HirnTumor Diskussionsforum

Sonstiges zum Thema Hirntumor => Erfahrungsaustausch / Erfahrungsberichte => Thema gestartet von: Petra 64 am 06. April 2010, 20:59:58

Titel: Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Petra 64 am 06. April 2010, 20:59:58
Hallo!

Bei meinem Mann wurde im August 2009 ein Astrozytom II festgestellt. Inoperabel.
Wird mit Temodal behandelt.
Er fühlt sich nicht krank und wenn man ihn sieht kann man die Diagnose der Ärzte kaum glauben.
Nun würde er gerne wieder etwas arbeiten ( die Hausarbeit erfüllt ihn nicht wirklich  :)).
Leider ist er LKW Fahrer und sein Tumor wurde nach einem Unfall festgestellt, da er eine Gedächnislücke hatte. Also bekam er von den Ärzten totales Fahrverbot.
Leider wohnen wir auf dem Land, also kann er ohne Auto keinen Job annehmen.
Wer hat Erhahrung wie lange ( wenn überhaupt) Ärzte das verbieten dürfen.
Sie fragen bei jedem Termin nach ob er einen epleptischen Anfall hatte, da sie vermuten der Unfall könnte durch einen solchen Ausgelöst worden sein. Dies dürfen wir immer verneinen.
Wer kann mir sagen wie lange das so gehen kann bzw. was man dagegen tun kann.
Seinem Selbswertgefühl würde es gut tun.

Grüße
Petra

Überschrift des Threads wegen unklarer Themenwahl geändert.
Mod
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Winnewup am 06. April 2010, 21:27:49
Hallo Petra,

bei mir ist es so das mein Neurologe mir ein Fahrverbot von & Monaten verhängt hat.Soweit das zweite EEG dann auch in Ordnung ist.
Das ist wohl der Standard...bei epileptischen Anfällen wird das sicher anders aussehen.
Wenn Dein Mann aber keine Anfälle hat,sollte er nach 6 Monaten wieder fahren dürfen.
Das letzte Wort hat da allerdings der Neurologe...allerdings darf er während der Chemo kein Autofahren.Ich kann gut nachvollziehen das Dein Mann da Probleme hat,zumal es einem gutgeht.Auch ich wünsche mir den Juni herbei,damit ich endlich wieder fahren darf und nicht immer auf andere zurückgreifen muß.
Das ist so mein Wissensstand.
Alles Liebe für Euch
Winnewup
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 06. April 2010, 21:48:09

Hallo Petra,

willkommen im Forum.
Bekommt Dein Mann denn Medikamente gegen Epilepsie? Sind die EEG sauber?
Es ist richtig, dass das letzte Wort die behandelnden Ärzte haben. Schließlich geht es nicht nur um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch um die anderer Verkehrsteilnehmer. Das sollte im (Überland-)Berufsverkehr in besonderem Maße gelten.
Ein Hirntumor, dazu ein nicht entfernter, stellt ein nicht kalkulierbares Risiko dar. Und wie winnewup bereits schrieb, unter der Behandlung von Temodal ist die Fahrtüchtigkeit zumindest eingeschränkt.

Versucht, das Beste aus der Situation zu machen und einen Schwerbehindertenausweis beim Vesorgungsamt zu beantragen, direkt mit Zusatz des Kennzeichens " B " für Begleitperson.
Dann besteht die Möglichkeit, für 60 Euro im Jahr im Umkreis von 50 km alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen (bei ICE plus Zuschlag).
Ich empfehle ausserdem ein Beratungsgespräch in der Rehabilitationsabteilung der Krankenkasse oder beim Integrationsfachdienst. Der nimmt sich kranken und behinderten Arbeitnehmern an, kann Wege aufzeigen, wie ein Wiedereinstieg in welcher Berufssparte und welchen Arbeitgebern funktionieren könnte. Möglicherweise käme auch eine volle (anteilige /befristete) Erwerbsminderungsrente in Betracht.


LG
Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: schwede am 06. April 2010, 22:10:31
Hallo Petra !

Bespricht das mit den Ärzten, wie es hier schon gesagt wurde.

Ich kann dir nur sagen, das ich nach meiner Op auch nach einem Halben Jahr wieder gefahren bin.
Dann kam nach 1 1/2 Jahren später , mein Erster Epileptischer Anfall(Generelisierter ).
Muss sagen zum Glück war ich nicht am Steuer, sondern mein Kollege.

Die EEG`s waren bei mir auch Sauber, aber das heisst nichts.

Seit dem Fahre ich freiwillig kein Auto mehr, zu meiner und aller anderer Sicherheit.

Wenn die Ärzte das Vermuten das er bei dem Unfall einen Epileptischen Anfall hatte, dann wird es seinen Grund haben.

Lasst euch Beraten es stehen ja schon hier Anlauf stellen durch Bluebird und winnwup.

Auch ich habe mich nach der OP , Gesund gefühlt.

Die Folgen merkt ein jeder anders unter anderem auch erst Später.

Ein grosses Problem ist Einschätzen seiner Leistungsfähigkeit, ganz Schnell ist man Übers Ziel geschossen.
Merkt es nicht, oder sagen wir es so man will es nicht Merken. ;)

LG schwede



Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: fips2 am 07. April 2010, 08:09:59
Hallo
Hier erst mal ein Link zu vielen Infos dazu
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.html

Zu den Fristen des Fahrverbots.
Nach Hirneingriffen und Medikamentewechsel bei Epilepsiemedikamenten grundsätzlich 3 Monate Fahrverbot.

