Hallo Matthias,
ich kann dir nur meinen Fall schildern. Ob er vergleichbar ist, weiß ich nicht. Seit sechs Jahren habe ich ein Glioblastom und nachdem mein rechter Fuß nicht mehr steuerbar war, konnte ich nicht mehr fahren. Letztes Jahr habe ich erfahren, dass es eine Vorrichtung für diese Behinderung gibt. Das Teil wurde eingebaut und läßt sich in 30 Sekunden ein- bzw. ausbauen und ist TÜV-abgenommen.
Lt. Auskunft hätte ich sofort fahren können, den Führerschein hatte ich ja weiterhin. Empfohlen wurde mir aber bei einem Anruf beim TÜV, dass ich ein paar Fahrstunden nehmen sollte und eine Fahrprobe mit einem TÜV-Prüfer absolvieren sollte. So wäre ich bei einem Unfall nicht beweispflichtig, dass der Einbau schuld war, sondern die Gegenseite hat die Beweispflicht. Den Antrag dazu habe ich in der Zulassungsstelle gestellt. Nach den Fahrstunden kam die Fahrprobe, die bewies, dass ich mit der neuen Situation (also Gas- und Bremspedal mit dem linken Bein) zurecht kam. Ich bekam einen neuen Führerschein mit einigen Einschränkungen wie z. B. Höchstgeschwindigkeit 130 km. Das reicht auch und mir war wichtig, dass ich abgesichert bin.
Ruf doch mal beim TÜV an, wie es bei dir aussieht. Viel Erfolg.
Eva