HirnTumor-Forum

Autor Thema: Ablehnung Krankenkasse Antrag Avastin bzw. Bevacizumab bei Glioblastom !?  (Gelesen 21995 mal)

Offline 0622trapper

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nachdem mein Vater mit Temodal / Bestrahlung CCNU / BCNU behandelt wurde, ist jetzt ein neues Rezidiv da, was den Neuroonkologen zu einem Avastinantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse bewogen hat.

dieser wurde vom MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen aus folgenden Gründen abgelehnt:

eine der drei voraussetzungen lautet, es müsse eine seltene nicht erforschte Erkrankung vorliegen, bei der keine Therapiealternativen existieren.

Als vorhandene Alternativen schlägt der MDK Temodal und oder Bestrahlung vor.

Diese wurden jedoch schon angewandt und sind deshalb (Resistenzen etc. ) wirkungslos?!

Wer ähnliche Betroffene / Fälle kennt, oder Hinweise hat, möge sich gerne melden!!

Mit freundlichem Gruß,

Stefan

Offline KaSy

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Hallo, Stefan,
ich hoffe, Ihr habt sofort Widerspruch eingelegt!

Reicht weitere, deutlicher mit dem Zustand und der Genesungsaussicht Deines Vaters begründete Befunde ein. Insbesondere sollte der Onkologe darstellen, warum die Fortsetzung der bereits durchgeführten Therapien aussichtslos ist. Dann muss eine "Therapiealternative" akzeptiert und finanziert werden.

Du hast Dich sicher schon deswegen durch dieses Forum gelesen? Ich meine, etwas über Avastin und die Schwierigkeit mit den Krankenkassen gelesen zu haben. Nutze doch die "Suchen"-Funktion mit "Avastin".

(Eigene Erfahrungen habe ich mit Chemotherapie nicht.)

Gebt nicht auf!!
KaSy
Wenn man schon im Müllkasten landet, sollte man schauen, ob er bunt angemalt ist.

Der Hirntumor hat einen geänderten und deswegen nicht weniger wertvollen Menschen aus uns gemacht!

Offline Pem34

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Hallo Trapper,

habe dir eine PN geschickt.
LG
Pem

Offline 0622trapper

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Hallo,

erst mal vielen Dank für alle Beiträge zum Thema. Mir wurden Via PMs ganze Anträge an Krankenkassen geschickt, die mir jetzt (erst) eine Gesamtorientierung gegeben haben.

Die Sprach- / Verständnisprobleme meines Vaters erlauben eine Erkundigung durch seine Seite nicht, bzw. erschweren seine Versuche, zu formulieren extrem.

Ich habe gestern eine Stunde mit einer Sachbearbeiterin der Krankenkasse alle Voraussetzungen / Argumente für und gegen eine Bewilligung durchgesprochen.

Diese Dame hat mir per Fax den Erstantrag der Uni Heidelberg geschickt.

Dieser Antrag folgt in der Argumentation den Anträgen, die mir hier zugesandt wurden.

Der Neuantrag wurde (erst) heute durch die Uniklinik Heidelberg verschickt, ich habe ein Weiterreichen dieses Antrags durch die TK an den MDK jedoch vor der Dame von der Krankenkasse verneint, weil ich mit dem Antrag stellenden Arzt zusammen und mit Eurer Hilfe nochmal die Argumente durchgehen will,



damit jeder "mitdenken" und auch für sich selbst Lösungen suchen kann:



Fehlende Voraussetzung 1, gemäß Stellungnahme des MDK zum Erstantrag:

            "keine Alternativen Behandlungen"

             Hier schlägt der MDK "metronomische" Chemotherapie mit Temodal vor

             Frage:

             1.Was lässt gerade eine "metronomische" Chemoterapie wirkungsvoller erscheinen, als die
             Themodalgaben, die meine Vater schon erhalten hat?

             und

             2. Wie finde ich / lasse ich den Arzt in Heidelberg Studien finden, die eine Wirkunslosigkeit einer
             dritten (erst Kombi mit Bestrahlung, dann adjuvant) Temodalgabe untermauern?





Fehlende Voraussetzung zwei, gemäß Stellungnahme des MDK im Erstantrag:
                   

             Vorliegen von Forschungsergebnissen (laut der Dame der Krankenkasse, muss mit Studien
             argumentiert werden.)

             Die EMEA hat die Zulassung nicht wegenden fehlender Wirksamkeit von
             Bevacizumab
             versagt, sondern fordert randomisierte Phase III Studien, die eine Wirksamkeit des Wirkstoffes
             nachweisen.

