 68 schulmedizinisch austherapiert, - leider haben sich die MRT Bilder sehr verschlechtert ... 
Da sucht man natuerlich in allen Richtungen, recherchiert und googelt. Jetzt bin ich auf eine neue Methode der Nanotechnik gestossen - die Firma Magforce aus Berlin. Die Namen die hinter dem Unternehmen stehen sind in der Biotechnik Szene durchaus sehr namhaft.  Nanoteilchen werden in den Tumorherd eingeführt und durch Erwärmung in Bewegung gebracht, dadurch bauen Sie ständig wechselnde Magnetfleder auf, die dann den Tumor vollständig verschwinden lassen können ... - so die Zusammenfassung.
Hat da schon jemand von Euch was gelesen, gehoert oder gar Erfahrungen gemacht ? Zahlt das die Kasse oder muss man da (wahrscheinlich) selber bezahlen ? Wuerde mich ueber rege Antworten sehr freuen.
Liebe Gruesse !
Hier der Link zur Behandlungsmethode:
http://www.magforce.de/german/produkte/nanotherm-therapie.html
« Letzte Änderung: 20. Juni 2011, 07:44:36 von fips2 »

fips2

  • Gast
hallo sailing
Willkommen im Forum.

Gib mal unter der Suchfunktion das Wort Nanotechnologie ein oder nanoteilchen.
Da kommen jede Menge Treffer hier im Forum.

Zu den Kosten.
So weit mir geläufig ist, muss die Behandlung von der KK als Einzelfallentscheidung genehmigt werden. Es gibt aber mittlerweile sehr hoffnungsvolle Gerichtsurteile zu dieser Behandlung oder Hyperthermie.
 

Da du aber schreibst, dass dein Vater schulmedizinisch austherapiert ist, trifft bei ihm ein Bundes-Sozialgerichtsurteil zu, welches aussagt, dass im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung eines Patienten, alle Therapien die eine Aussicht auf Linderung, Lebensverlängerung und Lebensqualitätsverbesserung bieten, zu gewähren sind.
Auf dieses Urtzeil würde ich mich berufen bei einer Ablehnung.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html

Zitat
Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 347/98 -

sailing089

  • Gast
Hallo Fips, vielen Dank schon mal fuer Deine prompte Antwort - werd sofort mal los recherchieren ...
Danke !!! sailing089

Offline Pino11

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Huhu,

wir standen im März mit der Firma Magforce im Kontakt. Wir sollten damals die letzten MRT Bilder sowie den letzten Arztbericht nach Berlin schicken damit sich der Professor die Unterlagen ansehen kann. Danach wollte er entscheiden ob diese Therepieform bei meinem Dad angewendet werden kann.

Leider sagte man uns dass der Tumor zu grpß sei (ca 4x4x4cm) und es mehrere Tumorherde gibt, deswegen kam er für diese Therapie nicht in Frage.

Ansonsten sagte man uns damals das kein Metall (Kronen etc) im Kopf sein darf, da dieses sich sonst ebenfalls erhitzt.

Gruß

sailing089

  • Gast
Hallo Pino,

schon mal schoenen Dank, - habe heute eine Mail von denen erhalten, die genau das auch verlangt. Wir gross der Tumor in unserem Fall ist, weis ich nicht. Aber als Info fuer alle anderen - die Methode ist seit letztem Jahr europaweit freigegeben, - wird praktiziert, - ist aber eben scheinbar an Bedingungen geknuepft.


Offline chucks

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Ich war neulich auf einem Vortrag der Hirntumorhilfe, wo sie das auch erklärt haben. Schwierig danach bzw. unmöglich sind danach MRT-Bilder., die können danach nicht mehr gemacht werden.

sailing089

  • Gast
Hallo Chucks, danke fuer Deine Antwort, - verstehe ich Dich dann richtig, dass es danach quasi keine Kontrollmoeglichkeit ueber Vortschreiten oder Rueckgang gibt ? Das waere natuerlich nicht gut, ausser er waere komplett weg - aber das ist ja wohl auch hier nicht zu vermuten.

fips2

  • Gast
verstehe ich Dich dann richtig, dass es danach quasi keine Kontrollmoeglichkeit ueber Vortschreiten oder Rueckgang gibt ?

Hallo sailing
Nein.
Es gibt schon noch Kontrollmöglichkeiten um ein Wachstum oder Aktivität eines Tumors zu beobachten.
Lediglich eine Magnetresonanz fällt weg.
Andere Untersuchungen wie CT oder Pet-CT(strahlenradiologische Verfahren) können weiter angewandt werden.
Auch in diesem Falle ist ein Pet-CT, das normalerweise von den KKs nicht mehr gezahlt wird, hier erstattungsfähig. Das selbe Problem besteht ja auch bei Stimulationspatienten, die Herzschrittmacher oder schmerzblockierende Neurostimulatoren tragen. Die dürfen ja auch in kein MRT mehr, oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (teslaabregelbares MRT).

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 22. Juni 2011, 15:18:38 von fips2 »

 



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