HirnTumor-Forum

Autor Thema: Akustikusneurinom  (Gelesen 75405 mal)

Offline mtbleibi

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #15 am: 29. April 2007, 19:08:12 »
Hallo, wieder mal ein lieber Gruss aus Uelzen. Ich habe es geschafft, heute war mein Marathon in Hamburg und ich habe zwar nicht meine Bestzeit von 1995 knacken können, aber für 3:14.20  hat es gereicht. Für mich die wichtigste Erkenntnis, das AN hat mich nicht aus der Kurve geworfen. Ihr glaubt gar nicht, was es für ein schönes Gefühl ist, sich zu den Gesunden ??? zu zählen.
Was war das für ein Gefühl, von hunderttausenden von Menschen bejubelt zu werden. Jeder hat gedacht, die sind alleine für einen selber gekommen.
Nein, mal ehrlich, für mich gab es immer ein Ziel und das war, den Kopf nicht hängen zu lassen. Auch wenn so eine OP gewisse Einschränkungen bedeutet, man darf sich das Leben nicht vermiesen lassen dadurch. Dieser Brief soll nicht überheblich klingen, aber ich wollte euch einfach damit sagen, dass es viele Anlässe gibt, die einen positiv denken lassen.
Ich wünsche euch allen ähnliche Highlight`s
Bis bald Peter

Offline mtbleibi

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #16 am: 03. Juli 2007, 17:48:02 »
Hallo aus Uelzen, eine Frage in die Runde der Acustiker. Von allen Seiten höre ich immer, beantrage einen Schwerbehindertenausweis.
Es gibt viele gutgemeinte Vorschläge, aber keiner kann mir verbindlich sagen, mit welcher Behinderung oder Beeinträchtigung man überhaupt einen beantragen kann. Und welche Folgen kann das für meinen Beruf bedeuten. Nicht, dass das ein Grund ist, meine Diensttauglichkeit als Beamter generell in Frage zu stellen. Ich will da ja keine schlafenden Hunde wecken.
Ich habe mir mal so einen Antrag aus dem Netz gezogen und habe beim durchlesen schon Kopfschmerzen bekommen. Man kann es auch echt kompliziert machen, typisches Behördendeutsch.

Zu meinen Beeinträchtigungen zählt der Tinnitus, die Hörminderung, ein wenig Drehschwindel und das tapsige Gefühl zur Nachtzeit beim gehen.
Vor allem will ich nicht als Blender da stehen, denn von allen Acustikern hat es mich, glaube ich nicht so schlimm getroffen.
Mit einem freundlichen Gruss
Peter


Offline Ciconia

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #17 am: 09. Juli 2007, 10:24:28 »
Hallo Peter,
geh doch mit dem Antrag zu deinem Arzt. Er hilft dir sicher beim Ausfüllen...

Du müßtest mindestens 30 GdB bekommen, vielleicht auch mehr. Ich habe erst 30, dann 40 und schließlich 50 GdB bekommen im Verlaufe meiner 7 jährigen Krankheitsgeschichte.
Als Beamter solltest du davon keine Nachteile haben, eher Vorteile. Bist du schon fest verbeamtet?
Wenn ja, nur Mut, es kann dir nur Positives bringen!
Wenn du noch Fragen hast, schreib ruhig nochmal. Der VdK berät oft auch kostenlos und hilft bei der Antragstellung.

LG
Ciconia
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cf

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #18 am: 10. Juli 2007, 22:21:23 »
Hallo Ihr beiden,
erstmal dank Dir Ciconia für den Tipp. Mir geht es ähnlich wie Peter. Habe bislang auch nichts beantragt, weil ich nicht so recht weiß, was es mir bringt und ebenso denke, ich hab ja nicht so fiel. Bei mir drängen meine Eltern  ;). Muss mich auch endlich mal schlauer machen. Bei mir wären es ja auch nur die Taubheit und leichter Tinnitus, gelegentlich Schwindel.
D.h., von Nachteil kann solch ein Ausweis nicht sein? Bringt er Steuervorteile oder Ermäßigungen auf Rezeptkosten?
lg, chris

Offline Ciconia

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #19 am: 11. Juli 2007, 10:43:31 »
Hallo Chris,
Taubheit eines Ohres bringt allein 30 GdB. Unter 50 GdB bist du auch nicht schwerbehindert und mußt dem Arbeitgeber nichts davon sagen (du darfst natürlich ;)). Es bringt einen kleinen Steuervorteil, es macht schon ein paar Euro aus bei der Steuererklärung. Man kann es auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und bekommt dann monatlich etwas mehr heraus...
Ab 50 GdB muß das Integrationsamt zustimmen bei einer ev. Kündigung. Aber man ist nicht unkündbar. Bei mir war es z.B. eine Insolvenz der Fa., da hat mir auch der GdB nicht geholfen.
Man kann auch 5 Tage Zusatzurlaub beanspruchen ab GdB 50. Falls du auf deine Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragen willst, ist ein vorhandener GdB ab 50 hilfreich, aber nicht unbedingt Voraussetzung.
Nachteil einer Schwerbehinderung: Manche Arbeitgeber tun sich schwer, dich dann neu einzustellen, wegen der erschwerter Kündigung. Da wurde ja auch schon diskutiert, ob man die Scherbehinderung nicht verschweigen kann beim Vorstellungsgespräch.
Aber im Öff. Dienst werden oft bevorzugt Schwerbehinderte bei entsprechender Eignung eingestellt.
Auf die Rezeptgebühr hat das überhaupt keinen Einfluß. Hier wir deine Bedürftigkeit geprüft und dann wirst du ev. befreit. Das sind 2 paar verschiedene Schuhe.

