HirnTumor-Forum

Autor Thema: Meningeom-OP und Autofahren  (Gelesen 38530 mal)

Offline thueringer

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #15 am: 19. Dezember 2006, 18:14:55 »
also bei mir hat man nur bei der AHB gesagt, daß ich 3 Montae nicht fahren darf, das war alles. Keiner hats kontrolliert (könnte natürlich sein, daß falls etwas passiert wäre (wenn ich gefahren wäre), alles hochgekommen wäre)

fips2

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #16 am: 19. Dezember 2006, 20:52:44 »
Vorgelegt wurde dieses Formular meiner Frau in der AHB.
Lag ganz unauffällig zwischen den Formularen für die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse.Deshalb alles genau durchlesen.

@ Jo
Du verstehst hier evtl. etwas falsch oder wir reden aneinander vorbei.
Ich meine nicht das Formular für dein Einverständnis zur OP das jeder unterschreiben  muss wegen den Nebenwirkungen,Gefahren und Regressansprüchen gegen den Arzt.
Sondern speziell das Formular für die Schweigepflichentbindung gegnüber der  Verkehrsbehörde.
Der Arzt darf ohne dein Einverständnis die Meldung nicht machen da das gegen seine Schweigepflicht verstoßen würde.Er kann dir nur anraten es selbst zu melden oder du beauftragst ihn durch deine Unterschrift.

Merkst du was???? Clever vom Doc gelle?

Es gibt nur ganz,ganz wenige Erkrankungen die Behörden vom Arzt zwangsweise gemeldet bekommen müssen.Das sind meist Seuchenerkrankungen und deren Meldung ist rechtlich speziell abgesichert.

Gruß fips2

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2006, 07:16:36 von fips2 »

Offline Ciconia

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #17 am: 20. Dezember 2006, 16:48:13 »
Bei meiner 2. AHB war es so, daß diejenigen Kopfpatienten, die den MPU-Test nicht bestanden hatten, auch ein Formular unterschreiben mußten. Dort stand sinngemäß, daß sie in Kenntnis gesetzt worden seien über ihre gegenwärtige Fahruntauglichkeit und daß die Reha-Klinik auf Anfrage durch das Landratsamt berechtigt wäre, die Testergebnisse weiterzuleiten.
Fairerweise wurde aber auch angeboten, den Test kostenlos in einem Vierteljahr zu wiederholen. Alternativ gibt es kostenpflichtige Tests beim TÜV.
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Zino

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #18 am: 20. Dezember 2006, 18:25:13 »
Hallo allerseits,
von dieser Unterschrift weiß ich nichts.

Aber zum Thema Autofahren nach Meningeom Op generell: bei meiner neusten Untersuchung bei meinem  - 2.! - Neurochirurgen habe ich ihn extra auf dias Thema Auto fahren festgenagelt, und er hat bestätigt: nach einer M.- Op kann man nach 8 Wochen wieder Auto fahren, wenn man keine Anfälle hatte und keine Ausfälle hat.
Ansonsten heißt es natürlich wie immer: EIgenverantwortung!!!!!!!!
Viele Grüße
Zino

Ralf-Juergen

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #19 am: 20. Dezember 2006, 21:34:03 »
Hallo,

von dieser Unterschrift weiß ich auch nichts. Bei mir wurde im Oktober ein Meningiom entfernt. Hatte einen gutartigen Hirnhauttumor, der nur durch Zufall entdeckt wurde. Hatte vorher keinerlei Beschwerden wie auch nach der OP.
Ich habe mich auch nach der OP nicht gleich ans Steuer gesetzt (Verantwortungsbewusst wie ich bin), jedoch nach ca. 4 Wochen bin ich wieder mit dem Auto gefahren auch wenn nur immer kurz.
Ich gehe jetzt auch nach 10 Wochen im Krankenstand wieder zur Arbeit, denn ich fühle mich auch nicht anders als vor der OP(Gott sei Dank).
Also warum sollte einer nicht wieder sich ans Steuer setzen wenn er keine körperlichen Einschränkungen hat und sich wieder gesund fühlt? Natürlich ist dies anders, wenn einem der Arzt "ausdrücklich" abgeraten hat wegen gesundheitlichen Bedenken.  
Ein Versicherungsschutz besteht auch nach einer Kopf-OP für den Fahrzeugführer solange er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Also sollte jeder der kein ausdrückliches Fahrverbot vom Arzt ausgesprochen bekommen hat, selber entscheiden, wann er wieder sich hinters Steuer setzen kann.

