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Therapieprinzip:
Die Wirksubstanz besteht aus einem sog. monoklonalen Antikörper,
welcher ein biotechnologisches Produkt ist und dem Radionuklid Iod-131,
welches für sich allein als Iodid auch zur Therapie von iodspeichernden
Schilddrüsentumoren verwendet wird.
Der monoklonale Antikörper der heutigen Generation ist einem menschlichen
Antikörper (Immunglobulin) nachempfunden. Hierdurch lassen sich unerwünschte
allergische Reaktionen weitgehend minimieren. Ein "normaler",
d.h. im Körper erzeugter Antikörper, richtet sich in seiner
Funktion als Mittel der Immunabwehr des Körpers gegen Stoffe (z.B.
eingedrungene Bakterien etc.), die der Körper als "fremd"
erkennt und neutralisiert diese u.a., indem er sich an diese Fremdproteine
bindet und dadurch weitere Immunreaktionen einleitet, die letztendlich
dann zur Elimination des Fremdkörpers führen.
Man kann quasi im Reagenzglas spezielle Antikörper züchten,
die gegen Oberflächenstrukturen von TUMORZELLEN gerichtet sind, sofern
man spezifische Strukturen auf diesen Zellen findet, gegen die man Antikörper
züchten kann. Dies ist nicht immer erfolgreich bzw. ist das Ergebnis
einer großen Fleißarbeit, da Tumorzellen ja auch Oberflächenstrukturen
von "normalen" Körperzellen enthalten, die man ja nicht
bekämpfen darf - sonst käme es zu sog. Autoimmunreaktionen,
d.h. zu Selbstzerstörungsreaktionen von an sich gesundem Gewebe im
Körper.
Inwieweit ein spezieller Antikörper sich an die Zellen eines bestimmten
Tumors bindet, kann man an histologischen Schnitten von Tumorgeweben testen.
Dazu braucht man natürlich eine kleine Gewebeprobe des betreffenden
Tumors (Biopsie). Man stellt dann sog. Gefrierschnitte aus dieser Gewebeprobe
her und versetzt diese Schnitte mit dem auszutestenden Antikörper,
den man wiederum mit einem Fluoreszenzfarbstoff markiert hat. Bindet sich
der Antikörper an die Tumorzellen des histologischen Gewebeschnittes,
macht sich das als mehr oder weniger starke Fluoreszenz bemerkbar, die
man messen und quantitativ erfassen kann. Erweist es sich durch diesen
Test, daß der Antikörper sich genügend an die betreffenden
Tumorzellen bindet und der Tumor gut durch den Blutstrom erreichbar ist
(!), so ist prinzipiell eine Radioimmuntherapie durchführbar.
Zur Radioimmuntherapie bindet man das Radionuklid Iod-131 (phys. Halbwertszeit
ca. 8 Tage, Betastrahler) anstelle des Fluoreszenzfarbstoffes (s.o.) an
den Antikörper. Der Antikörper-Iod-131-Komplex bindet sich,
nachdem er durch Injektion in den Blutkreislauf gebracht wird, an die
Zelloberflächen des betreffenden Tumors. Durch das an den Antikörper
gebundene Iod-131 werden die Tumorzellen dadurch mehr oder weniger selektiv
bestrahlt. Die Schilddrüse muß vor dieser Prozedur vorher medikamentös
blockiert werden, damit sich evtl. im Organismus abgespaltenes Iod-131
nicht dort anreichert und die Schilddrüse bestrahlt. Nicht verwertetes
Iod-131 wird relativ schnell ausgeschieden und muß in speziellen
Therapiestationen mit den Exkrementen in einer Abklinganlage gesammelt
werden. Das an die Tumorzellen gebundene Iod-131 zerfällt (s.o.)
an Ort und Stelle und tötet durch die dabei ausgesendete ionisierende
Strahlung (Betapartikel) die betreffenden Tumorzellen ab. Da Iod-131 auch
eine nach außen wirkende Gammastrahlung abgibt, muß der Patient
einige Tage in einer speziellen abgeschlossenen Station (wie bei Schilddrüsenpatienten)
verbringen, d.h. solange, bis die nach außen abgegebene Strahlung
einen kritischen Wert (für andere Personen bzw. Umwelt) unterschritten
hat bzw. bis keine nach Strahlenschutzverordnung kritische Mengen Radioaktivität
mehr ausgeschieden werden.
Abrechenbarkeit:
Nach geltenden Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen dürfen Arzneimittel, die in klinischen Prüfungen,
d.h. zum Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine spätere Arzneimittelzulassung
eingesetzt werden, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet
werden. Die Materialkosten sind vom Sponsor der klinischen Prüfung
zu erbringen. Im Hinblick auf diese Richtlinien sind die gesetzlichen
Krankenkassen weisungsgebunden, d.h. die Chance, diese zu einer Erstattung
von Materialkosten zu bewegen, dürfte minimal sein. Mir ist bekannt,
daß einige Ärzte, die sich im Sinne ihrer Patienten und ohne
sich bereichern zu wollen, sich über diese Regelung hinweggesetzt
haben, z.Z. Schadenersatzprozesse mit Forderungen in Millonenhöhe
ausgesetzt sind. Die Ärzteschaft ist daher z.Z. sehr sensibilisiert.
Dies muß ich leider an dieser Stelle sagen. Man sollte daher sich
mit dem jeweiligen klinischen Prüfer abstimmen, inwieweit andere
Möglichkeiten der Finanzierung gefunden werden können.
Dr. Karl Reinhold Gruner |