HirnTumor Diskussionsforum
Zytostatika und Medikamente => Laif-600 Johanniskraut => Thema gestartet von: Morgenroete am 25. Februar 2008, 16:49:42
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Hier der oben genannte Beschluss.
Elisabeth
Alle Links funktionieren nicht.
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Hallo,
ich habe Zugang zu der Datenbank "juris", in der nahezu alle Urteile zu finden sind. Das angesprochene Urteil des SG Berlin finde ich dort allerdings weder unter dem Datum noch unter dem Aktenzeichen gefunden. Auch andere Urteile zur Verordnungsfähigkeit von Laif 600 waren leider nicht zu finden.
Grundsätzlich ist es so, dass nicht verschreibungspflichtige Medikamente ärztlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden können. Hiervon gibt es allerdings aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses Ausnahmen. Diese Ausnahmeliste enthält Wirkstoffgruppen/Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Nach dieser Ausnahmeliste gelten Johanniskraut-Präparate zum Therapiestandard zwar nicht bei malignen Tumorerkrankungen, wohl aber bei der Behandlung mittelschwerer Depressionen oder depressiver Episoden. Diese werden bei Tumorerkrankungen häufig vorliegen, so daß möglicherweise über diesen Umweg zumindest ein Teil der Kosten von der Kasse übernommen werden kann.
Hier sind die Links zu der Pressemitteilung des Bundesausschusses
http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/49/[/u]
und zu dem entsprechenden Beschluss im Originaltext
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-65/2004-03-16-AMR-OTC.pdf
Ich bin übrigens auch sonst gerne behilflich, wenn gerichtliche Urteile gesucht werden; es gib ja einige zum Thema off-label-use bei schwerwiegenden Erkrankungen etc.
Liebe Grüße
Caro
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Hier der 2te Teil
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Leider war es mir nicht möglich, alle 6 Seiten des Beschlusses in einem Beitrag unterzubringen.
Deshalb hier nun die Seite 6