Cannabis (Linksammlung)

Begonnen von Ratzebär, 17. August 2010, 10:37:53

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Ratzebär

Heute gefunden:


ZitatSchwarz-Gelb gibt grünes Licht für Cannabis-Arzneien
BERLIN (dpa). In Deutschland soll es künftig Cannabis auf Rezept geben. Nach FDP-Angaben haben sich die Koalitionsfraktionen am Montag grundsätzlich auf eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Die Gesetzesänderung solle die Möglichkeit eröffnen, Cannabis-Medikamente in Deutschland herzustellen und für eine Therapie zu verschreiben.

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/615217/schwarz-gelb-gibt-gruenes-licht-cannabis-arzneien.html

oder hier:
http://heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/cannabis-kuenftig-auf-rezept-18092.php


Biggi
Aegroti salus suprema lex.=
Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz.

Amicus certus in re incerta cernitur.=
In der Not erkennst Du den wahren Freund.


Bluebird

ZitatTETRAHYDROCANNABINOL
Bakterien können ohne viel Aufwand Cannabis-Wirkstoff produzieren
17. August 2010, 17:57
•   
Ein Dortmunder Biochemiker hat Koli-Bakterien genetisch so verändert, dass sie THC produzieren können.
Dortmunder Wissenschafter stattet Koli-Bakterien mit THC-Gen aus
Dortmund - Wissenschafter aus Dortmund haben Bakterien per Gen-Manipulation dazu gebracht, den Hauptwirkstoff von Cannabispflanzen zu produzieren. Das so gewonnene Tetrahydrocannabinol (THC) soll zur Behandlung Schwerkranker eingesetzt werden.
Das Verfahren sei im Vergleich zu den bisher in Deutschland zulässigen Herstellungsverfahren vergleichsweise unaufwendig und damit günstiger, berichtete Oliver Kayser von der Technischen Universität Dortmund am Dienstag. Die THC-Herstellung durch einen anderen Organismus sei mit dem Verfahren weltweit erstmals möglich.


Bakterien_können_Cannabis-Wirkstoff_produzieren




Bluebird





The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
(Chinesisches Sprichwort)

fips2

#3
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Koalition-erlaubt-Cannabis-auf-Rezept-id3574429.html

ZitatKünftig sollen Ärzte solche Medikamente nun verordnen können – unter strengen Vor-aussetzungen. ,,Dies soll in Form zugelassener Fertigarzneimittel und unter Verwendung von Betäubungsmittelrezepten Geschehen", sagte Spahn. ,,Für Rauschzwecke ist und bleibt Cannabis verboten."

Fips2

Bluebird

ZitatResearch demonstrates benefits of medical cannabis as a treatment for chronic pain
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31.08.2010
The medicinal use of cannabis has been debated by clinicians, researchers, legislators and the public at large for many years as an alternative to standard pharmaceutical treatments for pain, which may not always be effective and may have unwanted side effects.
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A new study by McGill University Health Centre (MUHC) and McGill University researchers provides evidence that cannabis may offer relief to patients suffering from chronic neuropathic pain. The results of the groundbreaking study are published in the latest issue of the Canadian Medical Association Journal


benefits_medical_cannabis


Bluebird
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Bluebird

Cannabis lindert Neuropathieschmerz geringfügig

dpa
ZitatMontreal – Die Inhalation von Cannabis hat in einer kleinen placebokontrollierten Studie im kanadischen Ärzteblatt (CMAJ 2010; doi: 10.1503/cmaj.091414) neuropathische Schmerzen signifikant gelindert. Konzentration der Droge und Effektstärke der Wirkung waren allerdings gering.
Ff,

Die Droge war indes nicht ohne Nebenwirkungen, zu denen Kopfschmerzen, trockene Augen, Benommenheit, Husten, Taubheitsgefühl und ein Brennen auf der Haut in den neuropathischen Regionen zählten.



Neuropathieschmerzen_Cannabis


Bluebird

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Ratzebär

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fips2

Alles Gut und recht aber...
ZitatDas Gesundheitsministerium wies gleichzeitig darauf hin, dass die Rechtslage bezüglich Handel und Besitz von Cannabis zum Drogenkonsum unverändert bleibe.

Dagegen steht.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0003.php

Alles noch nicht ausgegoren.Wie immer.
Wie will man den  erlaubten Besitzt der Medikamente als rechtmäßig belegen???
Momentan gilt in Deutschland auch schon der Besitz, egal welcher Menge als strafbar.
Bin mal gespannt wie sie das hindeichseln.

Ratzebär

Fips2 wie Wahr

Papier ist geduldig. Menschen die es Brauchen sollen es bekommen.


Was ich interessanter finde ist:
ZitatHospize und ähnliche Einrichtungen erhalten laut Dyckmans außerdem ab Mittwoch die Möglichkeit, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln vorzuhalten. Auch die Weiterverwendung ärztlich verschriebener aber nicht mehr benötigter Betäubungsmittel wird ausgebaut.


Biggi
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fips2

#9
In Hospizen, Palliativstationen und Kliniken kann ich das noch nachvollziehen. Da die dann über den Verbrauch genauestens Buch führen müssen.

Das größte Problem seh ich bei den niedergelassenen Ärzten, die ihre Patienten versorgen sollen.
Wie will man das machen? Der Patient bei jeder Dosis zum Arzt, oder der Arzt zum Patient?
Laut geltendem BtmG ist die Lagerung, auch für den Patienten zu Hause, ein Verstoß gegen das BtmG.
Selbst bei Morphiumpräparaten, die ja schon länger "halblegalisiert" sind, gibt es schon Probleme.
Wehe du kannst ein Pflaster nicht nachweisen------
Das erste nach dem mein Schwiegervater gestorben war und der Hausarzt den Totenschein ausgestellt hatte, war die Frage nach den Pflastern. Die hat er sofort mitgenommen.


Ratzebär

Schau mal hier Fips2 , es erklärt Einiges:
http://www.1a-krankenversicherung.de/nachrichten/cannabis-haltige-medikamente-werden-in-deutschland-erlaubt-11597

ZitatSchwerkranke Patienten können fortan solche Fertigarzneimittel auf Betäubungsmittelrezept verschrieben bekommen, was bisher verboten war.

Mehr zum Thema auf www.1a-krankenversicherung.de


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