Außerdem abe ich hier gelesen, daß man einen Anspruch auf Festellung einer Schwerbehinderung hat, wenn ein nicht komplett entfernbarer Astrozytom 2 Tumor diagnostiziert wurde. Meine Neurologin konnte mich hier leider nicht aufklären. Muß man denn zusätzlich auch schon Symptome, d.h. Anfälle und oder Lähmungserscheinungen haben? Zum Glück habe ich die ja noch nicht gehabt. Kennt sich hier vielleicht jemand aus, der mir einen Tipp geben kann.
hallo Kaios
Vielleicht mal Eingangs erklären, was der Gdb überhaubt bezeweckt.
Der GdB soll Nachteile, welche der Behinderte, gegenüber gesunden Menschen, durch seine Erkrankung hat, durch gewisse Vergünstigungen, die er aufgrund seines ermittelten GdB zugesprochen bekommt, ausgleichen.
Das geschieht anhand von arbeitsrechtlichen oder steuerbegünstigeten Ausgleichen, oder durch Vergünstigungen anderer Art, wie Parkerleichterungen usw.Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht Es ist ganz klar, dass du keine Standardzuteilung eines GdB bekommen wirst und einfordern kannst. Eine Standartzuteilung eines Gdb gibt es GRUNDSÄTZLICH nicht, da jeder Patient andere Einschränkungen, sprich Behinderungen durch seine Erkrankung hat.
Man kann im Höchstfalle grob vergleichen, wer ähnlich gelagerte Behinderungen hat und er darauf welchen GdB zugesprochen bekam. Hierzu können aber die Behinderungsgrade von Bundesland zu Bundesland, in einem gewissen Rahmen, unterschiedlich ausfallen, da diese Beurteilungen unter das Landesrecht fallen, weil die Länder auch die Kosten, welche durch die Anerkennung Vergünstigungen entstehen, finanziell tragen müssen.
Es kann also schon sein, dass zwei Patienten welche gleiche Beeeinträchtigungen haben, Patient im reichen Bundesland A 70% zugesprochen bekommt, aber der Andre, im ärmeren Bundesland B nur 50%. Wer wenig hat, kann auch nur wenig verteilen.
Es werden aber auch wirklich alle bestehenden Einschränkungen begutachtet und bewertet, sofern sie korrekt, bei der Antragstellung und bei den Rückfragen des Versorgungsamtes, von den Ärzten angegeben werden. Deshalb ist es ganz wichtig, bei der Antragstellung alle Ärzte anzugeben. Je mehr Ärzte angegeben sind, um so genauer kann sich das Versorgungsamt ein Bild deiner Einschränkungen machen.
Wenn du keine Ausfälle hast, kannst du natürlich nicht den selben GdB beanspruchen wie ein Patient der unter Ausfällen oder epil. Anfällen leidet.
Ich persönlich würde einen Neuropsychologen konsultuieren, der auch deine psychische Lage mit begutachtet. Diese Belastung kann sich ebenfalls positiv auf einen erhöhten GdB auswirken.Einen Tumorerkrankung, durch die Ungewissheit der Lebenserwartung und weiterer Krankheitsverlauf, belastet natürlich auch psychisch.
Noch was ganz Wichtiges, was immer wieder zu Missverständnissen führt.
Der Grad der Behinderung(GdB), hat nichts mit der Erwerbsunfähigkeit(Erwerbsunfähigkeitsrente) zu tun. Diese beiden Vorgänge haben keinerlei Einfluss aufeinander.Es gibt durchaus Menschen, die einen Grad der Behinderung von 100% haben, aber mehr als 3 oder 6 Stunden täglich in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Typisches Beispiel wäre ein Rollifahrer der aufgrund einen Verkehrsunfalls querschnittgelähmt ist.
Er wird sicher einen GdB von 100% haben , da er durch seinen Verlust der Gehfähigkeit, sowie logischerwise mit Beinhaltung einer Inkontinenz, erheblich eingeschränkt sein wird. Es hält ihn aber in keinster Weise davon ab, einem Bürojob länger als 6 Stunden täglich nach zu gehen.
Also ist er bei 100% GdB noch voll erwerbsfähig.
Erwerbsunfähigkeit richtet sich rein danach, wie viele Stunden es dem erkrankten Menschen zuzumuten ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ob es diese Stelle auf dem Arbeitsmarkt gibt oder nicht, ist erst ein mal unerheblich. Es gilt der Grundsatz, er kann so und so viel Stunden täglich einer Arbeit nachgehen, oder nicht. Somit bekommt dieser Patient keine, Teil, oder Vollerwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen.
Vielleicht interessant mal zu lesen.
http://www.curado.de/Andere-Formen/Masseinheiten-fuer-Behinderung-7708/Gruß und immer gute Befunde
Fips2
PS:
Noch was.
Der zugesprochene GdB ist kein automatisch auf ewige Zeiten bestehnder Anspruch. Es sei denn der Gdb wurde auf Lebzeiten zugesprochen, da keinerlei Aussicht auf Verbesserung besteht. Siehe den obigen Rollifahrer als Beispiel. Hier wird wohl keine Verbesserung zu Lebzeiten eintreten.
Im Fall der Verschlimmerung, kann der Patient jederzeit ein Verschlimmerungsantrag stellen, damit die neu hinzugekommene Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.
Im Gegenzug, kann das Versorgungsamt/Intergrationsamt, von Zeit zu Zeit nachprüfen, ob der zugesprochenen GdB noch der aktuelle Stand ist und ggf.auch den GdB verringern.
Viele Patienten vergessen, obwohl es in den Bescheiden eindeutig drin steht, dass man gesundheitliche Verbesserungen, genau so wie Verschlechterungen anzeigen muss.
Beispiel:
Dialysepatient bekommt Spenderniere und muss nicht mehr zur Dialyse. Das muss er anzeigen, da ja somit eine geringer Einschränkung besteht.