Danke an kitZitatJob-Pause für pflegende Angehörige
Düsseldorf (mp). Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut, hat Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Pflegebedürftige Angehörige sind Ehegatten, Großeltern, Eltern und Schwiegereltern, nicht jedoch Onkel oder Tante. Als pflegebedürftig gilt, wer von der Pflegekasse oder vom medizinischen Dienst zumindest in die Pflegestufe I eingruppiert worden ist. Wird der Antrag auf eine Pflegestufe abgelehnt, kann gegen den Bescheid innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
http://www.edizin.de/de/news/20100818,s-1Sh.job-pause-fuer-pflegende-angehoerige.html
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