HirnTumor-Forum

Autor Thema: Betriebsärztliche Untersuchung  (Gelesen 8593 mal)

udo

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Betriebsärztliche Untersuchung
« am: 25. Juli 2010, 22:34:44 »
Hallo,
ich habe mal eine Frage, und zwar wird mein Sohn demnächst zur betriebsärztlichen Untersuchung bestellt für eine Ausbildung zum Krankenpfleger. Da er seit seinem 7. Lebensjahr einen Hirntumor hat, der vor ein paar Jahren bestrahlt wurde und nun abgestorben ist, mache ich mir nun Gedanken, ob das vielleicht ein Grund sein könnte, ihn nicht einzustellen. Weiß jemand, wie man sich beim Betriebsarzt verhalten soll?


fips2

  • Gast
Re:Betriebärztliche Untersuchung
« Antwort #1 am: 26. Juli 2010, 07:19:44 »
Hallo Udo
Guten Morgen und willkommen im Forum.
Da du schreibst, dass der Tumor deines Sohnens abgestorben ist, finde ich dass das erst mal ein sehr gutes Ergebnis ist, auf das ihr stolz sein könnt. Herzlichen Glückwunsch dazu.

Nun zur Frage.
Laut den Richtlinien der Tumorbeurteilung, gilt ein Tumor, der nach einer Behandlung rezedivfrei ist als geheilt. Also kann man durchaus die Sachlage so auslegen, da nach der Bestrahlung der Tumor abgestorben und verkapselt ist, dass einen Heilung eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund, würde ich an dieser Stelle, wenn nich exziplit danach gefragt wird, den Tumor gar nicht erst erwähnen.
Bei solchen Gesprächen darf man gewisse Punkte verschweigen.

Wenn die pauschale Frage  vom Arzt oder Personalchef kommt: Liegen Erkrankungen vor? Darf er in eurem Falle den Tumor verschweigen. Da ja einen Heilung eingtreten ist und der Bewerber nicht dazu verpflichtet ist über alle seine Lebensumstände zu Antworten.


 Wichtig. Verschweigen ist nicht lügen. Das kann und darf nicht negativ ausgelegt werden. Wenn aber danach gefragt wird, muss man wahrheitsgemäß antworten, sonst ist der Ausbildungs oder Arbeitsvertrag undter arglistischer Täusung zu Stande gekommen und anfechtbar wäre.

Hat dein Sohn einen Schwerbehindetenausweis den ihr bei der Bewerbung geltend gemacht habt?
Bei manchen Institutionen der öffentlichen Hand sind ja Schwerbehinderungen ein bevorzugtes Einstellungskriterium. Wenn Ja, dann wird sicherlich danach gefragt warum er den GdB hat. Dann wird er wohl oder übel entsprechend antworten müssen. Ich würde dann aber unterstreichen,  dass eine Verkapselung des Tumors eingetreten ist und keine weiteren negativen Verläufe zu erwarten sind.


Ich wünsch  deinen Sohnemann vie Glück und Erfolg bei der Ausbildung zum Krankenpfleger.
Sicher wird er ein sehr guter Pfleger im Bereich Tumorpflege, da er sich sehr gut in die Ängste und Belastun gen der Patienten einfühlen kann. Das ist ein unschätzbarer Vorteil "Gesunder" Kollegen gegenüber.
Wenn der Tumor angesprochen wird, würde ich dieses Argument mit einfließen lassen. Vielleicht kann es der enscheidende Kick zur Einstellung sein.

Gruß Fips2

Offline Caro

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Re:Betriebärztliche Untersuchung
« Antwort #2 am: 26. Juli 2010, 08:21:51 »
Hallo Udo,
vor der Einstellung darf nur nach gesundheitlichen Einschränkungen gefragt werden, die sich negativ auf die Arbeitsleistung auswirken können. Auch der Betriebsarzt darf nur Untersuchungen durchführen, die die körperliche Eignung für die Tätigkeit als Krankenpfleger betreffen (also vor allem Bandscheibe etc.). Bei einem rezidivfreien Tumor - Glückwunsch dazu !  - ist kein Bezug zu der Tätigkeit gegeben; Fragen oder Untersuchungen hierzu wären deshalb unzulässig, Dein Sohn ist auch nicht auskunftspflichtig.  Auch nach einer Schwerbehinderung darf nicht gefragt werden. Auf unzulässige Fragen darf Dein Sohn, falls er das möchte, auch die Unwahrheit sagen. Ich würde den Tumor deshalb verschweigen; das Risiko einer späteren Vertragsanfechtung ist eigentlich gleich Null, das Risiko der Nichteinstellung bei diffuser Angst des Arbeitgebers vor einem" Angestellten mit Hirntumor" sicher schon größer (auch wenn es keiner zugeben wird).
Ich drücke Deinem Sohn die Daumen, dass alles klappt und ihm die Ausbildung Freude bereitet.
Lieben Gruß, Caro

