Olibanum ist als Nahrungesergänzungsmittel deklariert und wird allerhöchstwarscheinlich nicht bezahlt.
Wichtige Information
Bei den von uns vertriebenen Produkten handelt es sich nicht um Arzneimittel. Diese Produkte weisen keine pharmakologische Wirkung auf, sondern wirken ernährungsphysiologisch als Nahrungsergänzungsmittel.
Link zum HinweisNahrungsergänzungsmittel sind nicht erstattungsfähig.
Für Medikamente, die vom G-BA oder per Gesetz aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind - wie zum Beispiel Appetitzügler oder Haarwuchsmittel -, darf die TK keine Kosten erstatten.
http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/techniker-krankenkasse-uebernimmt-kosten-fuer-alternative-arzneimittel/Die Chancen sind bei Grufig H15 Salakki und den Kapseln der Schlossapotheke in Koblenz weit höher, da es sich hierbei um offizielle internationale Medikamente, bzw Funktionsarzneien handelt. Alle bisherigen Studien beziehen sich auf die H15 von Grufig.
Arzneien garantieren einen gewissen Standart der unabhängigen Überprüfung der Produkte, Qualität und Menge der Inhaltsstoffe.
Dafür stellt der Arzt auch ein Rezept aus, welches man für die Erstattung unbedingt benötigt.
Nahrungsergänzungsmittel sind NICHT rezeptfähig.
Nahrungsergänzungsmittel bieten diese Garantien und Kontrollen nicht, und unterliegen lediglich nur den Kontrollen der Hersteller selbst.
Aus o.g. Gründen beim Bezug
und dem Wunsch der Erstattung, immer darauf achten, dass man KEINE Nahrungsergänzungsmittel bezieht.
Erkundigt euch bitte jeweils noch mal bei der Krankenkasse vorm Bezug.
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