LG

Ciconia

Lies auch hier: http://www.mc600.de/forum/index.php?board=39;action=display;threadid=2447

« Letzte Änderung: 11. Juli 2007, 10:47:49 von Ciconia »
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Offline mtbleibi

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #20 am: 11. Juli 2007, 21:41:15 »
Hallo Ciconia, danke fuer deine Tips. Ich bin mit meinen 48 Jahren schon lange Lebenszeitbeamter. Also werde ich jetzt diesen komplizierten Antrag stellen und abwarten, wass dann passiert.
Wenn das dann nicht allzu lange dauert, kann ich ja darueber berichten.
Aber ein bisschen mulmig ist einem schon dabei. Ich moechte nicht als Kranker gesehen werden. Wenn, dann ist es eine Absicherung fuer mich.
Liebe Gruesse an alle im Forum
Peter

Offline Ciconia

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #21 am: 12. Juli 2007, 08:52:59 »
Ja, es ist schon ein schwerer Schritt - schließlich hat man es dann schwarz auf weiß, dass man schwerbehindert ist... Aber in deiner Situation kann es nur Positives für dich bringen.
Viel Erfolg bei der Antragstellung!
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Guido

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #22 am: 27. August 2007, 07:40:17 »
Hallo, ein Gruss aus Uelzen, von einem, der seinen, kleinen Fremdkörper im Kopf losgeworden ist. Dieses Schreiben soll all denen Mut machen, die noch etwas "Muffensausen" haben.
Meine Leidensgeschichte begann im August 2005 mit der Diagnose auf Hörsturz. Ich bekam eine Infusionstherapie. Da mein Hörvermögen auf dem rechten Ohr aber weiter abnahm, entschloß man sich zu einer OP des Mittelohr, weil man befürchtete, dass es dort zu einer Fistelbildung oder Einblutung gekommen sei. OP brachte aber keine neuen Erkenntnisse. Die Infusionen wurden fortgesetzt und wie erhofft, kam mein Hörvermögen zurück. Mein HNO-Arzt empfahl mir noch zur Sicherheit, eine MRT-Untersuchung machen zu lassen, als Ausschluß eines Akustikusneurinom. Er war aber fest davon überzeugt, dass ich es nicht habe. Ich war da anderer Meinung und ich bekam auch recht. Ich war also einer von Hunderttausend, der dieses "Glück" hatte. Mein Neurinom war 10mm lang und im Durchmesser 15mm. Also eher klein. Mein Arzt empfahl mir zwei Kliniken. Einmal die HNO Klinik in Fulda und zum anderen die Neurochirurgie der MHH in Hannover. Und jetzt komme ich mal auf den Punkt. Ich wurde am 03.Nov.2005 in Hannover von Prof. Krauss, dem Leiter der Abteilung operiert. Er schaffte eine Totalentfernung unter Schonung sämtlicher Hirnnerven. Aus einem anfänglich gedachten 7-10 tägigen Aufenthalt wurde ein 3-Wochen Aufenthalt, weil bei mir die Schädeldecke nicht sofort abdichtete und ich Hirnwasser über den rechten Nasenflügel verloren habe. Daher wurde mein Hirnwasser über den Rückenmarkskanal drainagiert. Das hat mich dann noch ein Woche gekostet.
Jetzt haben wir Mitte Dezember und ich arbeite bereits wieder zur Wiedereingliederung. Reha-Maßnahmen habe ich in Eigenregie zu Hause durchgeführt. Zur Zeit plagen mich noch ab und zu starke Kopfschmerzen und mein Gleichgewichtssinn ist noch ein wenig gestört. Ansonsten kann ich schon wieder Bäume ausreißen.
Mit einem abschließenden Satz möchte ich allen Mut machen, denen dieser Schritt noch bevor steht und ich kann die Neurochirurgie der MHH nur empfehlen. Zu keinem Zeitpunkt fühlte ich mich dort schlecht behandelt. Prof. Krauss hat mir mein unbeschwertes Leben zurückgegeben.


Herzlichen Dank für Deine aufmunternden Argumente. Leider sind solche Zeilen hier im Forum selten. Daher verfälscht es manchmal das Bild. Ich habe in der Schweiz eine AN
Organisation unter www.akustikusneurinom.ch weitere Daten. Wir haben zur Zeit die besten Ergebnisse aller Kliniken zur Hand.