Viele Grüße
Ralf
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2006, 21:34:49 von Ralf-Juergen »

fips2

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Re:Meningiom-OP und Autofahren
« Antwort #20 am: 21. Dezember 2006, 07:24:44 »
Bei meiner 2. AHB war es so, daß diejenigen Kopfpatienten, die den MPU-Test nicht bestanden hatten, auch ein Formular unterschreiben mußten. Dort stand sinngemäß, daß sie in Kenntnis gesetzt worden seien über ihre gegenwärtige Fahruntauglichkeit und daß die Reha-Klinik auf Anfrage durch das Landratsamt berechtigt wäre, die Testergebnisse weiterzuleiten.
Fairerweise wurde aber auch angeboten, den Test kostenlos in einem Vierteljahr zu wiederholen. Alternativ gibt es kostenpflichtige Tests beim TÜV.

Genau das ist das Formular.
Wichtig ist der Satz "daß die Reha-Klinik auf Anfrage durch das Landratsamt berechtigt wäre, die Testergebnisse weiterzuleiten."
Durch die Unterschrift gibst du genau hierfür die Erlaubnis dazu.


Wir haben uns wegen meiner Frau mit einem befreundeten Fahrlehrer darüber unterhalten und der hat uns ausdrücklich davor gewarnt zu unterschreiben und den Sachverhalt so erklärt wie ich ihn hier wiedergegeben habe.

Wir sind überein gekommen, dass meine Frau bei ihm,wenn sie sich in der Lage genug zum Fahren fühlt, zwei bis drei  praktische Fahrstunden nimmt damit er eingreifen kann wenn die Reaktionen doch nicht so wären wie sie sein sollten.
Er bestätigt dann wenn er zu einer positiven Beurteilung kommt,dass sie dem Verkehr wieder gewachsen ist.Diese Beurteilungen dürfen seit geraumer Zeit Fahrlehrer machen.Diese Änderung ist in Kraft, seit es die Reglung mit den angeordneten Nachschulungen gibt.Dafür müssen Fahrlehrer auch eine Beurteilung über den Nachschüler abgeben.
Somit hat man seiner Sorgfaltspflicht genüge getan und kann nicht von der Versicherung belangt werden.

Gruß Fips2

Offline Cira

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Re:Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #21 am: 21. Dezember 2006, 14:41:29 »
Hallo an alle, war lang nicht hier.....

mir wurde damals auch von niemanden gesagt ob ich fahren darf oder nicht,ich bin nach drei wochen das erste mal ins auto, sonntags zum sportstudio was 3 strassen weiter ist gefahren,es war schon ein mulmiges gefühl.....ich habe es dann weiter so gehalten in der mittagszeit und an sonntagen etwas zu fahren,nur aus angst es könnte etwas passieren. ich hatte vor und nach der op auch keine anfälle.
auch in der reha wurde mir nichts gesagt.