             

                        Das BVerfG fordert, wie mir eine Forumsteilnehmerin aus ihrem Antrag an die Kranken
                        kasses chreibt:


"

Dabei muss allerdings die vom Versicherten gewählte andere Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spür-bare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf versprechen (BVerfG vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2008 - L 11 (10) B 17/07).

"

das Vorliegen dieser spürbaren postiven Einwirkung in folgender Studie hat die amerik. Gesundheitsbehörde bewogen, eine beschleunigte Bewilligung in die Wege zu leiten, wie hier im Auszug der PM einer Forumsteilnehmerin (Auszug aus Antrag an Krankenkasse) zu lesen ist:


"
                        Nach unlängst erhobenen Daten einer Phase II Studie ist durch eine Therapie mit Avastin   ein Ansprechen bei Patienten mit rezidiviertem Glioblastom in über 40 % der Fälle zu erreichen (Vredenburgh et al. 2007; Cloughesy et al. 2008). Aufgrund dieser Datenlage ist seitens der FDA ein accelerted approval“ genehmigt worden, während die EMEA eine randomisierte Studie für die endgültige Zuslassung einforderte. Wir selbst haben eine sehr gute Wirksamkeit dieser Substanz bei Patienten mit Glioblastom-Rezidiv bei austherapieren Patienten erzielen können.

                       
"           

                    3. Die Bewilligung in diesem und anderen Ländern (schweiz) wird ja gerade getätigt, weil die
                        obigen Voraussetzungen des BVerfG vorliegen, konkret weil eine Aussicht auf Besserung im
                        Rahmen einer Studie nachgewiesen ist.

                         Ist deshalb nicht vielmehr der obige vorausgesetzte Wortlaut des BVerfG erfüllt?
                         wohingegen die Forderung der EMEA die tatsächliche Besserung des Zustandes der
                         Patienten mit ihrer formalen Forderung einer randomisierten Phase III Studie ignoriert?

                    4. Wie finde ich gezielt Studien, die die Wirksamkeit von Avastin untermauern?

                     In der PrivatMessage ist von einer Phase III Studie mit 900 Patienten die Rede, die 

                     mittlerweile läuft.

                     Welche?
             

         
             5. Wie gehe ich strukturiert bei der Suche nach Studien vor?

                 Welche Internetseiten für die Suche nach Studien sind die besten  /welche gibt es,
                 wenn ich z.B. in clinicaltrials.gov oder anderen Suchmasken gezielt eine Studie suchen will, die:
   
             Nur Glioblastompatienten enthält
   Und
   Avastin / Bevacizumab als Wirkstoff verwendet
   und
   Eine Phase III Studie ist
   Und
   Abgeschlossen ist
   und
   Jünger als 2009 ist
   Und
   Ergebnisse bezüglich (progressionsfreiem) überleben hat?
   


             Ich bekomme die Recherche über die Studienlage heute um 14:00 vom
             Hirntumorinformationsdienst unter 03437702702 kommuniziert.
   
              Zusatz nach 14:00 Uhr:

    Die Dame vom HT-Dienst  konnte folgende Ergebnisse auf PubMed.gov für mich finden:

   Studie „AVAGlio“, Phase III Studie, die Avastin  mit Temozolomid und Bestrahlung testet, bei
   Der noch keine Daten vorliegen.

   UND

   „Glarius“, hier wird Irinotecan mit Avastin in Primärtherapie getestet

   UND

   Recht, „Becacizumab improves quality of life patients with recurrent glioblastoma”
   
             Weller, “Clinical Outcome with Bevacizumab with recurrent high grade glioma outside clinical
   Trial”

Wer diese oder ähnliche relevante Studien kennt, oder weiß wie man solche findet, möge sich bitte melden.


Mir selbst ist dann noch als alternative Behandlung die DCVax studie eingefallen, zu der im Focus ein Bericht war, welcher auch hier im Forum diskutiert wurde, wobei aber keine aktuellen Daten gefunden werden konnten, bzw. die Diskussion schon länger her war.

Wenn ich die Infos hier im Forum kenne und die Stellungnahme des Dienstes, dann werde ich        mit
             diesen Infos gewappnet wieder den behandelnden (assistenz) Arzt in Heidelberg anrufen und
             ihn nach der Formulierung seines Zweitantrags fragen.

             Mit freundlichem Gruß an alle Beitragenden und Interessierten  :)

             Stefan



Offline Pem34

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Hallo Trapper,

zu deiner ersten Frage nach der "metronomischen" Therapie mit Temodal:

Diese richtet sich ja nicht nur gegen den Tumor selbst, sondern auch gegen körpereigene Funktionen. Man verspricht sich dadurch, dass gewisse Körperfunktionen gestört werden, die den Tumor aufgrund ganz normaler Abläufe im Körper wachsen lassen. Also laienhaft formuliert: Man will ihn ausrotten durch Störung des ökologischen Gleichgewichts.

