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Hunger und Dürrekatastrophe am Horn von Afrika/Ostafrika

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Autor Thema: EU-Rente  (Gelesen 2660 mal)
mhibra
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« Antworten #30 am: 05. Oktober 2011, 14:00:39 »

Lieber Fips,
die Beschränkung auf den Umkreis von 50 km ist seit 1.09. aufgehoben, wenn die Berechtigung zur Freifahrt vorliegt, dann gilt es seither im ganzen Bundesgebiet, allerdings ist die Zugauswahl beschränkt, kein ICE oder IC. LG Marianne
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fips2
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« Antworten #31 am: 05. Oktober 2011, 14:12:02 »

Danke Mhibra.
Das ist an mir vorbei gegangen.
Hast du da ne seriöse Quelle für die Information?


Zugfahrt ist klar. Standartklasse 2.

Habs selbst gefunden:
http://www.behindertenforum-freier-gedanken.com/t571-opnv-beiblatt-ab-sept-bundesweit-gultig
Leider finde ich folgenden Punkt zu Fernverkehrszügen
Zitat
IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.
Quelle: http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml



Wenn ich aber das hier richtig verstehe
Zitat
6.e Benutzung der 1. Klasse

Sie können die 1. Wagenklasse nutzen, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1. Kl." eingetragen ist. Dies gilt:

    * In allen Zügen des Nahverkehrs (S, RB, RE, IRE) (Schwerbehindertenausweis und Wertmarke müssen mitgeführt werden).
    * Mit einer Fahrkarte 2. Klasse in allen Fernverkehrszügen der DB, ausgenommen sind Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen. Für Fahrten in den ICE Sprinterzügen ist der Aufpreis für die 1. Klasse zu zahlen. Beiblatt und Wertmarke werden nicht benötigt.
Dann muss ich in Fernverkehrszügen, wenn ich diese nutzen will, allerdings 2. Klasse, lediglich den 1.Klasse Aufpreis zahlen.
Ist nun die Frage wie hoch der jeweils ist.
Werde mich heute mal bei der Bahn erkundigen, wenn die Mitarbeiter hoffentlich schon dahingehend geschult sind Verlegen
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2011, 14:53:29 von fips2 » Gespeichert

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mhibra
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« Antworten #32 am: 05. Oktober 2011, 16:54:05 »

Lieber Fips: Habe Folgendes gefunden:
"Sonderregelungen gelten für Betroffene, die schon vor 1979 nach den damals geltenden Richtlinien freifahrtberechtigt waren. Menschen mit einer schweren Kriegsbeschädigung, in deren Ausweis das Merkmal „1. Kl.“ eingetragen ist, können mit einer Fahrkarte der zweiten Klasse die erste Klasse in Nah- und Fernverkehrszügen benutzen.Ist eine ständige Begleitung notwendig, fährt die Begleitperson immer kostenlos."
War mir auch neu, aber man lernt nie aus. LG Marianne
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mhibra
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« Antworten #33 am: 05. Oktober 2011, 16:57:26 »

Gute Informationen über:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html
Marianne
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fips2
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« Antworten #34 am: 05. Oktober 2011, 17:43:33 »

Habe bei der Bahn noch mal nachgefragt.
Es kamen schon mehr Personen, welche das genau so aufgefasst haben wie ich. Die Bahnbediensteten sind über diese Formulierung auch nicht besonders beglückt.

Es gilt also wie gesagt.
IC und ICE muss Karte vom Behinderten gelöst werden. Mit B im Ausweis ist die Begleitperson immer frei.
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Gitte1711
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« Antworten #35 am: 05. Oktober 2011, 18:27:45 »

Hallo Ihr Lieben,

so wie fips es zitiert hat, hat man uns das auch erklärt. Wir müßten für <bahn uns Co eine Wertmarke von 60 Euro lösen.Für 1 Jahr.
Das Wegegeld können wir am Jahresende bei den Steuern einreichen soweit Bescheinigungen vorliegen.
Wir wohnen auf dem Land wo Bus und Bahn etwas schwieriger ist.

