Guten Morgen zusammen.
Mit der Fahrerlaubnis sah es damals bei meiner Frau so aus, dass der Arzt in dem Entlassbrief der Reha die Fahrerlaubnis bereits erteilte.
Im Entlassbrief stand: "Fahrtauglichkeitstest bestanden und erteilt. Voraussetzung bis zur 12.postoperativen Woche Fahren nur in Begleitung"
Wenn ich nun mal nachrechne.
3 Wochen postoperativ zu Reha
6 Wochen Reha
Ergibt 9 Wochen anfallsfrei.
Also, wenn man diese Rechnung zu Grunde legt,hat man eigentlich nur 3 Wochen Fahrverbot. Diese 3 Wochen sollten eigentlich zu verschmerzen sein oder?
Meine Frau fuhr aber bis ca. 6 Monate nach der OP kein Auto, da sie sich noch nicht sicher genug dafür fühlte.
Ab dann nur Kurzstrecken von max. 10 Km und nur an guten Tagen.
Man sollte man eine gewisse kritische Eigenverantwortung, gegenüber sich selbst und der Allgemeinheit, walten lassen, niemand zu gefährden.
Ich rufe hier den allgemein in der Fahrschule genannten §1 der Stvo in Erinnerung.
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Eine weiter Diskussion darüber erübrigt sich, meiner Meinung nach.
Gruß Fips2
Nachtrag:
In der Reha, oder Klinik, kann es sein, dass der Arzt dem Patienten eine Erklärung zur Unterschrift vorlegt, die ihn der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Führerscheinbehörde entbindet. Es ist quasi ein Blankoscheck für die Meldung der Fahruntüchtigkeit zur Behörde.
Der Haken ist.
Nicht der Arzt entscheidet ab dann über die Fahrtüchtigkeit, sondern der Sachbearbeiter der FS-Stelle. Der verlangt meist dann vom Patienten die MPU, welche der Patient selbst zu zahlen hat, egal wie das Gutachten ausfällt. Es können so immense Kosten für den Patienten entstehen. (Kosten pro MPU-Gutachten ca. 400-800 Euro)
Ohne Meldung an die Behörde, schreibt ein behandelnder Arzt ein Attest, welches dem Patienten die Fahrtüchtigkeit bestätigt. Kosten vielleicht 10 Euro, oder wie o.g. im Entlassbrief kostenlos.
Zu dieser Unterschrift kann euch Niemand zwingen. Nur der Patient entscheidet über die Entbindung der Schweigepflicht, außer bei Seuchen zu denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht Lest also bitte vor Unterzeichnung alles genau durch.
Im Zweifelsfalle verweigert vorerst die Unterschrift, bis dass ein Angehöriger mit euch zusammen das Formular gelesen und Ihr den Inhalt verstanden habt.
Ihr seid am Hirn operiert, steht unter mentalem Stress, und habt u.U. Auffassungsprobleme.
Unter diesem Umstand kann und darf ein Arzt von euch keine eiligen Unterschriften, mit solchen Tragweiten verlangen. Das wissen die Ärzte und Kliniken auch. Erwähnen aber die zeitlich ausreichende Prüfung nicht, da es die Arbeit halt behindert, dem Patienten diese Zeit, die ihm rechtlich zusteht, zu lassen.
Das darf und soll aber nicht euer Problem sein.