HirnTumor Diskussionsforum
Behandlungsmöglichkeiten => Neurologie => Epilepsie => Thema gestartet von: krimi am 27. März 2016, 13:26:44
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Epilepsie und Führerschein
Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist für viele Menschen selbstverständlich und Bestandteil ihrer Unabhängigkeit. Aber was ist, wenn ein Mensch unter Epilepsie leidet? Ist ihm das Autofahren generell nicht gestattet? Geht ein Teil seiner Unabhängigkeit aufgrund der Krankheit verloren? Nicht in jedem Fall – denn die Diagnose Epilepsie bedeutet nicht automatisch, nicht mehr Auto fahren zu dürfen. Grundsätzlich dürfen Menschen mit Epilepsie unter bestimmten Voraussetzungen den Führerschein erwerben und Kraftfahrzeuge führen. Laut Straßenverkehrsgesetz §2 (4) darf derjenige ein Kraftfahrzeug führen, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Aber wann sind diese Anforderungen erfüllt?
Weiterlesen hier:
http://www.epilepsie-gut-behandeln.de/service/blog/a/epilepsie-und-fuehrerschein
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Deutsche Epilepsievereinigung
Flyer zur Fahrtauglichkeit
http://www.epilepsie-vereinigung.de/wp-content/uploads/2017/04/epi_flyer_fuehrerschein_0417-LOW.pdf
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Liebe Krimi
ein sehr interessanter und informativer Flyer ;D ;D!
LG Smarty