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Themen - Feurio

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Erfahrungsaustausch / Erfahrungsberichte / Kündigung nach Hirn OP
« am: 17. Februar 2020, 17:42:01 »
Hallo zusammen,

bei mir wurde im Januar 2019 ein Hämangioblastom mit angehängter Zyste aus dem Kleinhirn entfernt. Die OP verlief zwar "sauber", aber sowas hat immer Folgen.
Leider wurde weder im Krankenhaus noch in der ReHa das Thema "Feststellung des Behinderungsgrades" besprochen. Im Krankenhaus hat man mich nur zur ReHa als solches behämmert, und in der ReHa selbst war allein die Bescheinigung der Fahrtüchtigkeit ein Thema.
Nun kam es im Dezember 2019 wie es kommen musste, man hat mir "betriebsbedingt" gekündigt.
Jetzt ärgere ich mich, dass ich das Thema "Behinderungsgrad" nicht zumindest angegangen bin.

Weiß jemand, ob und inwiefern ein 50% Bescheid vor "betriebsbedingter" Kündigung schützt? Ich habe mal gelesen, dass die Angabe "betriebsbedingt" allein vom Integrationsamt akzeptiert wird und die der Kündigung dann zustimmen. Ist das richtig oder durchleuchtet das Integrationsamt den Arbeitgeber vor Zustimmung?

Ich weiß, dass ich evtll. einen Fehler begangen habe. Allerdings wäre es wohl nicht sichergestellt, dass es auch für 50% gereicht hätte.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen, das aufzuarbeiten. Es geht mir jetzt wie gesagt nicht um eine Einschätzung meines Behinderungsgrades, sondern um den Umgang des Integrationsamtes mit betriebsbedingten Kündigungen. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Danke und LG
Christian

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