Tiefenhyperthermie

Begonnen von Pino11, 06. Mai 2011, 11:25:48

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Pino11

Huhu alle zusammen,

hat jemand von euch Erfahrungen oder schon mal etwas positives über die Tiefenhyperthermie gemacht/gehört??

Eine Sitzung soll 145€ kosten 10 Sitzungen müssten angesetzt werden laut Doc., wie stehen die Chancen dass die KK die Kosten übernimmt??

lg
pino

fips2

Um es kurz zu machen.
Sehr schlecht,
Hyperthermie ist eine noch nicht anerkannte Tumortherapie,welche die ges.  KK tragen muss.
Bei Privatkassen sind die evtl. Chancen höher.

Fips2

Bea

Hallo Pino,

wenn du Tiefenhyperthermie hier in die Suchfunktion eingibst, dann findest du zwar ältere Beiträge, aber auch Links.

Habe gerade "Tiefenhyperthermie  Kostenübernahme" gegoogelt und bin auf einige Ergebnisse gekommen.
Du solltest die Frage nach der Kostenübernahme aber auch mal direkt an deine Krankenkasse richten.

Ich hoffe, es kommen noch Antworten von Leuten die selbst Erfahrungen machen durften.

Liebe Grüße,
Bea


Pino11

Danke für die schnelle Rückmeldung :)

Habe auch schon mal ein wenig gegoogelt und gesehen dass eine Kostenübernahme eher von Erfolg gekrönt ist wenn es stationär gemacht wird. Leider wird das in unserem Fall wohl ambulant gemacht :s...

@ Flips
Deine Antwort "sehr schlecht", bezog die sich auch auf die Kostenübernahme oder auf Erfahrungen mit der Therapie?

fips2


Caro

Hallo Pino,

das Thema off-label-use hatten wir ja schon einmal. Auch die Tiefenhyperthermie ist in dem Zusammenhang von einigen Sozialgerichten schon im Eilverfahren anerkannt und die KK zur Kostenübernahme verpflichtet worden. Zuletzt zB Sozialgericht Münster vom 28.08.2010, Az. S 11 KR 108/08.

Lieben Gruß, Caro

fips2

Vorsicht.
Ohne Hoffnung rauben zu wollen.
Aber die Bürokratie in Deutschland trägt manchmal seltsame Blüten.

Das Urteil bezieht sich auf ein Pankreaskarzinom (Bauchspericheldrüsenkrebs) in Verbindung mit Chemotherapie.
Ob dieses Urteil bei einem Hirntumor, oder andrer Tumorart 1:1 zu übernehmen ist, darauf sollte man sich nicht unbedingt verlassen.
Es handelt sich um ein Urteil in diesem speziellen Fall und ist kein Allgemeinurteil.
http://www.jusmeum.de/urteile/sozg_m%C3%BCnster/b9a210c298a9fe678c40ea78f34657df3bcc6d6e19ce4426e5fbcd3f5b46ef87

Den Versuch ist es aber trotzdem wert.
Zumindest kann es für einen Sozialjuristen eine Hilfe bei der Begründung der Forderung sein.

Gruß Fips2