Offline Bluebird

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Re:Betriebärztliche Untersuchung
« Antwort #3 am: 26. Juli 2010, 09:34:53 »
Hallo Udo,


sofern Dein Sohn minderjährig ist, handelt es sich um eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Nachstehend die Regeln und das Formblatt

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschuv/gesamt.pdf

Der Arbeitgeber will herausfinden, ob der Jugendliche für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Es werden auch Fragen nach früheren Erkrankungen gestellt.
Die Beantwortung erfolgt -soweit ich informiert bin  - hier auf freiwilliger Basis.

Ihr werdet wissen, ob aufgrund der Hirntumorerkrankung Einschränkungen bestehen, vielleicht sogar eine Schwerbehinderung anerkannt wurde, und ob Euer Sohn bereit ist, diese möglicherweise zu verschweigen.
Die Untersuchung erfolgt auch in Hinsicht auf evtl. später auftretende Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft - heisst, sollte sich herausstellen, dass nach einem Unfall-/Schadensereignis am Arbeitsplatz bereits gesundheitliche Defekte vorlagen, wird die Durchsetzung möglicherweise schwierig.

Sollte Dein Sohn bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, so findet keine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz statt, sondern eine Einstellungs-Eignungsuntersuchung.

Hier einige Antworten aus einem weiteren medizinischen Forum

http://www.gutefrage.net/frage/arbeitsmedizinische-vorsorgeuntersuchung-was-genau

Alles Gute und hoffentlich klappt alles so, wie ihr es Euch vorstellt.

LG
Bluebird
« Letzte Änderung: 26. Juli 2010, 09:39:04 von Bluebird »
The best time to plant a tree was 20 years ago.
The second best time is NOW.
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udo

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Re:Betriebärztliche Untersuchung
« Antwort #4 am: 26. Juli 2010, 16:59:47 »
Hallo,

vielen Dank schon mal für die Infos. Ich habe nur Sorge, dass bei der Untersuchung sicherlich auch nach OP's gefragt wird. Die Bestrahlung war in 2006 und Ende 2006 wurde er nochmals operiert (da ihm Zysten Probleme machten, die auch wohl wieder kommen könnten). Im Dezember 2008 wurden nochmals Proben entnommen, die dann das Ergebnis hatten, dass der Tumor abgestorben sei. Seit dem ist sein Zustand stabil.  Wenn nach den OP's gefragt wird, darf man denn diese verschweigen? Nach Rücksprache mit den Ärzten, haben die keine Bedenken geäußert und wenn was sein sollte, sollte sich der Betriebsarzt an sie wenden. Wäre das wohl von Vorteil? Einen Schwerbehindertenausweis hat er nicht. Und einfach verscheigen ???? Was ist, wenn er noch einmal wegen der Zysten operiert werden müsste, wäre das dann arglistige Täuschung?

Über eine nochmalige Info wäre ich euch dankbar.

Offline Bluebird

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Re:Betriebärztliche Untersuchung
« Antwort #5 am: 26. Juli 2010, 17:31:27 »

Hallo,

in diesem Artikel beantwortet eine RAin zum Thema:

Zitat
Muss ich zur betriebsärztlichen Untersuchung?
Ich trete bald einen neuen Job bei einem neuen Arbeitgeber an. Nun habe ich eine Einladung zu einer betriebsärztlichen Untersuchung bekommen. Kann mein neuer Arbeitgeber mir diese als Bedingung für eine Einstellung vorschreiben?

http://www.welt.de/welt_print/article1245429/Muss_ich_zur_betriebsaerztlichen_Untersuchung.html


Du hast hier bereits informative Antworten/Links erhalten.

Ich bitte jedoch zu berücksichtigen, dass wir allgemeine und in Eurem Fall individuelle Rechtsberatung nicht leisten können und dürfen. Es wäre unverantwortlich, Dir eine konkrete Empfehlung zu geben, da wir deren Vollständigkeit und Richtigkeit nicht gewährleisten können und die Folgen nicht absehbar wären, für die wir im übrigen nicht haftbar gemacht werden können.


Deshalb wäre es sinnvoll, dass Du Dich mit der speziellen Problematik an einen unabhängigen Integrationsfachdienst wendest bzw. zwecks Beratung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Tut mir leid. Ich hoffe aber, dass es eine Lösung gibt, die Deinem Sohn mit gutem Gewissen eine berufliche Zukunft sichert.

LG
Bluebird






 
« Letzte Änderung: 26. Juli 2010, 17:33:20 von Bluebird »
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(Chinesisches Sprichwort)

 



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