Nach epileptischen Anfällen durch Tumorauslösung mind. 6 Monate Fahrverbot nach OP.

Bei ungeklärten Epianfällen grundsätzlich frühestens nach 12 Monate anfallsfreier Zeit, KANN der Arzt die Fahrtüchtigkeit wieder erteilen.

Vorsicht.
Der Arzt meldet ohne die Einverständniserklärung des Patienten keine Daten an das KBA oder Führerscheinstelle (ärztliche Schweigepflicht). Diese Einverständniserklärung wird Einem leider meist untergeschoben indem man den Hinweis des Arztes auf Fahrverbot unterzeichnen soll. Diese Unterschrift ist NICHT VERPFLICHTEND. Also Nichts blind unterschreiben. Ein Hinweis ans KBA kann eine für den Patienten, je nach Sachbearbeiter der FS-Stelle, Fahrtüchtigkeitsuntersuchung (ldl.Idiotentest) nach sich ziehen.
Das Fahrverbot durch den Arzt ist eigentlich kein Verbot, sondern ein Anraten. Fahrverbote können nur die Führerscheinstellen und das KBA aussprechen.
Probleme treten nur dann auf wenn es zum Unfall kommt und der Verdacht eines Anfalls im Raume stand. Dann können die Versicherungen Regressansprüche an den Fahrer stellen und die FS-Stelle kann Einsicht in die Krankenakte über den medizinischen Dienst verlangen.
Wer da unterhalb der Fristen trotzdem gefahren ist, hat schlechte Karten.

Ich würde im o.g. Falle, da der Verdacht des Anfalles im Raume steht von einem Arzt ein Attest verlangen, dass der Unfall in keinem Zusammenhang mit einem Epi-Anfall stand. Rein auf eine Gedächtnislücke nach einem Unfall, einen Epi-Anfall in Betracht zu ziehen, find ich sehr vermessen.
wer hat nach Unfällen nicht auch einen Schock und Gedächtnislücken?
Da dürfte die Hälfte der Unfallbeteiligten kein Auto mehr fahren.

Dieses Attest kann in der Zukzunft noch sehr wichtig sein.

Ich würde an eurer Stelle mich bei der deutschen Rentenversicherung Bund, oder Intergrationsfachdienst, erkundigen wie es aussieht mit einer Umschulung.
Diese Ansatzpunkt kann zweierlei Auswirkung haben.

1. Entweder ist die Annahme des Zusammenhangs Anfall-Unfall schnell vom Tisch. Zumal bis jetzt keine Anfälle vorlagen.
oder
2. Bekommt der Patient einen Umschulung welche den Besitz der Fahrerlaubnis nicht erfordert.

Ich gehe aber eher von Richtung 1aus, da der Zusammenhang sich nicht stichhaltig bestätigt hat und die DRVB versuchen wird die Kosten für die Umschulung einzusparen.

Viel Erfolg und immer gute Befunde.
Fips2
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 07. April 2010, 08:38:40
Hallo,

letztendlich wird sich nunmehr 8 Monate nach dem Unfallgeschehen Epilepsie als Unfallursache weder beweisen noch ausschließen lassen. Fest steht, dass ein Hirntumor diagnostiziert wurde, der Ärger machen kann.
Rechtliche Grundlagen hin oder her - man sollte sich selbst fragen, ob man bereit ist, ein Risiko unbekannten Ausmaßes für sich und Andere zu verantworten, ehrlich zu möglichen Krankheitssymptomen und Defiziten stehen.
Klar ist das angesichts unklarer Existenzsicherung nicht leicht. Ich würde medizinische Zweitmeinungen einholen und sehr ehrlich mit den Ärzten über die Prognose reden, auch hinsichtlich der beruflichen Aussichten. Reha-Abteilung der KK, Rentenversicherung und Integrationsfachdienst wurden hier mehrfach als Anlaufstellen genannt.

LG
Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: wilma61 am 07. April 2010, 14:57:50
Zu den Fristen des Fahrverbots.
Nach Hirneinriffen und Medikamentewechsel bei Epilepsiemedikamenten grundsätzlich 3 Monate Fahrverbot.

Hallo.

Nach meiner OP im Dezember 2004(UK Aachen) hat mir niemand gesagt, das ich nun ein Fahrverbot hätte und so bin ich 4 Wochen nach der OP wieder lustig weitergefahren.

Weder mündlich noch schriftlich wurde irgendwo das Thema Fahrverbot angeschnitten.
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: fips2 am 07. April 2010, 15:29:29
Hallo Willi
Ich weis es nicht und glaubs mal so wie du es schilderst.
Auf dem Aufklärungsbogen der Hirn-OP meiner Frau war die vorübergehende Fahrtauglichkeit nach der OP angegeben.
Das wirst du sicher auch unterschrieben haben, da diese Bögen in der Regel alle gleich sind.
Es ist natürlich eine sehr dehnbare Formulierung, die einen im Glauben lassen könnte, dass dies nur unmittelbar nach der OP gelte.Dem ist aber nicht so.
Während der Reha wurde bei meiner Frau einen Fahrtauglichkeitspüfung gemacht und angeraten noch wegen ihrer damaligen Schwindelanfälle mindestens bis 6 Monaten zu warten.Weitere Beurteilungen wurden dem niedergelassenen Neurologen überlassen.