Gruss


Guido Fluri

Offline mtbleibi

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #23 am: 29. August 2007, 21:20:57 »
Hallo Guido, meine Berichte sollen nichts verfälschen. Sie sollen nur das wiedergeben, was den Tatsachen entspricht und ein bißchen meine Gefühle ausdrücken.
Sie sollen auch dazu beitragen, nicht gleich aufzugeben. Positives Denken hat mir so manche Kopfschmerztablette ersparrt. Ich weiß, dass ich meinen Krankheitsverlauf nicht als Maßstab nehmen kann. Aber er soll anderen Mut machen, dass ihnen ähnliches wiederfahren kann.
Sonnige Grüsse in die Schweiz von einem, der aus dem Flachland kommt.

Peter

Ulrich

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #24 am: 29. August 2007, 21:33:15 »
meine Berichte sollen nichts verfälschen.

Ich denke, das war so gemeint: weil es so wenige positive Berichte hier gibt, verfälscht das das Bild und malt es zu düster.

Das stimmt schon, das habe ich all die Jahre auch beobachtet. Wir sind hier auch eine "Sammlung schwieriger Fälle". Viele Leute bei den Meningeomen z.B. informieren sich hier, lassen sich operieren, fangen ein Vierteljahr später wieder an zu arbeiten und .... man hört nie mehr von ihnen. Es wäre viel schöner, wenn wir mehr positive Rückmeldungen hätten, es wäre viel schöner, wenn die "Gäste" (und es sind wohl zehnmal mehr als wir Mitglieder haben) den Mut fassen würden, nicht nur zu profitieren sondern auch etwas beizutragen. Hoffnung z. B.

In diesem Sinne: Nur weiter so mit den positiven Berichten.

Offline Ciconia

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #25 am: 30. August 2007, 11:34:14 »
Danke, Ulrich - ist genau meine bisherige Erfahrung! Der Bitte kann ich mich nur anschließen.
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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #26 am: 12. Oktober 2007, 07:59:04 »
Guten morgen akustiker, ich bin es mal wieder. Habe gestern meinen Feststellungsbescheid bekommen. Danach wurde der Grad der Behinderung auf 20 festgelegt.
Ist das gut oder schlecht ? Habe ich damit steuerliche Vorteile ?.

Man hat meine Hoerminderung und meinen Tinnitus beruecksichtigt. Die Gleichgewichtsstoerungen wurden nicht beachtet.

Ein schoenes Wochenende an alle von

Peter

Ulrich

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #27 am: 12. Oktober 2007, 08:46:44 »
Danach wurde der Grad der Behinderung auf 20 festgelegt. [...] Habe ich damit steuerliche Vorteile ?.

So viel ich weiss: NEIN. Steuerlich sind erst 50% und darüber relevant. Wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte.

stefan75

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #28 am: 12. Oktober 2007, 09:22:25 »
hi peter,

ich würde hier einspruch einlegen ich selbst habe einen hirntumor und 20% finde ich entschieden zu wenig ich habe 90%.

steuern spar ich eigentlich nur, da ich nicht mehr arbeite, bei der kfz-steuer bzw. ich würde eine kostenloses jahresticket der busse bekommen.

hier habe ich dir einen link

http://www.familienratgeber.de/de/familienratgeber/schwerbehinderung/Schwerbehinderung.html


es kommt dann noch darauf an welchen zusatz der schwerbehinderung (schwerbehinderung erst ab 50% steht aber alles in dem link) mit sich bringt bei mir z.b. der zusatz G für gehbehindert da ich mal einen Motorradunfall hatte.

hier ein auszug:

Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt:
G= Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aG= Außergewöhnlich gehbehindert
H= Hilflos
Bl= Blind
Gl= Gehörlos
B= Ständige Begleitung notwendig
RF= Rundfunkgebührbefreiung

Ich würde dir anraten in den VDK einzutreten da du hier gute Beratung bekommst und notfalls auch einen Rechtsanwalt zur verfügung gestellt bekommst (ich meine sogar kostenlos bin mir aber nicht sicher)


hier eine liste der behinderungsgrade vom vdk

http://www.vdk.de/cms/mime/915D1182246444.pdf

für hirntumore schlage seite 52 auf


ich hoffe ich konnte dir helfen

stefan


Offline Bea

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Re:Akustikusneurinom
« Antwort #29 am: 12. Oktober 2007, 10:08:16 »
Hallo Peter,

Ulrich liegt richtig, jedenfalls nach dem was mein Steuerberater in meiner Steuererklärung geltend gemacht hat.
Ich habe 50% mit einem Resttumor Astro WHO II.

Sprich mit deinem Arzt über einen Einspruch wenn du das möchtest. Normalerweise haben Ärzte Erfahrungen damit und können das abschätzen. GdB 90% ist sehr viel. Das muss man klar sagen. (Ich will niemandem die Hoffnung nehmen!)

Viel Erfolg,
Bea

 



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