Informationen und Erfahrungsberichte von Mitgliedern - Radioimmuntherapie

Therapieprinzip:

Die Wirksubstanz besteht aus einem sog. monoklonalen Antikörper, welcher ein biotechnologisches Produkt ist und dem Radionuklid Iod-131, welches für sich allein als Iodid auch zur Therapie von iodspeichernden Schilddrüsentumoren verwendet wird.

Der monoklonale Antikörper der heutigen Generation ist einem menschlichen Antikörper (Immunglobulin) nachempfunden. Hierdurch lassen sich unerwünschte allergische Reaktionen weitgehend minimieren. Ein "normaler", d.h. im Körper erzeugter Antikörper, richtet sich in seiner Funktion als Mittel der Immunabwehr des Körpers gegen Stoffe (z.B. eingedrungene Bakterien etc.), die der Körper als "fremd" erkennt und neutralisiert diese u.a., indem er sich an diese Fremdproteine bindet und dadurch weitere Immunreaktionen einleitet, die letztendlich dann zur Elimination des Fremdkörpers führen.

Man kann quasi im Reagenzglas spezielle Antikörper züchten, die gegen Oberflächenstrukturen von TUMORZELLEN gerichtet sind, sofern man spezifische Strukturen auf diesen Zellen findet, gegen die man Antikörper züchten kann. Dies ist nicht immer erfolgreich bzw. ist das Ergebnis einer großen Fleißarbeit, da Tumorzellen ja auch Oberflächenstrukturen von "normalen" Körperzellen enthalten, die man ja nicht bekämpfen darf - sonst käme es zu sog. Autoimmunreaktionen, d.h. zu Selbstzerstörungsreaktionen von an sich gesundem Gewebe im Körper.

Inwieweit ein spezieller Antikörper sich an die Zellen eines bestimmten Tumors bindet, kann man an histologischen Schnitten von Tumorgeweben testen. Dazu braucht man natürlich eine kleine Gewebeprobe des betreffenden Tumors (Biopsie). Man stellt dann sog. Gefrierschnitte aus dieser Gewebeprobe her und versetzt diese Schnitte mit dem auszutestenden Antikörper, den man wiederum mit einem Fluoreszenzfarbstoff markiert hat. Bindet sich der Antikörper an die Tumorzellen des histologischen Gewebeschnittes, macht sich das als mehr oder weniger starke Fluoreszenz bemerkbar, die man messen und quantitativ erfassen kann. Erweist es sich durch diesen Test, daß der Antikörper sich genügend an die betreffenden Tumorzellen bindet und der Tumor gut durch den Blutstrom erreichbar ist (!), so ist prinzipiell eine Radioimmuntherapie durchführbar.

Zur Radioimmuntherapie bindet man das Radionuklid Iod-131 (phys. Halbwertszeit ca. 8 Tage, Betastrahler) anstelle des Fluoreszenzfarbstoffes (s.o.) an den Antikörper. Der Antikörper-Iod-131-Komplex bindet sich, nachdem er durch Injektion in den Blutkreislauf gebracht wird, an die Zelloberflächen des betreffenden Tumors. Durch das an den Antikörper gebundene Iod-131 werden die Tumorzellen dadurch mehr oder weniger selektiv bestrahlt. Die Schilddrüse muß vor dieser Prozedur vorher medikamentös blockiert werden, damit sich evtl. im Organismus abgespaltenes Iod-131 nicht dort anreichert und die Schilddrüse bestrahlt. Nicht verwertetes Iod-131 wird relativ schnell ausgeschieden und muß in speziellen Therapiestationen mit den Exkrementen in einer Abklinganlage gesammelt werden. Das an die Tumorzellen gebundene Iod-131 zerfällt (s.o.) an Ort und Stelle und tötet durch die dabei ausgesendete ionisierende Strahlung (Betapartikel) die betreffenden Tumorzellen ab. Da Iod-131 auch eine nach außen wirkende Gammastrahlung abgibt, muß der Patient einige Tage in einer speziellen abgeschlossenen Station (wie bei Schilddrüsenpatienten) verbringen, d.h. solange, bis die nach außen abgegebene Strahlung einen kritischen Wert (für andere Personen bzw. Umwelt) unterschritten hat bzw. bis keine nach Strahlenschutzverordnung kritische Mengen Radioaktivität mehr ausgeschieden werden.

Abrechenbarkeit:

Nach geltenden Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dürfen Arzneimittel, die in klinischen Prüfungen, d.h. zum Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine spätere Arzneimittelzulassung eingesetzt werden, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Die Materialkosten sind vom Sponsor der klinischen Prüfung zu erbringen. Im Hinblick auf diese Richtlinien sind die gesetzlichen Krankenkassen weisungsgebunden, d.h. die Chance, diese zu einer Erstattung von Materialkosten zu bewegen, dürfte minimal sein. Mir ist bekannt, daß einige Ärzte, die sich im Sinne ihrer Patienten und ohne sich bereichern zu wollen, sich über diese Regelung hinweggesetzt haben, z.Z. Schadenersatzprozesse mit Forderungen in Millonenhöhe ausgesetzt sind. Die Ärzteschaft ist daher z.Z. sehr sensibilisiert. Dies muß ich leider an dieser Stelle sagen. Man sollte daher sich mit dem jeweiligen klinischen Prüfer abstimmen, inwieweit andere Möglichkeiten der Finanzierung gefunden werden können.

Dr. Karl Reinhold Gruner

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