Aber davon abgesehen. hier:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.5.htm

Steht ganz klar folgender Passus:
Zitat
Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung
   

Zu
     


3.9.5 Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und früh­kindlich erworbene Hirnschäden

Leitsätze

Wer eine Schädelhirnverletzung erlitt oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte, ist im Allgemeinen für die Dauer von 3 Monaten nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Eine Ausnahme gilt für Schädelhirnverletzungen, wenn durch eine nervenärztliche/neurologische Untersuchung der Nachweis erbracht wird, dass hirnorganische Leistungsstörungen im Sinne des Kapitels 3.10.2 (Demenz und organische Persön­lichkeitsveränderungen) nicht oder nicht mehr feststellbar sind........

Ferner weiter unten:
Besteht Rezidivgefahr nach Operationen von Hirn­krankheiten (z. B. Tumoren) müssen Nachuntersuchungen und Begutachtungen in angemessenen Abständen (1, 2 und 4 Jahre) erfolgen.


.

Über Gesetztesvorgaben zu diskutieren ist müßig.
Beim Fehlverhalten wird der betreffenden Person spätestens der Verkehrsrichter die Texte vorlegen und klar machen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Sei froh ,dass es gut gegangen ist.

Gruß Fips2
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: wilma61 am 07. April 2010, 16:28:21
Ich weis es nicht und glaubs mal so wie du es schilderst.
Sei froh ,dass es gut gegangen ist.

Ich bin ein Wahrheitsfanatiker. ;D

Und im nachhinein bin ich natürlich froh, das nichts passiert ist.
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: wilma61 am 07. April 2010, 16:43:41
P.S.

Allein über diese Formulierung:

Zitat
oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte,

könnte man bei einem nicht infiltrierenden Tumor vor Gericht streiten ohne Ende.
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: fips2 am 07. April 2010, 21:52:54
Willi du kannst vor Gericht streiten wie du willst.
Ein Anwalt und Gutachter der Gegenseite wird dir, auch bei Meningeomen durch die Verdrängung und Entfernung, zwangsläufige Substanzschäden des Gehirns ins Feld führen und dagegen wirst du wenig ausrichten können. Eine gewisse Schädigung und ist es nur das abklemmen von Blutbahnen zum Tumor, sind im weitesten Sinne auch Substanzschäden. Auch die Eröffnung der Dura ist schon eine Substanzschädigung. Verdrängungen des Gehirns ebenso, sonst hätte man ja keine Ausfälle.
Im Schadensfalle wirst du leider immer den Kürzeren ziehen.

Anwälte sind da menschlich und ethisch sehr brutal. Das ist deren Job. Rücksichtnahme ist, bei der Durchsetztung der Interessen des Mandanten, für sie ein Fremdwort.
In dieser Sache solls das an Diskussion gewesen sein.

Die Fakten sind klar und Jeder muss selbst wissen was er tut oder lässt.

Und noch mal ganz deutlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Gruß Fips 2
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: probastel am 08. April 2010, 08:46:21
Hallo,

ich will mich auch mal zu diesem Thema zu Wort melden.

- Trotz totaler Resektion meines Hirntumors
- trotz durchschnittlicher bis überdurchschnittlicher Werte in den neurologischen Tests
- trotz sofortigen bestehens der Fahrtauglichkeitsprüfung (ohne vorher dafür geübt zu haben, gleich am dritten Tag meiner Reha)
- trotz Verkürzung der Reha von 20 auf 14 reale Rehatage
- trotz Bestätigung meiner vollen Arbeitsfähigkeit und dem sofortigen und vollen Einstieg ins Berufsleben nach der Reha

- kurz: trotzdem die nervenärztliche/neurologische Untersuchung den Nachweis bei mir voll erbracht, dass hirnorganische Leistungsstörungen im Sinne des Kapitels 3.10.2 nicht oder nicht mehr feststellbar sind...

hat mir mein Neurloge, der mich während der Reha betreute, angeraten besser auf das Autofahren in den ersten 3 Monaten nach der OP zu verzichten, da Rechtsanwälte mir beim leisesten Verstoß sofort einen Strick aus meiner Hirn-Op drehen würden.

Beste Grüße

Probastel
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: wilma61 am 08. April 2010, 11:29:03
Im Schadensfalle wirst du leider immer den Kürzeren ziehen.

Hi.

Sehr dogmatisch und leider falsch.

Soviel sei gesagt, ich bin beruflich mit der Juristerei beschäftigt.

Aber da hier nicht der geeignete Ort ist um dieses Thema zu diskutieren, ziehe ich mich zurück und wünsche einen schönen Tag.
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 08. April 2010, 11:40:54


Hallo zusammen,

abschließend möchte ich sagen, dass jeder Betroffene eines Hirntumors oder einer sonstigen Erkrankung des Hirns hoffentlich einsichtig und vernünftig ist, den Rat der Ärzte zu befolgen.

Eine Schuldfrage gerichtlich zu klären, wenn bereits möglicherweise Menschen erheblichen Schaden erlitten haben, ist der denkbar schlechteste Weg.


Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bea am 08. April 2010, 11:55:16
Hallo,

Zitat von Petra64:
Zitat
Bei meinem Mann wurde im August 2009 ein Astrozytom II festgestellt. Inoperabel.

Sorry, aber hier liegt nicht das übliche Fahrverbot nach Hirntumor-OP vor, wenn ich es richtig verstehe.

Petra, wie geht es deinem Mann?
War das erste EEG auffällig oder warum schließen die Ärzte auf einen Zusammenhang zwischen Gedächnislücke und Tumor?

So sehr ich zur Vorsicht in Puncto Autofahren neige, hier sehe ich keinen Grund ein Fahrverbot zu verhängen.

Alles Liebe,
Bea
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 08. April 2010, 12:06:11
Hallo!
Nun würde er gerne wieder etwas arbeiten ( die Hausarbeit erfüllt ihn nicht wirklich  :)).
Leider ist er LKW Fahrer und sein Tumor wurde nach einem Unfall festgestellt, da er eine Gedächnislücke hatte. Also bekam er von den Ärzten totales Fahrverbot.




@Bea

Aufgrund dessen raten die Ärzte vom Lenken von Fahrzeugen ab, es wird als Unfallursache ein Epi-Anfall vermutet. Er bekommt ausserdem Temodal. Zudem handelt es sich hier um einen Berufskraftfahrer, der Lkw lenkt.


Ich war vor zig Jahren in der Verwaltung eines Nahverkehrsunternehmens tätig. Dort hätte man einen Hirntumorkranken, der bereits einen Unfall verursachte. sicher lange Zeit - wenn überhaupt - nicht mehr auf den Bock gelassen.  Der Arbeitgeber kann so ein Risiko nicht eingehen.


LG
Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: fips2 am 08. April 2010, 13:04:46


Ich war vor zig Jahren in der Verwaltung eines Nahverkehrsunternehmens tätig. Dort hätte man einen Hirntumorkranken, der bereits einen Unfall verursachte. sicher lange Zeit - wenn überhaupt - nicht mehr auf den Bock gelassen.  Der Arbeitgeber kann so ein Risiko nicht eingehen.


LG
Bluebird

In unsrem Nachbarstädtchen war eine Verbandsgemeindeschule und ein Busunternehmen, das damals die Kinder beförderte. Einer der Busfahrer erlitt einen Herzinfarkt. Nach seinem Krankenhaus und Rehaaufenthalt entschied der Arzt des medizinischen Dienstes :"Der Patient ist in der Lage leichte Tätigkeiten, wie Busfahrten, zu bewerkstelligen."
Kaum zu glauben. Aber so weit so gut. Aber der Arzt hatte ja das OK gegeben.

Es kam wie es kommen musste. Ein paar Jahre später erlitt der Fahrer leider wieder einen Infarkt. Mit voll besetzem Schulbus. Zum Glück hatte er noch die Kraft den Bus halbwegs sicher zum Stehen zu bekommen, unter Beschädigung einer Hauswand und Fahrzeug. Personenschäden der Kinder gabs zum Glück keine. Der Fahrer verstarb hinterm Lenkrad.
Nicht auszudenken, der 2. Infarkt hätte ihn auf einer Reisefahrt und Autobahn erwischt.
In wie weit Konsequenzen daraus entstanden kam nie heraus. Ich nehm an dass es tunlichst unter den Teppich.......

Man fragt sich manchmal was sich Ärzte vorstellen welche Belastungen auf solche Arbeitnehmer zukommen.
ich finde die Reaktion Birgits  ehemaligem Arbeitgeber gerechtfertigt und verantwortungsvoll. Die Frage ist halt nur. Wie wird den Betroffenen geholfen? Leider stehen dann solche Menschen ohne Perspektive und Einkommen da. Mit viel Glück und den finaziellen Möglichkeiten der Firma, kann er im Unternehmen noch Wartung an den Fahrzeugen machen. Sie sitzen zwischen den Stühlen. Der Arzt sagt es geht, somit keine Umschulung und der Unternehmer sagt er könne die Verantwortung nicht übernehmen.

Gruß Fips2
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Winnewup am 08. April 2010, 13:11:32
Hallo Ihr Lieben,

auch ich möchte noch einmal meinen Senf dazugeben.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen,das man nach Kopfoperationen ein halbes Jahr nicht Autofahren darf.Mein Neurologe hat mir diesen Gesetzestext auch gezeigt,weil auch ich lange mit ihm darüber diskutiert habe.
Allerdings hat er auch gesagt,das mir der Führerschein ja nicht entzogen wurde,und auch keine Meldung an das Straßenverkehrsamt gehen würde.
Mit anderen Worten...man muß selbst entscheiden ob man fährt oder nicht.
Aber....passiert was..haftet keine Versicherung und der dumme ist man selbst...vor allen wenn andere zu Schaden kommen.
Auch stand in meinem Entlassungsbericht steht , das ein vorläufiges Fahrverbot verhängt wird.
Der Neurochirurg hat zwar gesagt ich könne wieder fahren,hat aber betont.das der Neurologe das letzte Wort hat.
Über dieses Thema kann man sicher ewig diskutieren,schlußendlich gibt es aber eine Gesetzesgebung,aber die Verantwortung trägt jeder selbst.
Ich für meinen Teil...so ungern ich auch aufs fahren verzichte,warte dann aber lieber diese zwei Monate auch noch ab.Sicher ist Sicher.
Und ich für meinen Teil denke...es gibt wichtigeres.
In diesem Sinne liebe Grüße
Winnewup
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Ratzebär am 08. April 2010, 17:07:05
Hallo,

Entschuldigung: ich möchte gerne Wissen in welchen Gesetzestext das steht Winnewup.?