LG
Pem

Offline anlucky

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Hallo Trapper,

mein Schwiegervater sollte letztes Jahr in die GLARIUS - Studie aufgenommen werden.
Unser Ansprechpartner war die Neuroonkologie der Uniklinik Bonn.
Vielleicht können die Dir ja weiterhelfen.
Ich sende Dir noch eine PN.

anlucky

Dalla1964

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Hallo,
Es gibt ein Urteil des LSG Bayern vom 5.4.2013, in dem die krankenkasse verpflichtet wurde die Kosten fuer Avastin zu uebernehmen.

Vielleicht hilft das weiter. Wir versuchen auch gerade bei der TK einen entsprechenden Antrag zu stellen und ich werde es auf alle Faelle mit dem Urteil versuchen.

Bayerisches landessozialgericht L5 KR 102/13 B ER

Gruss und viel Erfolg

Offline TinaF

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Hallo,

ich habe mir das Urteil gerade mal durchgelesen. Die Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts erfolgte in einem Antragsverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz. Das erkennt man an den Buchstaben ER am Ende des Aktenzeichens. D.h., dass eine Entscheidung im Hauptverfahren noch nicht getroffen wurde.

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz kann man u.a. dann stellen, wenn ein Abwarten in der Hauptsache (hier Berufungsverfahren) nicht zumutbar ist. Das liegt bei einer Glioblastom-Erkrankung ja auf der Hand, da sich Berufungsverfahren gern über Monate, wenn nicht gar Jahre hinziehen.

Im vorliegenden Fall wurde die Krankenkasse (Antragsgegnerin) verpflichtet, "den Antragsteller von den Kosten für eine Therapie mit Avastin für ein dreimonatiges Therapieintervall vorläufig freizustellen". Mehr nicht, eine generelle Kostenübernahme ist darin nicht enthalten. Die Entscheidung im Berufungsverfahren kann ganz anders aussehen. Hier könnt Ihr die Entscheidung nachlesen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160296&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Besonders hervorheben möchte ich den letzten Absatz sowie den allerletzten Satz: "Nach Klärung des Rechtsstreits in der Hauptsache bleibt es der Antragsgegnerin unbenommen, gegebenenfalls zu Unrecht getragene Kosten erstattet zu verlangen." Das bedeutet nichts anderes, als dass die Krankenkasse, falls das LSG zu der Entscheidung kommt, dass sie die Kosten für Avastin nicht tragen muss, eine Erstattung dieser Kosten verlangen kann. Ob sie das dann macht, steht auf einem anderen Blatt.

Das LSG hat aber nochmals bestätigt, dass Avastin unstreitig nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und für die Behandlung von Gehirntumoren in Deutschland nicht zugelassen ist.

Es tut mir leid, ich will hier niemanden die Hoffnung nehmen, sondern nur versuchen zu erklären, was hinter der Entscheidung des LSG steckt. Noch wichtiger wird die Entscheidung in der Hauptsache und dann ist davon auszugehen, dass das Ganze vor dem Bundessozialgericht landet.

Trotzdem kann die Entscheidung des LSG im ER-Verfahren ein Argument gegenüber den Krankenkassen sein.

Viel Erfolg

TinaF
Es passiert nichts umsonst, es hat alles seinen Sinn!

Offline 0622trapper

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Die Heidelberger Klinik hatte bei der TK erst beim dritten Antrag Erfolg.

Fazit ist, dass es wohl eher darum geht dran zu bleiben und nicht aufzugeben...!!!

Viele Grüße

Stefan

Offline Claudi

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Hallo liebe Forenmitglieder  :),

leider sieht man mal wieder wie man selbst in dieser Lage zum Teil von den Ämtern schikaniert wird.
Wie du schon sagtest trapper, die Hauptsache ist dran zu bleiben und denen Druck zu machen.
Ich war vorgestern beim Arzt, er hat mir diese Medikamente verschrieben und mir außerdem geraten mich mit einem Heimtrainer körperlich fit zu halten, da ich früher sehr viel Sport gemacht habe.
Werde mir jetzt diesen (Werbelink entfernt. Bitte die Nutzungsbedingungen des Forums beachten. Mod ) zulegen.

Liebe Grüße
Claudi
« Letzte Änderung: 04. August 2013, 11:03:16 von fips2 »

 



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