HirnTumor-Forum

Autor Thema: Fahreignung nach Hirntumor  (Gelesen 11828 mal)

matthias86

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Fahreignung nach Hirntumor
« am: 15. August 2010, 12:41:48 »
Hallo
Ich hatte vor drei Jahren einen Hirntumor entfernt bekommen. Mittlerweile geht es mir zumindest soweit wieder besser, dass ich wieder Autofahren möchte.
Meinen Führerschein habe ich nie abgeben müssen und bin wohl auch noch berechtigt zu fahren.Allerdings habe ich erfahren das eine "Vorsorgepflicht" besteht = man muss verschiedene Tests machen um bei einem evt. Unfall auch Versicherungsschutz zu haben.
Jedoch scheint sich keiner (Ärzte/ Ämter) so recht damit auszukennen.

Vielleicht kann mir hier weitergeholfen werden. Wäre auch super wenn jemand Erfahrungen mit dieser Situation hat

Freundliche Grüße

Offline Eva

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Re:Fahreignung nach Hirntumor
« Antwort #1 am: 15. August 2010, 14:26:22 »
Hallo Matthias,

ich kann dir nur meinen Fall schildern. Ob er vergleichbar ist, weiß ich nicht. Seit sechs Jahren habe ich ein Glioblastom und nachdem mein rechter Fuß nicht mehr steuerbar war, konnte ich nicht mehr fahren. Letztes Jahr habe ich erfahren, dass es eine Vorrichtung für diese Behinderung gibt. Das Teil wurde eingebaut und läßt sich in 30 Sekunden ein- bzw. ausbauen und ist TÜV-abgenommen.
Lt. Auskunft hätte ich sofort fahren können, den Führerschein hatte ich ja weiterhin. Empfohlen wurde mir aber bei einem Anruf beim TÜV, dass ich ein paar Fahrstunden nehmen sollte und eine Fahrprobe mit einem TÜV-Prüfer absolvieren sollte. So wäre ich bei einem Unfall nicht beweispflichtig, dass der Einbau schuld war, sondern die Gegenseite hat die Beweispflicht. Den Antrag dazu habe ich in der Zulassungsstelle gestellt. Nach den Fahrstunden kam die Fahrprobe, die bewies, dass ich mit der neuen Situation (also Gas- und Bremspedal mit dem linken Bein) zurecht kam. Ich bekam einen neuen Führerschein mit einigen Einschränkungen wie z. B. Höchstgeschwindigkeit 130 km. Das reicht auch und mir war wichtig, dass ich abgesichert bin.
Ruf doch mal beim TÜV an, wie es bei dir aussieht. Viel Erfolg.
Eva
Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist.

Vergiss die Frage, was das Morgen bringen wird, und zähle jeden Tag, den das Schicksal dir gönnt, zu deinem Gewinn dazu.                                                                Horaz

Mein Erfahrungsbericht: http://www.langzeitueberlebende-glioblastom.de

Offline probastel

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Re:Fahreignung nach Hirntumor
« Antwort #2 am: 15. August 2010, 15:09:01 »
Hallo Matthias86,

die Lage ist mal wieder "butterweich" definiert. So soll man sich eigenverantwortlich prüfen ob man zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist.

Es ist alles ok solange man keinen Unfall hat. Hat man einen Unfall muss man nachweisen, dass man zum Unfallzeitpunkt in der Lage war ein Fahrzeug zu führen.  Es ist also besser diesen Nachweis vorher zu erbringen.

Hier ein Link in dem das Thema etwas ausführlicher behandelt wird. http://www.alter-nativ.net/wDeutsch/pdf/Fahreignung.pdf

Störe Dich nicht daran, dass dort nur Schlaganfall steht. Für Hirntumor-Patienten gilt das selbe.

Ich habe damals meine Fahreigungsprüfung während der Reha gemacht.

Beste Grüße und viel Erfolg

Probastel
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Antoine de Saint-Exupéry

Offline Toni

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Re:Fahreignung nach Hirntumor
« Antwort #3 am: 15. August 2010, 15:31:17 »
Hallo Matthias,
ich habe einen Eintrag in meiner Patientenakte machen lassen, dass ich Auto fahren darf...(Die eleganteste Lösung...)
LG
T
"Von guten Mächten wunderbar geborgen..."

Offline Winnewup

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Re:Fahreignung nach Hirntumor
« Antwort #4 am: 15. August 2010, 21:40:35 »
Hallo,
also Grundsätzlich besteht nach einer Hirn Op wohl ein Fahrverbot von drei Monaten.(So steht es auch in den blauen Büchern).
Allerdings hat mein Neurologe mir sechs Monate aufgebrummt.
Das ganze scheint auf jeden Fall sehr schwammig zu sein...und dann spielt da noch mit rein ob man epileptische Anfälle hat.
Liebe Grüße
Winnewup
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(Th.Fontane)

Offline kavernom

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Re:Fahreignung nach Hirntumor
« Antwort #5 am: 07. März 2012, 13:23:36 »
Hallo!

Die Auskünfte und Beurteilung bekommt ihr in neuropsychologischen Reha Einrichtungen oder neurovisuellen Reha (bei Sehstörungen) zB AHG Klinik Wolletzsee.

Gruß, Susanna

 



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