LG
Biggi
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: wilma61 am 08. April 2010, 17:24:00
Hi.

In gar keinem.

Das vielzitierte "Gesetz" ist eine Leitlinie für Gutachter:

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%20Inhaltsverzeichnis.htm

Bin schon wieder weg.....
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Winnewup am 08. April 2010, 18:11:07
Hallo Ratzebär,
also ich denke,das wird so etwas wie Wilma beschrieben hat sein.Allerdings stand da was von 6 Monaten und nicht von 3.
Wie auch immer ich verzichte ja nicht freiwillig darauf.Was ich nicht so ganz verstehen kann ,das aus so einem Thema so eine hitzige Debatte entsteht.Jeder von uns hat einen Arzt der irgendwo das letzte Wort hat...
Und wie schon gesagt...es wurde niemand der Führerschein weggenommen und die Entscheidung liegt bei jedem selbst.
@ Wilma
Ich will Dir auf keinen Fall irgendein Wissenabsprechen,ich kann ja aber nur das sagen ,was die Ärzte sagen.Soll auch sicher keine Klugschieterei sein,habe eben nur für mich entschieden diese Zeit aus versicherungstechnischen GRünden abzuwarten.
Nun könnte man ja sagen,im Falles eines Unfalles muß ja erstmal jemand auf die Idee kommen,das man am Kopf operiert worden ist...mir sieht man das nämlich nicht an.Aber wie gesagt....ich will das nicht riskieren.

Liebe Grüße
Winnewup
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 08. April 2010, 18:14:41


Man fragt sich manchmal was sich Ärzte vorstellen welche Belastungen auf solche Arbeitnehmer zukommen.
ich finde die Reaktion Birgits  ehemaligem Arbeitgeber gerechtfertigt und verantwortungsvoll. Die Frage ist halt nur. Wie wird den Betroffenen geholfen? Leider stehen dann solche Menschen ohne Perspektive und Einkommen da. Mit viel Glück und den finaziellen Möglichkeiten der Firma, kann er im Unternehmen noch Wartung an den Fahrzeugen machen. Sie sitzen zwischen den Stühlen. Der Arzt sagt es geht, somit keine Umschulung und der Unternehmer sagt er könne die Verantwortung nicht übernehmen.

Gruß Fips2



Da das Verkehrsunternehmen zu der Zeit noch ein Eigenbetrieb der Stadt war, konnten die betreffenden Mitarbeiter im Bereich "sonstiges Personal" Dienst im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten verrichten.

Gruß
Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: wilma61 am 08. April 2010, 18:18:19
Aber wie gesagt....ich will das nicht riskieren.

Hallo.

Das ist auch eine kluge Entscheidung.
In meinem Falle war es tatsächlich so, das mir in keinster Weise ein Verzicht auf das Autofahren nahegelegt wurde. Ich war nach der Operation erstaunlich fit und hatte keinerlei neurologischen Ausfälle.
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Winnewup am 08. April 2010, 18:25:46
Hallo Willi,
bei mir stand es ja nun leider im Bericht...sonst währe es mir nicht im Traum in den Sinn gekommen das ich nicht fahren darf.Mir ging es nämlich auch sehr schnell wieder gut und ich hatte auch nie Anfälle.
Aber nun denn...ich habe es ja bald geschafft.
Liebe Grüße
Winnewup
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Ratzebär am 08. April 2010, 18:27:52
Hallo winnewup,

Du hast eine Behauptung aufgestellt: Zitat:" Der Gesetzgeber hat vorgesehen, das man nach
Kopfoperationen ein halbes Jahr nicht Autofahren darf. Mein Neurologe hat mir diesen Gesetzes-
text auch gezeigt....."

Manchmal muss man sowas belegen.
Wenn es einen Gesetzestext gäbe, wäre er hier im Forum schon veröffentlicht worden und zwar zu unserem Schutz keine "Dummheiten" zu begehen.

Eigentlich weist jeder Arzt(Neurologe/Neurochirug/Hausarzt) daraufhin, das es diese Verordnung gibt.
Es stimmt dieses Thema wird immer eine Rolle in unserem Leben spielen.

LG
Biggi

P.S. 26Jahre Unfallfrei/keine Punkte/weiße Weste
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 08. April 2010, 19:01:00



Die EU hat da sehr konkrete Vorschriften:

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/EWG_Richtlinie/Rili%20126/Rili%202006-126%20Anhang%20III%20-%2020.12.2006.pdf

Zitat
30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union

ANHANG III
MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE KÖRPERLICHE UND GEISTIGE TAUGLICHKEIT ZUM FÜHREN EINES KRAFTFAHRZEUGS

