Z.n. Astrozytom 1998 -->> nun verkehrsmedizinische Untersuchung????

Begonnen von kylagirl, 06. Oktober 2010, 23:16:28

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Bea

Hallo kylagirl,

positiv gesehen: es geht! Es ist ein weiterer Schritt in die von dir gewünschte Richtung.

Was die Kosten angeht: evtl. kannst du diese von bei der Steuer geltend machen. Und es steht ja auch Weihnachten vor der Tür....

LG,
Bea

kylagirl

Hi Bea!

Ja du hast Recht, ich sollte das schon mal als Etappensieg sehen. Aber ich sehe auch den weiteren Kampf, der noch vor mir liegt.
Ich werde aber weiter kämpfen, denn dein Motto ist gar nicht so schlecht. "Es geht immer weiter"

Vielen Dank! =)

needlesde

Kurz dazu die Meinung von meinem Neurologen, der auch diese Gutachten ausstellen darf:

1 Jahr Anfallsfrei reicht aus, um wieder fahren zu dürfen. Ob das bescheinigt werden muß kann ich nicht sagen.

Bei mir trifft der zweite Fall zu, der vielleicht für einige andere hier auch interessant sein dürfte:
Wenn Ihr Anfälle haben solltet, die die Verkehrstüchtigkeit nicht beeinflussen müssen diese ein Jahr (neue Regelung, das waren mal drei Jahre) beobachtet werden, danach kann die Fahrtüchtigkeit bescheinigt werden und Ihr dürft wieder hinter das Steuer.

In meinem Fall sind es fokale Anfälle, die mich halt nur am Sprechen hindern, sonst aber keinen EInfluß auf mein Bewusstsein nehmen (im Moment leider makulatur, weil die letzten Ergebnisse nicht so tol waren, das aber nebenbei)

WICHTIG:
Nicht einfach so nach der Wartezeit wieder fahren. Das muß bestätigt werden, damit Ihr abgesichert seid. Denkt daran, was los ist, falls was passiert.

Von den Ärzten in meiner Klinik hatte ich bei der Entlassung einen Schrieb dabei in dem Stand 6 Monate nicht fahren. Ob das reicht weis ich nicht. Bei dem Theater, das ich betrieben habe, weil ich fahren will wage ich es zu bezweifeln.

Bea

Hallo,

wir haben dies auch schon mal an anderer Stelle diskutiert und die gesetzliche Auslage ist sehr schwierig.

Hier mal der Link aus der Quelle: Fahrerlaubnisrecht mit dem entsprechenden §:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.6.htm

Es scheint mir als kann die daraus folgende Konsequenz bzw. Rückabwicklung des Fahrverbotes nur ein Fachanwalt spezifisch erklären.

Für Patienten mit genau diesem Problem sollte es einen gültigen Aufklärungsbogen geben!

LG,
Bea