L G Gitte 1711
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sharanam
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« Antworten #36 am: 03. November 2011, 16:54:34 »

Ich kann heute mal was positives berichten. Ich hatte jetzt wieder MRT, unglaublich - keine Turmoraktivität und keinerlei Ödem zu erkennen.  Die Bilder waren noch viel  schöner als im letzten Jahr. Ich bin glücklich, Zeit gewonnen zu haben. Ich wünsche allen anderen Betroffenen und Angehörigen ebenfalls solche Nachrichten. Das hat heute richtig gut getan.  Grinsend
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Eva
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« Antworten #37 am: 03. November 2011, 23:11:06 »

Hallo sharanam,

herzlichen Glückwunsch! Ich freue mich mit Dir und mach weiter so.

LG Eva
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Nina85
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« Antworten #38 am: 04. November 2011, 08:29:51 »

Glückwunsch und weiter so!!!
Super Neuigkeiten nach denen wir uns hier alle verzehren!

LG NIna
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« Antworten #39 am: 04. November 2011, 22:37:53 »

Oh wie schön!!! Weiter so!
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sharanam
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« Antworten #40 am: 06. Februar 2012, 21:23:12 »

In letzter Zeit habe ich hier leider immer traurige Geschichten gelesen, deshalb möchte ich mal etwas Mut machen, dass manche auch Glück haben - so wie ich heute. Ich war beim MRT und aktuell gibt es kein Hinweis auf Tumorrezidiv. Somit kann ich am 15.02. meinen 2. Geburtstag feiern.

Nur was ich nicht verstehe, ist das:

"Unverändert zur Voruntersuchung 10/2011 und den davorliegenden Untersuchungen zeigt sich aktuell ein Zustand nach Tumorresektion links temporobasal mit Parenchymdefekten. Darüber hinaus zeigt sich ein paramagnetischer Artefakt mit Punktum maximum im Bereich der Pyramidenoberkante."

Kann mir jemand einmal erklären, was dieses unverständliche, abehobene Geschreibsel zu bedeuten hat. Es wird immer angedeutet, dass bei mir im OP-Bereich noch irgendetwas sein soll, aber der operierende Professor hat mir versichert, dass dies nur ein Metallabrieb von der Fräse ist, die den Kopfbereich geöffnet hat. Die MRT-Leute vermuten jedoch, dass evtl. da etwas in meinem Kopf vergessen wurde. Kann das sein???
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Tanja
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« Antworten #41 am: 06. Februar 2012, 23:04:35 »

Hallo Sharanam,

na endlich mal wieder gute Nachrichten Smiley Ich freu mich so für Dich.

Hoffentlich kann ich Euch morgen auch ne gute Nachricht mitteilen, da meine Mutter morgen ins MRT muss.

Bei Deinen anderen Fragen, kann ich Dir leider auch nicht behilflich sein. Sorry.

Schönen Abend noch.
Lieben Gruß
Tanja
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krimi
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« Antworten #42 am: 06. Februar 2012, 23:54:55 »

Hallo sharanam,

erst einmal: Herzlichen Glückwunsch zu deinem guten Befund.
Feiere es!!!  L&#228;chelnd

Zweitens:
Paramagnetische Artefakte werden durch Metall verursacht (zB.: Eisen, Implantate).
Lass dich nicht verunsichern, dass in deinem Kopf etwas vergessen wurde. Glaube deinem Professor, dass dies nur ein Metallabrieb von der Fräse ist, die den Kopfbereich geöffnet hat.

Oder wurde bei der OP Knochen entfernt und anschließend wieder eingehängt, dann sind es vielleicht die Klammern.

Solltest du jedoch sehr unsicher sein, kann bestimmt ein Röntgenbild Aufklärung bringen. Sprich deinen Neurochirurgen darauf an, er wird auf deine Ängste eingehen.

LG krimi

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Eva
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« Antworten #43 am: 07. Februar 2012, 00:33:13 »

Liebe sharanam,

herzlichen Glückwunsch zum guten Ergebnis und dem kommenden 2. Geburtstag. Ich freue mich mit Dir und hoffe, Du machst es mir nach.

Zu Deiner Frage kann ich nichts sagen.

LG Eva
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Gitte1711
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« Antworten #44 am: 07. Februar 2012, 19:26:39 »

Na sharanam,

herzlichen Glückwunsch weiter so. Feier es.
Ich hoffe wir haben auch am Freitag so ein gutes Ergebnis.

GLG Gitte 1711
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