KRANKHEITEN DES NERVENSYSTEMS
11. Bewerbern oder Fahrzeugführern, die an einer schweren Erkrankung des Nervensystems leiden, darf eine Fahrerlaubnis
nur dann erteilt oder es darf ihre Fahrerlaubnis nur dann erneuert werden, wenn der Antrag durch das Gutachten
einer zuständigen ärztlichen Stelle befürwortet wird.
Störungen des Nervensystems, die auf Erkrankungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems
zurückzuführen sind, sich in motorischen, sensiblen, sensorischen oder trophischen Symptomen äußern und
das Gleichgewicht und die Koordinierung stören, sind aufgrund der Funktions- und Entwicklungsmöglichkeiten zu
beurteilen. Bei Gefahr einer Verschlechterung kann die Erteilung oder Erneuerung der Fahrerlaubnis in diesen Fällen
von regelmäßigen Untersuchungen abhängig gemacht werden.
12. Epileptische Anfälle oder andere anfallartige Bewusstseinsstörungen stellen beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine
ernste Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar.
Gruppe 1:
12.1. Die Fahrerlaubnis kann vorbehaltlich der Untersuchung durch eine zuständige ärztliche Stelle und einer regelmäßigen
ärztlichen Kontrolle erteilt oder erneuert werden. Die ärztliche Stelle hat die Epilepsie oder andere Bewusstseinsstörungen,
ihre klinische Form und Entwicklung (z.B. kein Anfall seit zwei Jahren), die bisherige Behandlung
und die Heilerfolge zu beurteilen.
Gruppe 2:
12.2. Bewerbern oder Fahrzeugführern, die unter epileptischen Anfällen oder anderen anfallartigen Bewusstseinsstörungen
leiden oder leiden


Bluebird

Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Ratzebär am 08. April 2010, 19:32:38
Hallo,

nicht alle Verordnungen sind Gesetze, mit
Außnahme die STVO = Strassenverkehrsordnung von § 1 - § 53 + 4 Anlagen(zuletzt geändert
am 01.09.2009)


EU-Richtlinie ist nicht zwangsläufig ein Gesetz.
(siehe Wikipedia.org)

LG
Biggi


Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 08. April 2010, 20:27:29

Hallo,

so einfach ist das nicht:

Zitat
Stellung im Straßenverkehrsrecht
Die Straßenverkehrs-Ordnung bildet zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab. Die Strafvorschriften im Straßenverkehr ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz. Bei den Bußgeldvorschriften ist insbesondere der sogenannte Bußgeldkatalog und das Punktesystem (§ 4 StVG) zu beachten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung_(Deutschland)


Zitat
Straßenverkehrsgesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Basisdaten
Titel:   Straßenverkehrsgesetz
Abkürzung:   StVG
Art:   Bundesgesetz

Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland

Rechtsmaterie:   Verkehrsrecht

FNA:
9231-1
Ursprüngliche Fassung vom:   3. Mai 1909 (RGBl. S. 437)
Inkrafttreten am:   1. Juni 1909
Neubekanntmachung vom:   5. Mai 2003
(BGBl. I S. 310, ber. S. 919)
Letzte Änderung durch:   Art. 3 G vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2507 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:   5. August 2009
(Art. 4 G vom 31. Juli 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Straßenverkehrsgesetz beinhaltet die grundlegenden Regelungen zum Straßenverkehr in Deutschland und deckt beim Stand 2007 zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab.
(Die StVZO wurde bereits teilweise durch die FeV und die FZV ersetzt und soll mit Einführung einer Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und einer Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) endgültig abgeschafft werden.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrsrecht#Stra.C3.9Fenverkehrsrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrsrecht#Deutschland

Zitat
Deutschland

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.
Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
•   Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
•   Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
•   Fahrerlaubnisrecht
•   Zulassungsrecht
Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.
Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).


http://www.strassenverkehrsrecht.net/

Zitat
INFORMATIONEN ZUM DEUTSCHEN STRAßENVERKEHRSRECHT
strassenverkehrsrecht.net ist ein Informationsangebot des Rechtsanwalts Dr. Dieter Heskamp. Die hier veröffentlichen Beiträge richten sich an Verkehrsteilnehmer und sollen eine Orientierung über verschiedene Fragen des deutschen Straßenverkehrsrechts vermitteln.
  
KANZLEI DR. HESKAMP
 
Der Anbieter der Seite strassenverkehrsrecht.net ist Rechtsanwalt und schwerpunktmäßig im Bereich des Straßenverkehrsrechts tätig. Er wurde im Jahr 2006 von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt. Seit 2004 besteht eine Kooperation mit dem Automobilclub von Deutschland (AvD-Vertrauensanwalt).


http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/erteilung-der-fahrerlaubnis/kraftfahreignung/krankheiten-des-nervensystems

Zitat
KRANKHEITEN DES NERVENSYSTEMS    
 
Montag, 05. Januar 2009 um 19:59 Uhr
Krankheiten des Nervensystems
Krankheiten des Nervensystems werden unter Nr. 6 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung behandelt:  
•   Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks und Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie schließen für die Fahrerlaubnisklassen  C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF die Fahreignung aus. Für alle anderen Fahrerlaubnisklassen kann je nach Symptomatik Fahreignung vorliegen, bei fortschreitendem Verlauf der Erkrankung sind Nachuntersuchungen erforderlich.
 
•   Die Parkinson'sche Krankheit schließt für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF die Fahreignung aus. Für andere Fahrerlaubnisklassen kann bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie Fahreignung vorliegen, die Anlage 4 sieht in solchen Fällen Nachuntersuchungen im Abstand von 1, 2 und 4 Jahren vor.
 
