Probleme nach zweiter AN-OP (Autofahren)

Begonnen von Stefe, 30. März 2008, 19:56:09

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Stefe

Hallo,

sie hat es ja nicht stichhaltig begründet. Wenn zu mir ein Arzt sagt ich darf es aus medizinischer Sicht nicht dann tu ich es auch nicht. Aber die Aussage am Telefon: "Sie dürften nicht fahren, aber verbieten kann ich es ihnen auch nicht".... Also is des ein hin und her, aber keine Konkrete Aussage. Morgen bin ich ja beim Hausarzt... der wird schon einen Befund haben.
Grüße Stefan

Christa

Zitat von: Akya am 02. April 2008, 17:59:30


Ich denke, dass niemand aus diese Diskussionsrunde meint, du hättest Epianfälle.


Ich habe den Ausdruck "Fallneigung" schon mit Epilepsie gleichgesetzt.
Der volkstümliche Ausdruck für Epi jedenfall ist Fallsucht.
Sollte ich mich getäuscht haben, dann sorry.

Akya

Zitat von: Christa am 02. April 2008, 20:35:08
Ich habe den Ausdruck "Fallneigung" schon mit Epilepsie gleichgesetzt.
Hallo Christa

Es stimmt: Der volkstümliche Ausdruck für Epilepsie (aus dem Griechischen) heisst Fallsucht.
Es hat aber tatsächlich nichts mit Fallneigung zu tun.
Fallsucht sind krampfartige Anfälle  -  Fallneigung ist eine Störung der Haltungsregulation; es ist eine bestimmte Art von Schwindel.

Gruss Akya

Christa

Zitat von: Akya am 02. April 2008, 23:14:28
Hallo Christa

Es stimmt: Der volkstümliche Ausdruck für Epilepsie (aus dem Griechischen) heisst Fallsucht.
Es hat aber tatsächlich nichts mit Fallneigung zu tun.
Fallsucht sind krampfartige Anfälle  -  Fallneigung ist eine Störung der Haltungsregulation; es ist eine bestimmte Art von Schwindel.

Gruss Akya


Okay, dann war es ein Missverständnis bei mir. Das gibt meinem Eintrag vom 31.3. dann natürlich einen anderen Sinn und ich entschuldige mich dafür, dass ich hier Äpfel mit Birnen gleichgesetzt hatte.