HirnTumor Diskussionsforum

Sonstiges zum Thema Hirntumor => Presseveröffentlichungen => Thema gestartet von: krimi am 24. Juni 2016, 09:14:06

Titel: Medizinisches Cannabis: Der Arzt erhält die Therapiehoheit
Beitrag von: krimi am 24. Juni 2016, 09:14:06
ärzteblatt.de   
Donnerstag, 23. Juni 2016

Berlin – Patienten, die von ihrem Arzt aus medizinischen Gründen Cannabis verordnet bekommen, sollten bei der Anwendung des Rezepturarzneimittels „nicht im Stich gelassen werden“. Sie brauchten eine eindeutige Gebrauchsanweisung auf dem Rezept inklusive der notwendigen Hilfsmittel. Das forderte Andreas Kiefer, Präsident der Bundes­apothekerkammer (BAK), gestern bei einem Symposium der BAK zum Thema „Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen“ in Berlin.

Hintergrund ist der Kabinettsgesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis sowie Medizinalhanf (Cannabisblüten und -extrakte) hergestellt werden soll („Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“). Patienten soll damit nach ärztlicher Indikation der Zugang zu Cannabis in pharmazeu­tischer Qualität oder Rezepturarzneimitteln mit Dronabinol (teilsynthetisches THC) ermöglicht werden.

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