•   Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit schließen für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF die Fahreignung aus. Für andere Fahrerlaubnisklassen kann nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rückfallgefahr Fahreignung vorliegen.
 
•   Bei Schädelhirnverletzungen oder Hirnoperationen kommt es darauf an, ob ein Substanzschaden zurückbleibt. Liegt kein Substanzschaden vor, so kann die Fahreignung in der Regel nach Ablauf von drei Monaten nach der Verletzung/Operation wieder vorliegen. Insoweit sind allerdings ebenfalls Nachuntersuchungen erforderlich, wenn Rezidivgefahr (=Rückfallgefahr) vorliegt. Liegt ein Substanzschaden vor, so kann dennoch Fahreignung vorlegen. Dies ist - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chronischer hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen zu prüfen. Auch hier sind bei Rezidivgefahr Nachuntersuchungen vorzunehmen. Dasselbe gilt auch bei angeborenen oder frühkindlichen Hirnschäden.
 
•   Bei Anfallsleiden liegt Fahreignung vor, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht. Dies wird für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF nach einer anfallsfreien Zeit von fünf Jahren ohne Therapie in der Regel bejaht, für andere Fahrerlaubnisklassen nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens zwei Jahren.
 



Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Bluebird am 08. April 2010, 20:33:35


http://www.apotheke.com/portal/de/homepage/article/display.jsp?id=documents/0000/00/00/15/5464.xml


Zitat
Behandlung
Die Behandlung der Epilepsie verfolgt verschiedene Ansätze:
•   Im ersten Schritt wird eine eventuell vorhandene (neurologische) Grunderkrankung behandelt, z.B. ein Gehirntumor, Abszess o.ä.
•   Gleichzeitig werden eventuelle Epilepsie-Auslöser abgestellt bzw. ausgeschaltet (Schlafmangel, Alkohol-, Drogen-, Medikamentenmissbrauch, Flackerlicht usw.)
•   Dann beginnt die medikamentöse Therapie der Epilepsie selbst.
•   Reichen diese Maßnahmen nicht aus, wird man überlegen, ob chirurgische Maßnahmen hilfreich sein können.
•   Auch eine Verhaltenstherapie zeigt manchmal Erfolge. In manchen Fällen ist ein Berufswechsel erforderlich (z.B. für Berufskraftfahrer o .ä.; generelle Fahrtauglichkeit kann erst bescheinigt werden, wenn der letzte Anfall länger als zwei Jahre zurückliegt, obwohl epilepsiebedingte Autounfälle sehr selten sind).


Bluebird
Titel: Re:Arbeiten trotz Krankheit
Beitrag von: Winnewup am 08. April 2010, 21:16:55
Da brat mir doch einer einen Storch... ;D
Soweit ich das hier verstehe ,ist immer nur von drei Monaten Fahrverbot die Rede.das KH im übrigen auch.
Da frage ich mich doch ernsthaft warum dieser Suppenkasper von sechs Monaten spricht.

Scheint ja wohl tatsächlich ermessensfrage zu sein...endloses Thema...
Titel: Re:Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: fips2 am 09. April 2010, 08:14:15
Wer sich erschöpfend informieren will zu dem Thema, kann es hier tun.
Epilepsie-netz.de (http://forum.epilepsie-netz.de/index.php?PHPSESSID=874d868455861207355a7726a7de68cc&board=7.0)
Epileptiker sind noch mehr von dieser Problematik betroffen als Hirntumorpatienten.

Die Verordnungen und Gesetzte werden wohl für Hirntumorpatienten nahezu analog gelten.

Unter Anderem wird hier : http://forum.epilepsie-netz.de/index.php?topic=8854.0 ,genau diese Problematik wegen Fahrverbot und Job besprochen.
Bei LKW und berufsmäßiger Nutzung des FS gelten demnach noch mal andre Reglungen.
 Übrigens ist in diesem Forum unter den Moderatoren ein Arzt und ein Integrationsfacharbeiter, also Leute vom Fach. Man kann also davon ausgehen, dass die gesammelten Infos dort entsprechend stichaltig und seriös sind.
Ab einem Alter von 50 Jahren gelten seit ein paar Jahren eh die neue Regelung, dass die FS Klasse-Inhaber C,CE, einer regelmäßigen Gesundheitsprüfung unterliegen. Spätestens dort wird es wohl Probleme geben, da der Antragsteller hier seine gesamten Erkrankungen angeben muss.
Man könnte jetzt natürlich auf die Idee kommen Etwas zu verschweigen. Das wäre die denkbar schlechteste Lösung, da man dann u.U. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, aufgrund von  vorsätzlicher Falschangabe, unterstellt bekäme. Dann wirds richtig teuer.

Gruß Fips2
Titel: Re:Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Petra 64 am 09. April 2010, 18:48:04
Hallo!

Mein Mann bekam nach dem Unfall eine neurologische Untersuchung mit EEG, der Arzt konnte nichts festellen.
Er hätte laut allen Ärzten wieder Arbeiten dürfen. Er war im Schlaflabor, beim Neurologen, beim Kardiologe, usw. . Dann kam er beim seinem Hausarzt zu einem Vertrettungsarzt und dieser meinte bei einer so einer unsicher Lage sollte man noch ein MRT und CT machen und da wurde dieser Tumor festgestellt. Gott sei Dank, wer weiß ob er sonst noch leben würde.
Das Fahrverbot wurde im nur von den derzeitigen Ärzten erteilt. Natürlich befolgt man dieses.
Da man als Patient nicht weiß ob nicht doch noch was auftritt. Und mit einem LKW Schaden anzurichten will ja keiner.