was mein vorredner sagte ist richtig mit der prüfung und bescheinigung einer fahrschule!
ich hatte im sommer 2005 einen sportumfall,mein rechter arm, die schulter und die hand , totalausfall der nerven und knochenbrüche....schaltwagen war also nicht mehr möglich,lenken lernen mit einem arm war angesagt...parr wocen nach dem umfall ging ich zur reha,in der gleichen in der ich damals nach der hirn op war....
dort sagte ich, das ich mitlerweile ein automatikauto habe,ca 3-4 mal gefahren bin, ich aber doch garnicht weiß ob ich es überhaupt darf,weil auch das lenken mit rechts ja nicht geht und ich dazu noch zwei schienen am arm tragen muss ,eine für 1 jahr die andere evtl. für immer.....sagte auch das ich oft angst habe wegen meinen konzentrations schwierigkeiten,(die aber hauptsächlich und extrem bei schriftlichen und behörden angelegenheiten sind,sowie bei der orintierung,aber nicht beim strassenverkehr)

man sagte mir, kein probl. wir lassen sie hier testen von unserer fahrschule am ort....ich musste 70 minuten fahren, stadt, land und autobahn,viele enge aufeinander folgene strassen rechts und links rum...der fahrlehrer sagte am schluss, alles ok, sie reagieren schnell, sie lenken schnell genug, sie können bei hoher geschwindigkeit das lenkrad halten usw.
ich bekam dann ein gutachten,welches ich immer im auto haben muss, dort steht das ich trotz hirn op in der lage bin richtig zu reagieren und das ich auch mit dem nur linken arm ein fahrzeug sicher steuen kann, ich fahren darf ,aber nur ein automatik auto mit lenkhilfe(also servolenkung) die kosten der prüfung musste ich nicht selber tragen.
cih würde auf jeden fall zu so einer prüfung,ob nun privat oder von der reha aus raten.

cira

Offline Bri

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Re:Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #22 am: 02. Januar 2007, 23:18:08 »
Hallo,
ich wurde bereits in der Klinik vor der OP darüber aufgeklärt, dass ich für mindestens 3 Monate das Autofahren sein lassen sollte (vor OP eben wegen des Tumors und nach der OP wegen erhöhter Krampfbereitschaft - immer möglich nach Eingriffen in den Kopf). Mir wurd auch gesagt, dass es bis heute noch nie nötig war, behördlicherseits einzugreifen, da der Appell an die Vernunft und Verantwortlichkeit der Patienten bislang gereicht hätte.
So seh ich das auch und hab mich dran gehalten. Heute genau sind 3 Monate um, im Moment lass ich mich in der Reha aber noch - freiwillig - von der Neuropsychologin testen. Am Donnerstag werd ich das o.k. kriegen und fang dann langsam an.
Zum Thema Arbeit und Auto seh ich das so: wenn ich meinen Arbeitsplatz nur per Auto erreichen kann (dies also zu meiner "Berufsausstattung" gehört), zur Zeit aber nicht Autofahren darf/kann - dann bin ich nicht arbeitsfähig (manche müssen schließlich auch während der Arbeit Autofahren).
Liebe Grüße
Bri

Kat_38

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Re: Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #23 am: 12. Juli 2009, 14:35:47 »
Hallo Zusammen,

ich möchte kurz berichten, wie es in meinem Fall hinsichtlich des "Fahrverbotes" war.

Sowohl das KH als auch die Reha-Klinik haben darauf hingewiesen, dass Autofahren nach der OP für mind. 3 Monaten nicht empfehlenswert ist.
Die Neurochirurgin hat nun das  Autofahren in meinem Fall nach bereits 4 Monaten grundsätzlich wieder befürwortet. Verboten war es in meinem Fall nicht, sondern es wurde wegen möglicher Anfälle und der Versicherungproblematik im Schadensfall nicht befürwortet. Im Schadensfall wäre die Versicherung für den Schaden nicht eingetreten.
 Nach ihrer Aussage gibt sie fallbezogen ihr OK meist erst nach 6 Monaten. Wie gesagt, fallbezogen.

 Die Bestätigung erhielt ich schriftlich(!) von ihr, jedoch unter der Voraussetzung, dass sowohl mein Neurologe als auch die Augenärztin dieses befürworten würden, was beide taten. Das Schriftliche war für mich wegen der Absicherung im Versicherungsfall wichtig.

