Mein Bruder ist privatversichert. Wir haben diese Rechnungen vorausbezahlt, aber alle natürlich
bei der privaten krankenkasse eingereicht. Wir haben einen hohen Kredit aufgenommen,um diese Rechnungen und Medikamente vorausbezahlen zu können.(aufs Haus) Zwei hohe Rechnungen hat die Krankenkasse schon bearbeitet und jeweils ca. 500,-- Euro nicht erstattet. Jedoch werde ich das auch nicht so stehen lassen. Denn für alle Patienten, ob gesetzlich oder privatversichert, gilt: Die Krankenkassen halten sich an die Arzneimittelrichtlinien des G-BA. Wichtig ist für alle hier
Abschnitt F, die Anlage I zum Abschnitt F, Abschnitt J § 28. In Phase II und Phase III Studien sind
Thalidomid und Avastin(Bevazicumab), ob mit oder ohne gleichzeitige Gabe von Campto(Irinotecan) erprobt worden und haben hervorragende Ergebnisse erzielt. Die Fa. Roche Pharma hat die Zulassung von Avastin zur Therapie von malignen Hirntumoren / Glioblastomen eingereicht. Avastin ist ein Antiangiogenesehemmer und verhindert die Blutzirkulation und Sauerstoffzufuhr zum Tumor
und überbrückt die Blut-Hirn-Schranke. Thalidomid ist das frühere Contergan-Mittel, das in Deutschland offiziell verboten ist. Es verhindert die weitere Zellteilung und bildet die Zellen zurück.
Wir beziehen Thalidomid aus einer Karlsruher Apotheke, die ein Speziallabor hat und es selbst herstellt. Kosten hier nur ca. 60,-- Euro für 28 Kapseln., gegenüber 700,-- Euro in allen anderen Apotheken, die es von der herstellerfirma direkt beziehen. Außerdem gilt für alle Krankenkassen das Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, nachdem bei schwerwiegenden lebensbedrohlichen Erkrankungen alternative Therapien von allen Krankenkassen erstattet werden müssen. 1 BvR 347/98 vom 6.9.2005. Meinem Bruder seiner Krankenkasse habe ich dies
alles in meiner Antwort wegen der teilweisen Ablehnung der Kosten geschrieben. Denn auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, können wir uns auch nicht leisten. Ich habe mich sehr gut informiert und Tag und Nacht am Internet gesessen.