So und nun zu heute!!!
Wir waren in der Uni Klinik, MRT wurde gemacht, PET verschoben, da der Comouter abstürzte,
nächster Termin 20.04. . Die Ärztin meint er ist geschrumpft, der Arzt meint nicht, ich und mein Mann meinen auch das er minimal kleiner wurde. Also auf keinen Fall gewachsen. Und schon geht es und noch besser.
Der Arzt nannte uns nach mehrmaligen Nachfragen einen Neurologen und Gutachter der in der Lage ist zu bestätigen ob mein Mann wieder fahren kann oder nicht.
Das Autofahren würde schon mal reichen,
Hoffe bald neues berichten zu können.
Verzeit das Schreibdurcheinander aber zwei Tage Uni Klinik schlauchen, aber das wisst ihr ja alle.
Danke und Gruß  :)
Petra
Titel: Re:Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: fips2 am 09. April 2010, 20:35:16
Hallo Petra
Freut mich zu hören, dass zumindest ein Stillstand zu verzeichnen ist.
Du brauchst dich für den "Durcheinander nicht zu entschuldigen.

Das Thema ist nun mal brandheiß und soll auch ruhig ausdiskutiert werden.

Gruß und daumendrück, dass dein Mann bald wieder zumindest die private Fahrerlaubnis erhält.
Ich wohne auch auf dem Land und weis wie besch.... man hier dran ist ohne Auto. ÖPNV ist hier leider eine Wüste.


Gruß und immer gute Befunde
Fips2
Titel: Re:Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: needlesde am 14. April 2010, 11:30:23
Bei mir wurde im März 2008 auch ein Astro II inoperabel festgestellt. Seitdem darf ich nicht fahren, weil ich immer wieder fokale Anfälle habe.
Den gefürchteten Grand Mal hatte ich noch  nie.

Als Begründung wurde mir genannt, daß ich während eines Anfalls halt nicht verkehrsuntüchtig sein darf. Die Wartezeit von 12 Monaten ist wohl Standard, wenn du keine Anfälle hast.
Mein Neurologe (auf Epilepsie spezialisiert) hat mir insofern Hoffnung gemacht, daß er wohl eine Freigabe fürs Autofahren nach 3 Jahren geben kann, wenn die Anfälle zwar vorhanden sind, aber nicht schlimmer werden. Fahrtüchtigkeit beim Anfall natürlich vorausgesetzt.

Noch ein Wort zum Thema Berufskratfahrer:
Ich habe selbst sehr umfangreich zum Thema Fahrverbot recherchiert. Es gibt da einige Quellen im Web, die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Da kann ich leider nichts gutes weitergeben. Als Berufskraftfahrer darf man mit Gehirntumor wohl nicht mehr arbeiten.

Ich drücke deinem Mann die Daumen, daß er bald wieder fahren darf.
Wenns klappt beneide ich ihn schon mal, weil ich noch ne ganze Zeit warten muß  ;)
Titel: Re:Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Petra 64 am 30. Mai 2010, 15:01:50
Hallo !

Habe mich lange nicht gemeldet!
Es gab viel zu tun.
Nach der Empfehlung des Oberarztes sind wir zum Hr. Professor Dr. Fries nach Pasing gefahren. Dieser hat auch ein Buch über die Thematik Hirntumor etc.  herausgegeben. Dieser meinte bei Beschwerdefreiheit also keine Epileptischen Anfälle etc. dürfte und könnte mein Mann jetzt sofort wieder Autofahren.

Bei meinem Mann geht es aber auch um die Erlaubniss wieder LKW zu fahren, also wurde ein Test gemacht der positiv ausfiel. Jetzt muß er noch zur Fahrschule der Prüfer entscheidet dann ob er fahrtauglich ist. Grins

Zwischenzeitlich mußte er zur Kur. Die wissen eigentlich gar nicht was sie mit ihm anfangen sollen, da er ja nicht operiert wurde und keine Ausfälle hat.
Aber sie haben auch einen Test gemacht, da hatte er angeblich geistige Ausfälle.
Jeder kann glauben was er will. Mein Mann ist soweit das er nur noch Autofahren möchte und am besten Rentner wird.

Auch Ärzte und Behörden können einen krank machen.

Aber solange es meinem Mann so gut geht, geht es und beiden gut.
Man darf den Kopf nicht in den Sand stecken

Gruß und allen gute Besserung
Petra
Titel: Re:Hirntumor- Berufs und Privatproblem durch eingeschränkte Fahrerlaubnis
Beitrag von: fips2 am 30. Mai 2010, 16:31:15
Hallom petra
Toll dass es mit der Fahrerlaubniszuteilung so gut geklappt hat.
Auch die Entscheidung deines Mannes nur noch für den Privatgebrauch Auto zu fahren und sich verrrenten zu lassen find ich klasse. Er hat sich also mit dem Thema arrangiert. Zumindest les ich das mal so aus deinem Posting raus.

Was die jetzt weiter machen lass mal Derer Sorgen sein. Die habens auch verbockt, also sollen sie es auch gerade biegen.

Gruß und weiterhin viel Erfog, sowie immer gute Befunde.

Fips2