Ob und wann ich nach Ablauf dieser Zeit wieder fahre werde, mache ich aber von meinem Befinden abhängig. 

Beste Grüße
Kat


Offline motte

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Re: Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #24 am: 12. Juli 2009, 21:07:08 »
Moin!

Mein Neurologe hat mir empfohlen, 3 Monate lang nicht Auto zu fahren - wegen der Gefahr epileptischer Anfälle.
Das hat nichts mit einem Fahrverbot zu tun! Ein Fahrverbot kann nur die Polizei aussprechen. Dann würde der Führerscheinentzogen. Aber das passiert nur, wenn du IM Straßenverkehr auffällig wirst.

Solltest du allerdings einen Unfall bauen und es besteht der Verdacht, das die Ursache in der Op liegt (oder mit daran) verlierst du deinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund raten die Ärzte zur Vorsicht. - Verbieten können sie dir das Autofahren nicht!

Ich wäre allerdings auch nicht in der Lage gewesen zu fahren bis ca. 10 Wochen nach der Op. Ich habe dann eine Fahrstunde gemacht mit einem befreundeten Fahrlehrer und nachdem der sein OK gegeben hatte und das EEG auch unauffällig war bin ich wieder gefahren.

Allerdings muß ich sagen, das mir vor der Op auch schon empfohlen wurde, nicht zu fahren, da der Tumor doch recht groß war.

Gruß motte

Offline Ratzebär

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Re: Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #25 am: 13. Juli 2009, 14:49:59 »
Hallo zusammen,
ich versuch mal mein Glück, möchte nicht Äpfel mit Birnen vertauschen:
1. Es gibt  k e i n  Fahrverbot  nach einer Gehirnoperation  s o n d e r n
    
             eine Fahrerlaubnis - Einschränkung
steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung "Krankenheiten des Nervensystems"
www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
oder
www.bundesrecht.juris.de/fev/anlage_4_105.html
zur Erklärung der Begutachtungsrechtlinien
www.epilepsie-online.de/index.php?docid=28pdf=default
bitte rechts unten den Link, Epilpsie und Führerschein anklicken.

Ich durfte nach einem Test beim Neurologen innerhalb von 6Wochen wieder ein Fahrzeug führen.
Die Verantwortung liegt bei einem selber, niemand möchte andere im Straßenverkehr gefährden
und einen Versicherungsschutz riskieren.

Birgit
« Letzte Änderung: 13. Juli 2009, 15:17:45 von Ratzebär »
Aegroti salus suprema lex.=
Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz.

Amicus certus in re incerta cernitur.=
In der Not erkennst Du den wahren Freund.

Winema

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Re: Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #26 am: 25. Juli 2009, 12:53:12 »
Hallo zusammen,

ich wurde am 30.01.09 operriert und mir wurde gesagt ich darf 3 Monate nicht Auto fahren. Schock!!! Ich bin auch auf mein Auto angewiesen. Hab mich dann erkundigt und der ADAC hat mir gesagt das es gesetzlich verankert ist das man nach einer Kopf OP immer 3 Monat nicht fahren darf. Wenn was passiert hat man immer eine Teilschuld, wenn nichts passiert, Glück gehabt.

Ich habe mein Glück nicht nochmal herausgefordert, hab doch die OP schon gut überstanden und hab auch alles gut organisieren können.

Wurde am 12.07.09 nochmals operriert, bei mir hat sich ein Liquorkissen gebildet, danach durfte ich gleich wieder Auto fahren. Das Verbot gilt nur wenn sie in den Schädel reingehen.

Ich würde mich schon an das halten was die Ärzte sagen.

Liebe Grüße

Barbara


Offline Jo

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Re: Meningeom-OP und Autofahren
« Antwort #27 am: 25. Juli 2009, 15:21:58 »
Hier, nochmal Einiges zum Nachlesen:

http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.html
Gruß, Jo


 



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