Alternative Heilmethoden von der Steuer absetzen

Begonnen von Bluebird, 02. Dezember 2010, 10:14:29

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ZitatMittwoch, 1. Dezember 2010
Schwerkranke können alternative Heilmethoden von Steuer absetzen
München – Lebensbedrohlich Kranke, die Hilfe in alternativen Heilmethoden suchen, können die Kosten von der Steuer absetzen. Hat die Schulmedizin keine erfolgversprechende Behandlung mehr anzubieten, können nicht anerkannte Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervorgeht. Voraussetzung ist aber, dass ein zugelassener Arzt die jeweilige Behandlung verschreibt. (Az: VI R 11/09).

Das gilt auch dann, wenn die Behandlungsmethode z.B. in der EU nicht zugelassen ist, die Kosten deshalb von der Krankenkasse abgelehnt wurden und die Therapie erfolglos blieb wie im Fall der hier verstorbenen Patientin.

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43740/Schwerkranke_koennen_alternative_Heilmethoden_von_Steuer_absetzen.htm



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